Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen für Unternehmen anbieten, müssen Sie bei der Generaldirektion KMU-Politik des FÖD Wirtschaft registriert sein. Diese Verpflichtung trat am 1. September 2018 in Kraft. Sie fällt in den Rahmen der Bekämpfung der Geldwäsche
Unternehmen, die Adressen zur Verfügung stellen (Dienstleister für Gesellschaften), müssen gemäß dem Gesetz vom 18. September 2017 auch verschiedene rechtliche Präventivmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergreifen.
Die vorliegende Verordnung soll ihnen diesen Schritt erleichtern, indem sie insbesondere die anzuwendenden rechtlichen Maßnahmen präzisiert und ihnen verschiedene Hinweise gibt. Dadurch können sie eine potenziell riskante Situation besser einschätzen.
LADEN SIE DIE VERORDNUNG HERUNTER (in Französisch)
Wer gilt als Dienstleister für Gesellschaften?
Jede natürliche oder juristische Person, die gewerbsmäßig eine der folgenden Dienstleistungen für Dritte erbringt:
- Teilnahme am Kauf oder Verkauf von Anteilen an einer Gesellschaft, mit Ausnahme der Anteile an einer notierten Gesellschaft;
- Bereitstellung eines Sitzes für ein Unternehmen, eine andere juristische Person oder eine ähnliche Rechtsvereinbarung;
- Bereitstellung einer Geschäfts-, Post- oder Verwaltungsadresse und anderer damit zusammenhängender Dienstleistungen für ein Unternehmen, eine juristische Person oder eine ähnliche Rechtsvereinbarung.
Liste der registrierten Anbieter
Liste der registrierten Dienstleister für Gesellschaften
Welche Bedingungen müssen Sie für die Registrierung erfüllen?
Wenn Sie ein Unternehmen als natürliche Person sind, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie sind in der Zentralen Datenbank der Unternehmen eingetragen;
- Ihnen dürfen Ihre bürgerlichen und politischen Rechte nicht aberkannt worden sein;
- Gegen Sie wurde in Belgien oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union keine Kriminalstrafe, Gefängnisstrafe von mindestens sechs Monaten ohne Bewährung oder strafrechtliche Geldbuße verhängt, für einen Verstoß , der unter anderem Tatbestände der Fälschung, Nachahmung, des Gebrauchs falscher Dokumente, der Korruption, des Diebstahl, der Unterschlagung, des Betrug, der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung betrifft.
Wenn Sie eine juristische Person sind, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie sind in der Zentralen Datenbank der Unternehmen eingetragen;
- Sie haben ein gesetzliches Verwaltungsorgan, das ausschließlich aus Personen besteht, die die letzten drei obengenannten Bedingungen für natürliche Personen erfüllen;
- Sie haben eine tatsächliche Geschäftsleitung, die ausschließlich von Personen wahrgenommen wird, die die letzten drei obengenannten Bedingungen für natürliche Personen erfüllen;
- Sie haben wirtschaftliche Begünstigte, die die letzten drei obengenannten Bedingungen für natürliche Personen erfüllen;
- Sie haben Geschäftsführer und Verwaltungsratsmitglieder, die gesetzlich berechtigt sind, eine berufliche Tätigkeit in Belgien auszuüben.
Wenn Sie auch Domizilierungsdienstleistungen anbieten, müssen Sie nachweisen, dass Sie:
- den domizilierten Personen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, die
- über ein oder mehrere Büros oder Räume verfügen, die jeweils mit Mobiliar ausgestattet sind, die es ihnen ermöglichen, ihre jeweilige Funktion zu erfüllen,
- auf Anfrage des Kunden, über ein System zur sicheren Archivierung von Dokumenten verfügen,
- über eine IT-Infrastruktur mit Zugang zum Internet und Büroausstattung (Fotokopierer, Scanner, usw.) verfügen,
- über eine Rezeption oder einen Empfang verfügen;
- Sie sind der rechtmäßige Bewohner der Räumlichkeiten, die Sie der domizilierten Person zur Verfügung stellen (Sie müssen einen Eigentumsnachweis oder einen Mietvertrag vorlegen können);
- Sie übernehmen die Mietbedingungen in den Mustervertrag.
Wann sollten Sie Ihre Anmeldung vornehmen?
Wenn Sie mindestens eine der drei oben genannten Dienstleistungen (Kauf und Verkauf von Anteilen an einem Unternehmen, Bereitstellung eines Firmensitzes für ein Unternehmen, die Bereitstellung einer Adresse oder damit verbundene Dienstleistungen für ein Unternehmen) erbringen möchten, müssen Sie sich vor Beginn Ihrer Tätigkeit beim FÖD Wirtschaft registrieren.
Wie beantragen Sie Ihre Registrierung?
Wenn Sie die verschiedenen Bedingungen erfüllen, müssen Sie Ihren Registrierungsantrag bei der Generaldirektion für KMU-Politik des FÖD Wirtschaft einreichen. Das Antragsverfahren ist kostenlos.
Sie füllen entweder das Formular für eine natürliche Person aus oder das Formular für eine juristische Person, und datieren und unterschreiben es. Sie fügen die unter Punkt G (für eine juristische Person) oder Punkt E (für eine natürliche Person) des Formulars genannten Anhänge bei und senden sie an die E-Mail-Adresse: pss-dvv@economie.fgov.be.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter: +32 2 277 84 25.
Das Registrierungsformular für juristische Personen
herunterladen
Das Registrierungsformular für natürliche Personen
herunterladen
In dieser Formular müssen Sie möglicherweise die „Katasterbeschreibung“ des Gebäudes, in dem die Dienstleistungen erbracht werden, angeben. Wenn Sie diese nicht kennen, finden Sie sie problemlos im CadGIS-Tool des FÖD Finanzen (Login mit e-ID). Es arbeitet mit einer interaktiven Karte von Belgien.
Sie können dort das Gebäude finden, dessen Eigentümer Sie sind. Ein Pop-up erscheint. Wählen Sie die Registerkarte „Katasterparzellen“. Die Angabe „Katasterparzellen-ID“ entspricht der „Katasterbeschreibung“, die Sie in das Antragsformular eintragen müssen. Wenn Sie ein Problem mit dem Link haben, gehen Sie auf MyMinfin und wählen Sie die Option „Katasterplan einsehen“.
Wie behandelt der FÖD Ihren Antrag auf Registrierung?
Der FÖD Wirtschaft prüft, ob Ihrer Dossier vollständig ist. Anschließend analysiert er Ihre Anfrage. Zu diesem Zweck konsultiert er die Strafregisterabteilung des FÖD Justiz, um die Zuverlässigkeit der in Ihrem Antrag genannten Personen zu überprüfen.
Der FÖD Wirtschaft wird innerhalb von 60 Tagen eine Entscheidung treffen. Er wird Sie per Einschreiben informieren.
Wie legen Sie gegen eine Ablehnung Berufung ein?
Sie können bei der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrats Berufung einlegen. Dieser Einspruch muss innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Ablehnung eingereicht werden.
Senden Sie der Einspruch:
- per Einschreiben an die Kanzlei des Staatsrats, rue de la Science/Wetenschapsstraat 33, 1040 Brüssel.
oder
- über das elektronische Verfahren beim Staatsrat.
Sie können ebenfalls nach Ablauf einer dreimonatigen Frist ab dem Ablehnungsbescheid erneut einen Antrag stellen.
Ist Ihr Unternehmen registriert und möchten Sie Änderungen melden?
Wenn Ihr Unternehmen bereits registriert ist, Sie aber Änderungen in Ihrer Unternehmensstruktur Organisation zu melden haben (Änderung der Geschäftsführer, Änderung der wirtschaftlichen Eigentümerberechtigten, Änderung der Vertragsart, usw.), verwenden Sie bitte die folgende E-Mail-Adresse pss-dvv@economie.fgov.be.
Was ist, wenn Sie sich nicht registrieren lassen?
Wenn Sie der Registrierungspflicht nicht nachkommen, riskieren Sie eine Geldstrafe von 250 bis 100.000 Euro.
Wenn Sie registriert sind, aber die Bedingungen nicht mehr erfüllen, riskieren Sie eine ähnliche Geldstrafe.
Weitere Informationen?
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
- unser Contact Center
- die Dienststelle für geistige Berufe und Gesetzgebung, um Ihren Registrierungsantrag einzureichen
- den juristischen Dienst bei Fragen zur Auslegung der Rechtsvorschriften
Falls Sie Hilfe brauchen, können Sie auch einen anerkannten Unternehmensschalter kontaktieren.