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Bevor Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufnehmen, sollten Sie prüfen, ob Sie mehrwertsteuerpflichtig sind. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie sich wahrscheinlich beim FÖD Finanzen - Generalverwaltung Steuerwesen - registrieren lassen.
Ist Ihr Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig?
Wenn Ihr Unternehmen auf selbständige und gewöhnliche Weise Güter liefert oder Dienstleistungen erbringt, die unter das Mehrwertsteuergesetz fallen, ist es mehrwertsteuerpflichtig (Mehrwertsteuergesetz, Artikel 4).
Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich bestimmte, gemäß Artikel 44 des MwSt.-Gesetzes befreite Tätigkeiten ausübt, und sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, ist es zwar mehrwertsteuerpflichtig, muss seinen Kunden jedoch keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, hat kein Recht auf Vorsteuerabzug und braucht sich nicht bei der Mehrwertsteuer registrieren zu lassen. Hierbei handelt es sich z. B. um bestimmte Aktivitäten:
- sozialer oder kultureller Art;
- finanzieller Art;
- medizinischer Art.
Falls Sie als natürliche Person alle Voraussetzungen erfüllen, um die Mehrwertsteuerregelung für die kollaborative Wirtschaft in Anspruch nehmen zu können, sind Sie mehrwertsteuerpflichtig, wenn Sie diese Leistungen auf selbständige und gewöhnliche Weise erbringen, aber Sie dürfen Ihren Kunden keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, haben kein Recht auf Vorsteuerabzug und brauchen sich nicht bei der Mehrwertsteuer registrieren zu lassen.
Ausländische Unternehmen müssen sich in bestimmten Fällen bei der Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn sie in Belgien Leistungen erbringen, die unter das Mehrwertsteuergesetz fallen, und für die sie in Belgien mehrwertsteuerpflichtig sind.
Es ist nicht immer klar, ob sich bestimmte Berufe bei der Mehrwertsteuer registrieren lassen müssen oder nicht. Vergewissern Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem Buchhalter oder Steuerberater oder beim FÖD Finanzen.
Wo können Sie Ihre Mehrwertsteuer-Identifikation beantragen?
Um Ihre Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten, müssen Sie diese vor Beginn Ihrer Tätigkeit online beantragen. Ihre Unternehmensnummer wird dann beim FÖD Finanzen - Generalverwaltung Steuerwesen - aktiviert.
Sie können einen Bevollmächtigten mit diesem Vorgang beauftragen.
Der Unternehmensschalter kann gegen Bezahlung auch eine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer für Sie beantragen. Die Kosten für diese Leistung sind je nach Schalter unterschiedlich.
Welche Verpflichtungen haben Sie in Bezug auf die Mehrwertsteuer?
Ein mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen ist u.a. dazu verpflichtet:
- Mehrwertsteuererklärungen (auf elektronischem Wege) einzureichen;
- die Mehrwertsteuer, die es seinen Kunden in Rechnung stellt, an den Fiskus abzuführen;
- eine jährliche Liste der steuerpflichtigen Kunden (elektronisch) zu übermitteln;
- eine Buchhaltung zu führen und Rechnungen auszustellen.
Die verschiedenen Mehrwertsteuersysteme
Die normale Regelung
Die normale MwSt.-Regelung gilt für alle Mehrwertsteuerpflichtigen, die keine andere Regelung in Anspruch nehmen können.
Die Unternehmen müssen monatlich eine Erklärung über die Umsätze des Vormonats einreichen.
Unternehmen, deren Jahresumsatz 2.500.000 EUR ohne MwSt. nicht übersteigt, können eine vierteljährliche Erklärung einreichen (Ausnahme: die Obergrenze liegt bei 250.000 EUR ohne MwSt. für Lieferungen von Energieerzeugnissen, Mobilfunkgeräten, Computern und deren Peripheriegeräten, Zubehör und Komponenten sowie von motorbetriebenen Landfahrzeugen, die den Zulassungsvorschriften unterliegen). Ein Unternehmen kann sich jedoch nicht für die vierteljährliche Einreichung entscheiden, wenn der Gesamtbetrag seiner steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferungen und Verkäufe im Rahmen von Dreiecksgeschäften in dem betreffenden Quartal oder in einem der vier vorangegangenen Quartale mehr als 50.000 Euro betrug.
Die Sonderregelungen
Die Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung bringt eine Reihe von steuerlichen Verpflichtungen mit sich. Um ihren Aufwand zu reduzieren, können sich kleine Unternehmen für bestimmte Sonderregelungen entscheiden:
- die Steuerbefreiungsregelung betrifft Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 25.000 EUR (ohne MwSt.). Diese Unternehmen sind von den meisten Steuerpflichten im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer befreit.
- Die Pauschalregelung gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 750.000 EUR (ohne MwSt.), die hauptsächlich mit Privatpersonen Geschäfte abwickeln und in bestimmten Sektoren tätig sind. Seit dem 1. Januar 2020 ist diese Regelung nur noch natürlichen Personen vorbehalten, die der Mehrwertsteuer unterliegen. Seit dem 1. Januar 2022 können neue Mehrwertsteuerpflichtige und bestehende Steuerpflichtige, die der normalen Mehrwertsteuer- oder Steuerbefreiungsregelung für Kleinunternehmen unterliegen und ihre MwSt.-Regelung anpassen möchten, sich nicht mehr für die Pauschalregelung entscheiden. Diese wird am 1. Januar 2028 abgeschafft.
- die landwirtschaftliche Regelung, die für landwirtschaftliche Betriebe gilt. Am 1. Januar 2022 wurde diese Sonderregelung entsprechend der Diversifizierung der Tätigkeiten von Landwirten angepasst.
Um eine dieser Regelungen in Anspruch zu nehmen, beantragen Sie diese bitte online.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem FÖD Finanzen auf:
FÖD Finanzen
Contact Center
Tel.: +32 2 572 57 57
Website: http://finances.belgium.be/fr/entreprises/tva/
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