Das AskREACH-System ist ein Kommunikationsinstrument, das es sowohl Verbraucher:innen als auch Lieferanten ermöglicht, ihr Auskunftsrecht anzuwenden.
Unternehmen können ab sofort auf der Plattform Informationen über das Vorhandensein von SVHC in ihren Erzeugnissen angeben.
Verbraucher:innen können über die Smartphone-App „Scan4Chem“ eine Anfrage zu SVHC erstellen und diese an die Lieferanten der entsprechenden Erzeugnissen senden. Lieferanten sind verpflichtet, binnen 45 Tagen nach Eingang des Ersuchens zu antworten.
Sollte ein Lieferant die Informationen nicht innerhalb von 45 Tagen zur Verfügung stellen, können Sie dies melden, indem Sie eine Nachricht an folgende E-Mail-Adresse schicken:
Die Verwendung von AskREACH ist nicht obligatorisch. Allerdings ist der Inspektionsdienst der GD Umwelt des FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt für die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtung aus Artikel 33 der REACH-Verordnung zuständig.
Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung kann strafrechtlich verfolgt werden und wird gemäß Artikel 17 § 1 des Produktnormengesetzes (Gesetz vom 21. Dezember 1998 über Produktnormen zur Förderung umweltverträglicher Produktions- und Konsummuster und zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit) mit einer Gefängnisstrafe von acht Tagen bis zu drei Jahren und/oder einer Geldbuße von 160 Euro bis 4.000.000 Euro geahndet. Die strafrechtliche Geldbuße muss um die zusätzlichen Zuschlagzehntel erhöht werden (die sich gegenwärtig auf 8 belaufen).