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    Bevor Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufnehmen, sollten Sie prüfen, ob Sie mehrwertsteuerpflichtig sind. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie sich beim FÖD Finanzen - Allgemeine Steuerverwaltung registrieren.

    Ist Ihr Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig?

    Wenn Ihr Unternehmen selbständig und gewohnheitsmäßig Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt, die unter das Mehrwertsteuergesetz fallen, ist es mehrwertsteuerpflichtig (Mehrwertsteuergesetz, Artikel 4).

    Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich bestimmte, nach Artikel 44 des MwSt.-Gesetzes befreite Tätigkeiten ausübt und bestimmte Bedingungen erfüllt, ist es mehrwertsteuerpflichtig. Es muss jedoch seinen Kunden keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und sich nicht für MwSt.-Zwecke registrieren lassen. Hierzu gehören z. B. bestimmte Aktivitäten:

    • soziale oder kulturelle;
    • finanzielle;
    • medizinische.

    Wenn Sie als natürliche Person alle Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerregelung für die kollaborative Wirtschaft erfüllen, sind Sie mehrwertsteuerpflichtig, wenn Sie diese Umsätze auf unabhängige und übliche Weise tätigen, aber Sie dürfen Ihren Kunden keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und sich nicht für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen.

    Ausländische Unternehmen müssen sich ebenfalls für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn sie in Belgien Transaktionen durchführen, die unter das Mehrwertsteuergesetz fallen, wenn sie in Belgien die Mehrwertsteuer abführen müssen.

    Es ist nicht immer klar, ob sich bestimmte Berufe für die Mehrwertsteuer registrieren lassen müssen oder nicht. Im Zweifelsfall vergewissern Sie sich bei Ihrem Buchhalter oder Steuerberater oder beim FÖD Finanzen.

    An wen sollten Sie sich zur Mehrwertsteuerregistrierung wenden?

    Um Ihre Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten, müssen Sie diese vor Beginn Ihrer Tätigkeit online beantragen. Ihre Unternehmensnummer wird dann beim FÖD Finanzen - Allgemeine Steuerverwaltung aktiviert.

    Sie können einen Bevollmächtigten mit der Beantragung der Mehrwertsteuerregistrierung beauftragen.

    Der Unternehmensschalter kann gegen Bezahlung auch in Ihrem Namen eine Mehrwertsteuerregistrierung beantragen. Die Kosten für diesen Dienst variieren von einem Schalter zum anderen.

    Wie lauten Ihre Verpflichtungen in Hinblick auf die Mehrwertsteuer?

    Insbesondere ist ein mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen verpflichtet:

    Die verschiedenen Mehrwertsteuersysteme

    Das normale System

    Das normale System gilt für alle Mehrwertsteuerpflichtigen, die kein anderes System in Anspruch nehmen können.

    Die Unternehmen müssen einen monatlichen Bericht über die Transaktionen des Vormonats vorlegen.

    Unternehmen, deren Jahresumsatz 2.500.000 EUR ohne MwSt. nicht übersteigt, können eine vierteljährliche Erklärung einreichen (Ausnahme: die Obergrenze beträgt 250.000 EUR ohne MwSt. für Lieferungen von Energieerzeugnissen, Mobiltelefonen, Computern und deren Peripheriegeräten, Zubehör und Komponenten sowie zulassungspflichtigen motorisierten Landfahrzeugen). Ein Unternehmen kann sich jedoch nicht für die vierteljährliche Einreichung entscheiden, wenn der Gesamtbetrag der steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferungen und Verkäufe im Rahmen von Dreiecksgeschäften in dem betreffenden Quartal oder in einem der vier vorangegangenen Quartale mehr als 50.000 Euro betragen hat.

    Die Sondersysteme

    Die Anwendung des normalen Mehrwertsteuersystems bringt eine Reihe von steuerlichen Verpflichtungen mit sich. Um die Belastung für kleine Unternehmen zu verringern, können sie sich für bestimmte Sonderregelungen entscheiden:

    • die Steuerbefreiungsregelung betrifft Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 25.000 EUR (ohne Mehrwertsteuer). Diese Unternehmen sind von den meisten Steuerpflichten im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer befreit.
    • Die Pauschalregelung gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 750.000 EUR (ohne Mehrwertsteuer), die hauptsächlich mit Privatpersonen handeln und in bestimmten Sektoren tätig sind. Seit dem 1. Januar 2020 ist diese Regelung nur noch natürlichen Personen vorbehalten, die der Mehrwertsteuer unterliegen. Seit dem 1. Januar 2022 können sich neue Mehrwertsteuerpflichtige und bestehende Steuerpflichtige, die der normalen Besteuerung oder der Steuerbefreiung für Kleinunternehmen unterliegen, die ihre mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeit anpassen möchten, nicht für die Pauschalregelung entscheiden. Die Regelung fällt ab dem 1. Januar 2028 weg.
    • das landwirtschaftliche System, das für landwirtschaftliche Betriebe gilt. Am 1. Januar 2022 wurde diese Sonderregelung entsprechend der Diversifizierung der Tätigkeiten von Landwirten angepasst.

    Um eine dieser Regelungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich mit dem FÖD Finanzen in Verbindung setzen.

    Weitere Informationen

    Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem FÖD Finanzen auf:

    FÖD Finanzen
    Contact Center
    Tel.: +32 2 572 57 57
    Website: http://finances.belgium.be/fr/entreprises/tva/
    E-Services: http://finances.belgium.be/fr/E-services

    Letzte Aktualisierung
    18 Januar 2024

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