Sind Sie in der Reisebranche tätig und verkaufen Pauschalreisen, verbundene Reisearrangements oder Reisedienstleistungen?
Dann erfüllen Sie die gesetzlichen Verpflichtungen!
Was müssen Sie beim Verkauf von Pauschalreisen, verbundenen Reisearrangements und Reisedienstleistungen berücksichtigen?
Was sind „Pauschalreisen“, „verbundene Reisearrangements“ und „Reisedienstleistungen“?
Welche Informationen müssen Sie den Verbrauchern vor dem Abschluss eines Reisevertrags mitteilen?
Was ist bei Preisänderungen oder Stornierungen von Reisen?
Welche Verpflichtungen gibt es in Bezug auf Zahlungsunfähigkeit?
Die Antwort auf diese und andere Fragen finden Sie in unseren Richtlinien über das Gesetz über den Verkauf von Pauschalreisen, verbundenen Reisearrangements und Reisedienstleistungen. Diese Richtlinien enthalten die wichtigsten Definitionen, behandeln die gesetzlichen Grundsätze und bieten einige praktische Anwendungen, um Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen behilflich zu sein.
richtlinien downloaden (PDF, 416.41 KB)in Bezug auf das Gesetz über den Verkauf von Pauschalreisen, verbundenen Reisearrangements und Reisedienstleistungen
Lesen sie auch unsere Richtlinien, die ausführlicher auf eine der Ausnahmen vom Geltungsbereich des Gesetzes eingehen, nämlich den Ausschluss von Pauschalreisen und verbundenen Reisearrangements, die nebensächlich und ohne Gewinnerzielungsabsicht an eine eingeschränkte Reisegruppe angeboten oder ermöglicht werden. Dabei geht es beispielsweise um Reisen, die wohltätige Vereine, Sportclubs oder Schulen ihren Mitgliedern anbieten.
richtlinien downloaden (PDF, 445.22 KB) über den Ausschluss von Pauschalreisen und verbundenen Reisearrangements