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Das Gesetz vom 18. September 2017 über die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und die Einschränkung der Verwendung von Bargeld sieht vor, dass in Belgien ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer eingeführt wird.
Die wirtschaftlichen Eigentümer einer Gesellschaft sind die natürlichen Personen, die die Gesellschaft letztendlich besitzen oder kontrollieren.
Sie müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Gründung der Gesellschaft in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer eingetragen werden. Nach Ablauf dieser Frist müssen die gesetzlichen Vertreter mit der Verhängung einer Verwaltungsstrafe rechnen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des FÖD Finanzen.
Letzte Aktualisierung
18 Januar 2024