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    Bevor Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufnehmen, sollten Sie prüfen, ob Sie mehrwertsteuerpflichtig sind. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie sich wahrscheinlich beim FÖD Finanzen - Generalverwaltung Steuerwesen - registrieren lassen.

    Ist Ihr Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig?

    Wenn Ihr Unternehmen auf selbständige und gewöhnliche Weise Güter liefert oder Dienstleistungen erbringt, die unter das Mehrwertsteuergesetz fallen, ist es mehrwertsteuerpflichtig (Mehrwertsteuergesetz, Artikel 4).

    Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich bestimmte, gemäß Artikel 44 des MwSt.-Gesetzes befreite Tätigkeiten ausübt, und sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, ist es zwar mehrwertsteuerpflichtig, muss seinen Kunden jedoch keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, hat kein Recht auf Vorsteuerabzug und  braucht sich nicht bei der Mehrwertsteuer registrieren zu lassen. Hierbei handelt es sich z. B. um bestimmte Aktivitäten:

    • sozialer oder kultureller Art;
    • finanzieller Art;
    • medizinischer Art.

    Falls Sie als natürliche Person alle Voraussetzungen erfüllen, um die Mehrwertsteuerregelung für die kollaborative Wirtschaft in Anspruch nehmen zu können, sind Sie mehrwertsteuerpflichtig, wenn Sie diese Leistungen auf selbständige und gewöhnliche Weise erbringen, aber Sie dürfen Ihren Kunden keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, haben kein Recht auf Vorsteuerabzug und brauchen sich nicht bei der Mehrwertsteuer registrieren zu lassen.

    Ausländische Unternehmen müssen sich in bestimmten Fällen bei der Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn sie in Belgien Leistungen erbringen, die unter das Mehrwertsteuergesetz fallen, und für die sie in Belgien mehrwertsteuerpflichtig sind.

    Es ist nicht immer klar, ob sich bestimmte Berufe bei der Mehrwertsteuer registrieren lassen müssen oder nicht. Vergewissern Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem Buchhalter oder Steuerberater oder beim FÖD Finanzen.

    Wo können Sie Ihre Mehrwertsteuer-Identifikation beantragen?

    Um Ihre Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten, müssen Sie diese vor Beginn Ihrer Tätigkeit online beantragen. Ihre Unternehmensnummer wird dann beim FÖD Finanzen - Generalverwaltung Steuerwesen - aktiviert.

    Sie können einen Buchprüfer oder einen zugelassenen Unternehmensschalter mit diesem Vorgang beauftragen.

    Die Kosten für diese Leistung sind je nach Schalter unterschiedlich.

    Welche Verpflichtungen haben Sie in Bezug auf die Mehrwertsteuer?

    Ein mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen (mit Ausnahme derjenigen, die gemäß Artikel 44 des Mehrwertsteuergesetzbuchs ausschließlich von der Mehrwertsteuer befreite Tätigkeiten ausüben) ist u.a. dazu verpflichtet:

    Ab dem 1. Januar 2026 müssen belgische Mehrwertsteuerpflichtige strukturierte elektronische Rechnungen für Transaktionen in Belgien austauschen. Weitere Informationen finden Sie unter https://erechnung.belgium.be/de.

    Die verschiedenen Mehrwertsteuersysteme

    Die normale Regelung

    Die normale MwSt.-Regelung gilt für alle Mehrwertsteuerpflichtigen, die keine andere Regelung in Anspruch nehmen können.

    Die Unternehmen müssen monatlich eine Erklärung über die Umsätze des Vormonats einreichen.

    Unternehmen, deren Jahresumsatz 2.500.000 EUR ohne MwSt. nicht übersteigt, können eine vierteljährliche Erklärung einreichen (Ausnahme: die Obergrenze liegt bei 250.000 EUR ohne MwSt. für Lieferungen von Energieerzeugnissen, Mobilfunkgeräten, Computern und deren Peripheriegeräten, Zubehör und Komponenten sowie von  motorbetriebenen Landfahrzeugen, die den Zulassungsvorschriften unterliegen). Ein Unternehmen kann sich jedoch nicht für die vierteljährliche Einreichung entscheiden, wenn der Gesamtbetrag seiner steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferungen und Verkäufe im Rahmen von Dreiecksgeschäften in dem betreffenden Quartal oder in einem der vier vorangegangenen Quartale mehr als 50.000 Euro betrug.

    Die Sonderregelungen

    Die Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung bringt eine Reihe von steuerlichen Verpflichtungen mit sich. Um ihren Aufwand zu reduzieren, können sich kleine Unternehmen für bestimmte Sonderregelungen entscheiden:

    • die Steuerbefreiungsregelung betrifft Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 25.000 EUR (ohne MwSt.). Diese Unternehmen sind von den meisten Steuerpflichten im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer befreit. Es gibt auch eine ähnliche Regelung für Unternehmen, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten tätig sind: die KMU-Regelung.
    • die landwirtschaftliche Regelung, die für landwirtschaftliche Betriebe gilt.

    Um eine dieser Regelungen in Anspruch zu nehmen, beantragen Sie diese bitte online.

    Weitere Informationen

    Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem FÖD Finanzen auf:

    FÖD Finanzen
    Contact Center
    Website: https://finanzen.belgium.be/de/unternehmen/mwst

    Letzte Aktualisierung
    3 September 2025