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Gesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Eigentümer (UBOs) in das UBO-Register einzutragen
Was ist das UBO-Register?
Das UBO-Register (Ultimate Beneficial Owners, Register der wirtschaftlichen Eigentümer), ist ein Register, in dem Körperschaften, darunter auch Gesellschaften, ihre wirtschaftlichen Eigentümer eintragen müssen. Dieses Register wurde in Belgien auf der Grundlage des Gesetzes vom 18. September 2017 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Beschränkung der Nutzung von Bargeld eingeführt.
Nach diesem Gesetz müssen Gesellschaften die Daten ihrer wirtschaftlichen Eigentümer innerhalb eines Monats nach der Gründung eintragen.
Diese Verpflichtung gilt nur für natürliche Personen, die eine Gesellschaft gründen. Selbstständige, die ein Einzelunternehmen gründen möchten, müssen ihre wirtschaftlichen Eigentümer nicht registrieren. Wer ist wirtschaftlicher Eigentümer?
Die wirtschaftlichen Eigentümer sind die natürlichen Personen, die
- Eigentümer der Körperschaft sind, oder
- direkt oder indirekt (z. B. über Zwischengesellschaften) die Kontrolle über die Körperschaft ausüben.
Ihre Haftung als gesetzlicher Vertreter:
Gesetzliche Vertreter, wie z. B. Geschäftsführer oder Verwalter, haben spezifische Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Verwaltung des UBO-Registers:
- Eintragung: korrekte und rechtzeitige Eintragung der wirtschaftlichen Eigentümer in das UBO-Register.
- Belege hinzufügen: Dokumente hinzufügen, die belegen, dass die eingetragenen Informationen richtig, angemessen und aktuell sind.
- Informieren: die wirtschaftlichen Eigentümer über ihre Eintragung informieren.
- Eintragung delegieren (optional): Die Eintragung kann an einen Mitarbeiter des Unternehmens oder an einen externen Dritten wie einen Buchhalter delegiert werden.
Wie kann man sich in das UBO-Registers eintragen?
Die Eintragung in das UBO-Register erfolgt über die Online-Plattform MyMinFin.
- Melden Sie sich im Namen Ihres Unternehmens an.
- Geben Sie die erforderlichen Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern ein.
- Laden Sie die erforderlichen Belegdokumente hoch.
Was sollten Sie tun, wenn sich die Angaben ändern? Die Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern im UBO-Register müssen richtig, angemessen und aktuell sein.
- Änderungen mitteilen:Wenn sich die Angaben ändern, muss die Änderung im UBO-Register innerhalb eines Monats nach der Änderung vorgenommen werden.
- jährliche Aktualisierungen: Wenn sich die Angaben nicht geändert haben, müssen Sie jedes Jahr bestätigen, dass die registrierten Angaben noch aktuell sind.
Was sind die Sanktionen bei Nichteinhaltung?
Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann schwere Strafen nach sich ziehen:
- Geldstrafen: Unternehmen, die ihren Informationspflichten nicht nachkommen oder falsche Angaben machen, riskieren eine Geldstrafe zwischen 250 und 50.000 Euro. Amtsenthebung: In bestimmten Fällen kann das Unternehmen auch von Amts wegen aus der Zentralen Datenbank der Unternehmen, der nationalen Datenbank aller belgischen Unternehmen, gestrichen werden.
Weitere Informationen
FÖD Finanzen
Contact Center
Tel.: +32 2 572 57 57 (Code 16551).
E-Mail: ubobelgium@minfin.fed.be
Website: UBO-Register | Compliance | FÖD Finanzen (belgium.be)