Als Gesellschaft zur Verwaltung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten oder als Organisation zur kollektiven Rechtewahrnehmung mit einer Niederlassung in Belgien sind Sie verpflichtet, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Buch zu führen.


Die Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Organisation der Verwaltung und der Buchhaltung, der internen Kontrolle, der Buchhaltung und den zu erteilenden Auskünften sind komplex, und einige Bestimmungen sind auslegungsbedürftig. Aus diesem Grund hat der FÖD Wirtschaft Richtlinien ausgearbeitet, in denen in präzisen, aber einfachen Worten erklärt wird, was in Bezug auf Buchhaltung und Transparenz erforderlich ist.


Wie führt man eine korrekte Buchhaltung?


Was sind die Besonderheiten in Bezug auf die Aufstellung der Jahresabschlüsse von Verwaltungsgesellschaften?


Welche Finanzinformationen müssen Sie in den Jahresbericht aufnehmen?


Wie stellen Sie Ihre Rechnungen aus?


Die Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie in den Buchhaltungsrichtlinien für Gesellschaften für die Verwaltung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten sowie für Organisationen zur kollektiven Rechtewahrnehmung mit einer Niederlassung in Belgien. Diese Richtlinien werden Ihnen bei der gesetzeskonformen Gestaltung Ihrer Buchhaltung behilflich sein. Sie tragen auch zu einer größeren Einheitlichkeit der Praktiken der Verwaltungsgesellschaften bei. 

 

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Letzte Aktualisierung
6 August 2024

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