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Ein Unternehmensschalter ist eine zentrale Anlaufstelle, über die alle Verwaltungsformalitäten, die mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit verbunden sind, abwickelt werden. Er übernimmt insbesondere die Eintragung in die Zentrale Datenbank der Unternehmen (ZDU). Sobald diese Eintragung erfolgt ist, wird Ihre Tätigkeit von den belgischen Behörden offiziell anerkannt.
Wann sollte ich mich an einen Unternehmensschalter wenden?
Gründen Sie ein eigenes Unternehmen in Form eines Einzelunternehmens? Dann besteht Ihr erster Schritt darin, sich an einen zugelassenen Unternehmensschalter zu wenden.
Gründen Sie eine Gesellschaft? Bevor Sie sich an den Unternehmensschalter wenden, müssen Sie:
- einen Notar aufsuchen, um die Gründungsurkunde und die Satzung Ihres Unternehmens zu erstellen;
- diese Dokumente bei der der Kanzlei des Unternehmensgerichts einreichen (elektronisch oder persönlich).
Dann können Sie Ihre Eintragung in die ZDU über ein Unternehmensschalter abschließen.
Welche Formalitäten muss ich bei einem Unternehmensschalter erledigen?
Unternehmensschalter helfen Ihnen bei der Erledigung mehrerer obligatorischer Formalitäten:
- Sie prüfen, ob Sie bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen;
- Sie kümmern sich um Ihre (obligatorische) Eintragung in die ZDU;
- Sie erledigen bestimmte Verwaltungsformalitäten in Ihrem Auftrag, wie z.B.:
- die Aktivierung Ihrer Unternehmensnummer bei der Mehrwertsteuerverwaltung,
- Ihre Eintragung als Arbeitgeber beim Landesamt für soziale Sicherheit (LSS),
- die Beantragung spezifischer Zulassungen bei der Föderalen Agentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (AFSCA), bei der Belgischen Gesellschaft für Autoren, Komponisten und Verleger (SABAM) usw.
Unternehmensschalter können auch zusätzliche Dienstleistungen anbieten:
- die Anmeldung bei einem Sozialversicherungsfonds für Selbständige (jeder Unternehmensschalter verfügt über einen angebundenen Sozialversicherungsfonds)
- die Anmeldung bei einem angebundenen Sozialsekretariat
- Beratungsleistungen bei der Erstellung Ihres Projekts
- die Zusammenstellung der Unterlagen für die Beantragung von Subventionen.
Für diese ergänzenden Dienstleistungen können die Unternehmensschalter Ihre Preise selbst bestimmen.
Nähere Informationen zu ihren Aufgaben finden Sie auch auf der Seite „Zugelassene Unternehmensschalter“.
Welchen Unternehmensschalter sollte ich wählen?
Es gibt 8 zugelassene Unternehmensschalter mit ungefähr 140 Büros in ganz Belgien.
Sie können den Unternehmensschalter unabhängig vom Standort Ihres Unternehmens frei wählen.
Sie können wie folgt Kontakt mit einem zugelassenen Unternehmensschalter aufnehmen:
- online (siehe Liste der Unternehmensschalter unten)
- vor Ort in einem der Büros (verwenden Sie die Suchmaschine).
Eintragung bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU)
Die Zentrale Datenbank der Unternehmen (ZDU) ist eine Datenbank, die alle Basisidentifikationsdaten der Unternehmen und ihrer Niederlassungseinheiten enthält (Orte, an denen die Tätigkeit des Unternehmens ausgeübt wird, wie z.B. Geschäfte, Büros oder Werkstätten).
Weitere Informationen finden Sie auch unter der Rubrik Zentrale Datenbank der Unternehmen.
Warum ist die Eintragung notwendig?
Unabhängig davon, ob Sie als natürliche Person oder als Unternehmen tätig sind, ist die Eintragung bei der ZDU obligatorisch. Diese Eintragung erfolgt über einen Unternehmensschalter.
Nachdem Sie eingetragen sind, erhalten Sie eine einheitliche Unternehmensnummer. Diese Nummer ist unerlässlich, denn mit ihr können Sie u.a.:
- einfach mit öffentlichen Verwaltungen kommunizieren;
- Ihre ersten Rechnungen ausstellen;
- Ihre Mehrwertsteuernummer aktivieren (wenn Sie mehrwertsteuerpflichtig sind);
- Ihre Tätigkeit bewerben.
Der Unternehmensschalter registriert auch andere Daten: Ihre Tätigkeiten, Ihre Niederlassungseinheiten und Ihre Bankkontonummer.
Eintragung der wirtschaftlichen Tätigkeiten des Unternehmens in die ZDU
Für die Eintragung der Tätigkeiten Ihres Unternehmens in die ZDU verwenden die Unternehmensschalter die NACE-Codes. Dabei handelt es sich um numerische Identifikationscodes, die aus einer Klassifikation der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union stammen.
Die NACE-Codes sind insbesondere deshalb wichtig, weil sie Ihre Pflichten als Unternehmer und die Beihilfen, auf die Sie Anspruch haben, bestimmen.
Bei der Auswahl der passenden NACE-Codes für bestimmte Tätigkeiten können Unternehmensschalter auf Auslegungsprobleme stoßen. In diesem Fall wenden sie sich an den FÖD Wirtschaft, der sie bezüglich der anzuwendenden NACE-Codes berät.
Sie können die Liste der Tätigkeiten zurate, für die der FÖD Wirtschaft bereits eine Stellung genommen hat (PDF, 157.82 KB) oder mithilfe des Suchmoduls für NACE-Codes eine Suche durchführen.
Aktualisierung der Daten in der ZDU
Wenn sich Ihre Situation ändert (Änderung der Adresse oder Telefonnummer, Hinzufügen einer neuen Tätigkeit usw.) müssen Sie Ihre Daten innerhalb eines Monats aktualisieren.
Sie können diese Anpassungen vornehmen:
- über einen Unternehmensschalter,
- oder in bestimmten Fällen über die Anwendung „My Enterprise“, rund um die Uhr und kostenlos.
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Wie können Sie die Daten Ihrer Einheit aktualisieren?“ auf der Seite „My Enterprise“.
Kosten für die Eintragung in die ZDU
Wenn dieser Vorgang nicht kostenlos ist, kostet die Eintragung 111,50 EUR, einschließlich einer Niederlassungseinheit. Für jede zusätzliche Niederlassungseinheit fallen weitere 111,50 EUR an. Diese Preise gelten seit Anfang 2026; sie werden jährlich indexiert.
Widerspruch gegen Entscheidungen von Unternehmensschaltern
Der Unternehmensschalter kann die Eintragung Ihres Unternehmens ablehnen:
- wenn die Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf nicht erfüllt sind;
- wenn ein erforderliches Dokument fehlt.
Der Unternehmensschalter muss eine solche Ablehnung immer begründen.
Im Falle einer Ablehnung haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können einen neuen Antrag einreichen, der die geforderten Voraussetzungen erfüllt; oder
- bei der zuständigen Region Widerspruch einlegen, wenn die Ablehnung auf dem Fehlen der für den Zugang zum Beruf erforderlichen Fähigkeiten beruht.
Wenn ein Unternehmensschalter die beantragte Eintragung Ihres Unternehmens aus anderen, oben genannten Gründen ablehnt, können Sie beim Staatsrat Widerspruch einlegen.
Sie müssen die Antragsschrift dieses Widerspruchs an die Kanzlei des Staatsrats senden:
- per Einschreiben an die folgende Anschrift:
Staatsrat
Rue de la Science 33
1040 Brüssel - über das elektronische Verfahren.
Bei postalischer Einreichung müssen Sie dem Originalantrag immer drei beglaubigte Kopien sowie ein Exemplar für jede gegnerische Partei beifügen.
Sie müssen Ihren Widerspruch innerhalb von 60 Tagen nach der Veröffentlichung, Notifizierung oder Kenntnisnahme der Entscheidung einreichen.