Bestimmte Sektoren unterliegen Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Wenn Sie bestimmte gesellschaftsrechtliche Dienstleistungen an Unternehmen anbieten (Domizilierung des Gesellschaftssitzes eines anderen Unternehmens, Lieferung von Adressen und ICT-Dienstleistungen usw.) müssen Sie auch diese Verpflichtungen im Hinblick auf die Organisation, Wachsamkeit und Datenschutz erfüllen.

Die Sanktionen bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen sind sehr hoch, und die Mitwirkung Ihres Sektors ist wesentlich, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ermitteln.

Um Ihnen zu helfen, die Gesetzgebung zu verstehen und umzusetzen, hat der FÖD Wirtschaft Richtlinien erstellt.

Wie können Sie die Verpflichtungen in Bezug auf die Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfüllen?

Wer wird als Dienstleister an Gesellschaften betrachtet?

Wie führen Sie eine Risikobeurteilung durch?

Wie müssen Sie Ihr Personal ausbilden?

Wie müssen Sie Ihre Kunden, deren Bevollmächtigte und die wirtschaftlichen Eigentümer identifizieren?

Welche Daten müssen Sie erheben?

Wann und wie müssen Sie ein Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung melden?
Welche Daten müssen Sie speichern, und wie lange?

Welche Kontrollen und Sanktionen gibt es?

Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie in unseren Richtlinien über die Verpflichtungen von Dienstleistern an Gesellschaften in Bezug auf die Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Diese Richtlinien erklären die verschiedenen Verpflichtungen auf vereinfachte Weise, um Ihnen bei der korrekten Anwendung davon behilflich zu sein. 

RICHTLINIEN DOWNLOADEN (PDF, 228.6 KB)

Letzte Aktualisierung
6 August 2024

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