Der Car-Pass ist ein Dokument, das verschiedene Daten über ein Fahrzeug enthält: Kilometerstand, Modell, Datum der Erstzulassung, Euro-Norm und CO2-Emissionen ...
Gewerbliche Verkäufer von Gebrauchtwagen müssen in ihren Anzeigen und in ihrem Ausstellungsraum Die Car-Pass-Daten zeigen. Sowohl Gewerbetreibende als auch Privatpersonen müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an eine Privatperson einen Car-Pass vorlegen.
Der Car-Pass ist ein wirksames Instrument zur Bekämpfung des Kilometerbetrugs. Das Car-Pass-System sorgt zudem für mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit im Gebrauchtfahrzeugsektor.
Damit dieses System ordnungsgemäß funktioniert, ist es unerlässlich, dass die Kfz-Fachleute die erforderlichen Daten korrekt und rechtzeitig an die VoE Car-Pass übermitteln. Autowerkstätten, Karosseriebetriebe, Reifenfachhändler usw. müssen der gemeinnützigen Organisation Car-Pass bei Arbeiten an einem Fahrzeug stets die Fahrgestellnummer und den Kilometerstand des Fahrzeugs mitteilen.
Wann ist ein Car-Pass auszustellen und wie sind die Daten an die VoE Car-Pass zu übermitteln?
Was ist ein Car-Pass?
Wann sollten Sie einen Car-Pass vorlegen?
Wo bekommen Sie einen Car-Pass?
Welche Informationen über Car-Pass müssen Sie einem Verkaufsangebot angeben?
Innerhalb welcher Frist müssen Sie die Daten übermitteln, wenn Sie Arbeiten an einem Fahrzeug durchführen?
In welcher Form müssen Sie die Daten übermitteln?
Was ist, wenn Sie versehentlich falsche Daten eingegeben haben?
Was müssen Sie tun, wenn Sie als Subunternehmer in einer Werkstatt arbeiten?
Die Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie in unseren Richtlinien über den Car-Pass. Die Richtlinien erklären, in welchen Situationen Sie einen Car-Pass aushändigen, dessen Daten vorzeigen oder selbst Daten übermitteln müssen. Sie helfen Ihnen, anhand konkreter Beispiele zu unterscheiden, was erlaubt ist und was nicht und sind folglich bei der Einhaltung der Rechtsvorschriften behilflich.