Handwerkliche Produkte sind bei den Verbrauchern sehr beliebt. Die Vorliebe für handwerkliche Produkte beruht auf ihren vorausgesetzten Eigenschaften: Qualität, Authentizität, handwerkliche Verarbeitung, kurze Lieferkette ...

Die Hervorhebung des handwerklichen Charakters von Produkten ist ein Marketinginstrument für Unternehmen und Handwerker. Die Verwendung dieser Bezeichnung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Produzenten, die ihre Produkte als „handwerklich“ bezeichnen, müssen in der Lage sein, diese Bezeichnung durch Werbung, Verpackung oder die Website, auf der das Produkt oder die Werbung aufscheint, zu belegen.



Was müssen Sie beachten, wenn Sie Begriffe wie „handwerklich“ verwenden wollen?

Anhand welcher Kriterien wird ein Produkt als „handwerklich“ oder „nach Hausmacherart“ eingestuft?

Gibt es spezifischere Verpflichtungen für Lebensmittel?

Sie gehören zu den anerkannten Handwerkern. Bedeutet das, dass die von Ihnen hergestellten Produkte automatisch „handwerkliche“ Produkte sind?

Was ist mit den Begriffen „landwirtschaftliches Erzeugnis“ und „hausgemacht“?

Die Antwort auf diese und andere Fragen finden Sie in unseren Richtlinien zur Verwendung der Begriffe „nach Hausmacherart“, „handwerklich“ und ihrer Ableitungen in Produktnamen. Diese Richtlinien werden Ihnen bei der Beurteilung der Stichhaltigkeit Ihrer Angaben behilflich sein. 
 

Richtlinien downloaden (PDF, 188.95 KB)

Letzte Aktualisierung
6 August 2024

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