In welchen Ländern ist das AskREACH-System zugänglich?

Das System gibt es in Belgien, Frankreich, Deutschland, Serbien, Luxemburg, Kroatien, der Tschechischen Republik, Österreich, Lettland, Estland, Litauen, Griechenland, Portugal, Dänemark, Schweden und Polen. Das deutsche Umweltbundesamt (UBA) koordiniert das Projekt. Die Anwendung für Verbraucher, Scan4Chem, wurde in die jeweiligen Sprachen übersetzt. Die App verfolgt das Hauptziel, den Kommunikationsfluss bezüglich der Informationen zu SVHC zu erleichtern.

Wer sind die Lieferanten, die verpflichtet sind, Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in ihren Erzeugnissen zur Verfügung zu stellen?

Ein Lieferant ist jeder Produzent oder Importeur eines Erzeugnisses, Händler oder anderer Akteur der Lieferkette, der das Erzeugnis in Verkehr bringt. Sie können sich direkt an die Firma wenden, bei der Sie das Erzeugnis gekauft haben.

Wo finde ich die SVHC-Liste?

Die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe, die zweimal jährlich aktualisiert wird, ist auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)  verfügbar.

Ab welcher Konzentration muss über das Vorhandensein von SVHC in einem Erzeugnis informiert werden?

Diese Stoffe gelten als in einem Erzeugnis vorhanden, wenn sie dort in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) vorkommen. Diese Verpflichtung wird in Artikel 33 der REACH-Verordnung  beschrieben.

Wie kann ich meine Daten bei AskREACH vervollständigen?

Das Handbuch für Lieferanten enthält alle nützlichen Informationen, um das AskREACH-System Schritt für Schritt zu nutzen.

Sie können sich die Erläuterungen über die Verwendungen des AskREACH-Systems auch online ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=1EvUJursCUs

Ist die SCIP-Datenbank mit der AskREACH-Datenbank verknüpft?

Im Rahmen der geänderten Abfallrahmenrichtlinie [Art. 9] ist die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) für die Entwicklung und Pflege der SCIP-Datenbank zuständig, an die Lieferanten von Erzeugnissen seit dem 5. Januar 2021 Informationen über alle von ihnen gelieferten Erzeugnisse, die SVHC (> 0,1 Massenprozent) enthalten, übermitteln müssen.

Das AskREACH-Team stand in Kontakt mit dem SCIP-Team, um Synergien zwischen den beiden Datenbanken auszuloten. Es wurden Herausforderungen und Gemeinsamkeiten identifiziert, die in einem Dokument zusammengefasst wurden, das in Zusammenarbeit zwischen den beiden Projektteams erstellt wurde. Dieses Dokument zielt darauf ab, die Ausrichtung und die Vorteile der beiden Datenbanken zu erläutern.

Warum muss ich meine Barcodes hinzufügen? (Nur wenn ich Eigentümer bin)

Die Angabe von Barcodes oder des Firmenpräfixes im AskREACH-System hilft dem System, relevante Verbraucher und Lieferanten, bei denen SVHC-Informationen zu Erzeugnissen angefragt werden können, miteinander zu verbinden.

Welche Informationen sind für die Nutzerinnen und Nutzer der App sichtbar?

Der Nutzerinnen und Nutzer der App sehen folgende Informationen:

  • den Namen Ihres Unternehmens, wie er in der Schnittstelle für Lieferanten festgelegt wurde
  • das Datum der Dateneingabe
  • ob das Erzeugnis einen oder mehrere SVHC > 0,1 Massenprozent (w/w) enthält
  • den/die Namen des/der SVHC
  • die Version der Kandidatenliste, auf die sich die Informationen beziehen.
  • „Factsheets“ (Informationsblättern) zu jedem SVHC der aktuellen Kandidatenliste.

Die in den Factsheets enthaltenen Informationen sind auch auf der AskREACH-Projektwebsite verfügbar.

Welche Informationen muss ich für mein Erzeugnis angeben?

Sie müssen die folgenden obligatorischen Informationen angeben:

  • Sprache
  • Name des Erzeugnisses
  • Barcode (oder ID), Erzeugniskategorie
  • SVHC-Gehalt > 0,1 Massenprozent (w/w)
  • Name(n) des/der SVHC

Optional können Sie auch einen Markennamen, eine Beschreibung und ein Bild des Erzeugnisses hinzufügen. Sie können angeben, ob sich der SVHC im Erzeugnis und/oder in der Verpackung befindet, und weitere Informationen über den Ort oder die Konzentration des SVHC im Erzeugnis bereitstellen. Sie haben außerdem die Möglichkeit, eine PDF-Datei für weitere Informationen zur Lokalisierung, Konzentration oder Verwendung des Erzeugnisses bereitzustellen.

Wie aktualisiere ich meine Erzeugnisse?

Wenn die Informationen eines Erzeugnisses nicht aktuell sind, wird in der Spalte „Candidate List“ des betreffenden Erzeugnisses ein Button mit der Aufschrift „Update“ angezeigt. Klicken Sie auf darauf, um die Informationen zu aktualisieren, und bestätigen Sie dann im Fenster „Update Candidate List for article“, dass Sie die Informationen des Erzeugnisses aktualisieren möchten, damit sie sich auf die neueste Kandidatenliste beziehen.

Was riskiert ein Unternehmen, wenn es nicht auf das Ersuchen von Verbrauchern reagiert?

Der Inspektionsdienst der GD Umwelt des FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt ist für die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtung aus Artikel 33 der REACH-Verordnung zuständig.

Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung kann strafrechtlich verfolgt werden und wird gemäß Artikel 17 § 1 des Produktnormengesetzes (Gesetz vom 21. Dezember 1998 über Produktnormen zur Förderung umweltverträglicher Produktions- und Konsummuster und zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit) mit einer Gefängnisstrafe von acht Tagen bis zu drei Jahren und/oder einer Geldbuße von 160 Euro bis 4.000.000 Euro geahndet. Die strafrechtliche Geldbuße muss um die zusätzlichen Zuschlagzehntel erhöht werden (die sich gegenwärtig auf 8 belaufen).

Letzte Aktualisierung
21 August 2023