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    Gesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Eigentümer (UBOs) in das UBO-Register einzutragen

    Was ist das UBO-Register?

    Das UBO-Register (Ultimate Beneficial Owners, Register der wirtschaftlichen Eigentümer), ist ein Register, in dem  alle Gesellschaften, (I)VoG, Stiftungen, Trusts, Treuhandgesellschaften oder ähnliche Rechtsvereinbarungen ihre wirtschaftlichen Eigentümer registrieren müssen. Dieses Register wurde in Belgien auf der Grundlage des Gesetzes vom 18. September 2017 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Beschränkung der Nutzung von Bargeld eingeführt.

    Nach diesem Gesetz müssen Gesellschaften die Daten ihrer wirtschaftlichen Eigentümer innerhalb eines Monats nach der Gründung registrieren.

    Diese Verpflichtung gilt nur für natürliche Personen, die eine Gesellschaft gründen. Selbstständige, die ein Einzelunternehmen gründen möchten, müssen ihre wirtschaftlichen Eigentümer nicht registrieren. Wer ist wirtschaftlicher Eigentümer?

    Die wirtschaftlichen Eigentümer sind die natürlichen Personen, die

    • Eigentümer der Körperschaft sind, oder
    • direkt oder indirekt (z. B. über Zwischengesellschaften) die Kontrolle über die Körperschaft ausüben.

    UBO-Registrierung durch gesetzliche Vertreter

    Für die Eintragung wirtschaftlicher Eigentümer ins UBORegister gelten mehrere Regeln:

    • Gesetzliche Vertreter, wie beispielsweise Verwaltungsratsmitglieder oder Geschäftsführer, sind für die Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer in das UBO-Register verantwortlich.
    • Sie müssen die wirtschaftlichen Eigentümer über ihre Registrierung informieren.
    • Die Registrierung kann an einen Mitarbeiter der Gesellschaft oder einen externen Dritten, beispielsweise einen Buchprüfer, übertragen werden.

    Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Handbuch für Bevollmächtigte.

    So registrieren Sie die wirtschaftlichen Eigentümer Ihres Unternehmens

    Um die wirtschaftlichen Berechtigten Ihres Unternehmens zu registrieren, müssen Sie die folgenden Schritte befolgen:

    1. Gehen Sie zum UBO-Register und klicken Sie auf „im Namen eines Unternehmens anmelden“.
    2. Klicken Sie auf „Eine Einheit suchen“ und anschließend auf Ihre Unternehmensnummer, die unten auf der Seite in Blau erscheint.
    3. Sie befinden sich nun auf dem UBO-Formular Ihrer Einheit. Klicken Sie unten auf „Ändern“.
    4. Geben Sie die wirtschaftlichen Eigentümer Ihrer Einheit an:
      • Klicken Sie auf dieses Piktogramm Piktogramm Person hinfügenin der Spalte „Aktion(en)“ der Tabelle, um die Angaben einer natürlichen Person einzugeben.
      • Klicken Sie auf dieses Piktogramm Piktogramm um einer zwischengeschalteten Einheit einzugebenin der Spalte „Aktion(en)“ der Tabelle, um die Angaben einer zwischengeschalteten Einheit einzugeben.
    5. Klicken Sie auf „Speichern“, um Ihre Angaben zu speichern.
    6. Fügen Sie im Abschnitt „Belege“ zwingend die Dokumente hinzu, die belegen, dass die registrierten Informationen angemessen, präzise und aktuell sind. Wenn die Informationen bereits in einer im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Urkunde enthalten sind, können Sie Ihr UBO-Register mit dem Belgischen Staatsblatt verknüpfen, indem Sie auf „Mit dem Belgischen Staatsblatt verknüpfen“ klicken.

    Aktualisierung der Informationen

    Die Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer müssen angemessen, präzise und aktuell sein.

      • Bei Änderungen müssen Sie die Informationen im UBO-Register innerhalb von 30 Tagen nach der Änderung aktualisieren.
      • Auch wenn keine Änderungen vorliegen, müssen Sie die im UBO-Register gespeicherten Daten jährlich bestätigen, indem Sie auf die Schaltfläche „Jährliche Bestätigung” klicken. Die Daten müssen nicht erneut eingegeben werden, eine einfache Bestätigung reicht aus.

    Sanktionen bei Nichteinhaltung

    Sanktionen können gegen Unternehmen verhängt werden, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen:

    • Unternehmen, die ihren UBO-Registrierungspflichten nicht nachkommen oder deren Angaben nicht präzise und aktuell sind, müssen mit einer Geldbuße zwischen 250 und 50.000 Euro rechnen.In bestimmten Fällen kann das Unternehmen auch aus der Zentralen Datenbank der Unternehmen, der nationalen Datenbank aller belgischen Unternehmen, gestrichen werden.

    Benötigen Sie Hilfe?

    FÖD Finanzen

    Contact Center

    Tel.: +32 2 572 57 57 (Code 16551)

    E-Mail: ubobelgium@minfin.fed.be

    Website: UBO-Register | Compliance | FÖD Finanzen (belgium.be)

    Letzte Aktualisierung
    4 September 2025