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    Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre selbständige Tätigkeit in Form einer Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit auszuüben, müssen Sie für die Gründung der Gesellschaft mehrere Formalitäten erfüllen:

    • die Gründungsurkunde ausarbeiten
    • die Gründungsurkunde einreichen
    • die Gründungsurkunde registrieren

    Die Gründungsurkunde ausarbeiten

    Die erste Formalität besteht darin, die Gründungsurkunde Ihres Unternehmens schriftlich auszuarbeiten.

    Dazu gehören die Satzung des Unternehmens, einschließlich sämtlicher Merkmale (Name, Sitz, Zweck und Gegenstand, Kapital usw.) und seine Funktionsweisen.

    Je nach Art der Gesellschaft kann diese Urkunde folgende Form annehmen:

    • einer öffentlichen Urkunde (notarielle Urkunde) oder
    • einer privaten Urkunde.

    Notarielle Urkunde oder Privaturkunde

    Wenn Sie sich für eine der gängigsten Rechtsformen (GmbH, KG, AG) entscheiden, müssen Sie einen Notar aufsuchen, um die Gründungsurkunde des Unternehmens zu erstellen. Die Kosten variieren je nach Komplexität der Urkunde. Auf diese Weise geschlossene Abkommen gewinnen an Wert und Rechtssicherheit. Die Unterzeichner dieser Akten können sich untereinander und gegenüber allen Personen, die nicht Vertragspartei dieses Abkommens sind, auf diese Sicherheit berufen.

    Wenn Sie sich für eine der anderen Gesellschaftsformen (OHG, KG) entscheiden, genügt eine Privaturkunde. Es handelt sich um ein schriftliches Abkommen, das von den Parteien selbst mit oder ohne Hilfe Dritter verfasst wurde. Dieses Abkommen muss von den Parteien unterzeichnet werden.

    In der Gründungsurkunde zu erwähnende Angaben

    Die Gründungsurkunde muss insbesondere die folgenden Angaben enthalten:

    • den Namen des Unternehmens mit seinem abgekürzten Namen oder Akronym, falls vorhanden;
    • die Rechtsform des Unternehmens (GmbH, AG etc.);
    • die Adresse, an der sich der Firmensitz befindet;
    • Zweck und Ziel, d. h. das Zweck, für den die Gesellschaft gegründet wurde, und die spezifischen Aktivitäten, die sie ausüben soll;
    • die Dauer des Unternehmens: befristet oder unbefristet;
    • die Art und Weise der Vertretung des Unternehmens: die Ernennung des oder der Verwaltungsorgane, ihre Befugnisse und die Art und Weise, wie sie ausgeübt werden, die Arbeitsweise etc.;
    • ggf. das Kapital: die Höhe des Kapitals, seine Zeichnung (von wem und in welcher Höhe?), die Bedingungen für die Erhöhung oder Herabsetzung des Kapitals etc.;
    • die Aktien der Gesellschaft: die Anzahl der ausgegebenen Aktien, ihre Art, die Art ihrer Übermittlung usw.

    Vorzulegende Dokumente

    Für die Erstellung der Gründungsurkunde benötigen Sie die folgenden Dokumente:

    • einen Finanzplan, der die Höhe des Kapitals oder des Startkapitals des zu gründenden Unternehmens rechtfertigt und eine Schätzung des Bedarfs und der erwarteten Einnahmen enthält;
    • im Falle einer Bareinlage: Nachweis der Eröffnung eines Sonderkontos auf den Namen des zu gründenden Unternehmens (Bankbescheinigung);
    • im Falle einer Sacheinlage (Gebäude, Ausrüstung etc.): ein Bericht eines Wirtschaftsprüfers.

    Die Gründungsurkunde einreichen

    Sie müssen die Gründungsurkunde dann bei der Geschäftsstelle des Firmengerichts des eingetragenen Firmensitzes Ihres Unternehmens einreichen. Diese Einreichung muss innerhalb von 30 Tagen nach der Ausarbeitung der Gründungsurkunde erfolgen.

    Bei GmbH, KG und AG erfolgt die Hinterlegung durch den Notar und die Urkunde wird in der Akte der juristischen Person registriert.

    Bei Privaturkunden sind die Partner für diese Einreichung verantwortlich.

    Registrierung bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen

    Im Anschluss an die Einreichung der Gründungsurkunde gibt der Sachbearbeiter die Identifikationsdaten des Unternehmens in die Zentrale Datenbank der Unternehmen ein. Diese weist Ihrem Unternehmen eine Geschäftsnummer zu.

    Veröffentlichung der Urkunde

    Der Sachbearbeiter sorgt auch für die auszugsweise Veröffentlichung der Gründungsurkunde in den Anhängen des Belgischen Staatsblatts.

    Elektronische Registrierung

    Für bestimmte Gesellschaften (GmbH, KG und AG) kann Ihr Notar die Formalitäten für die Einreichung bei der Geschäftsstelle auf elektronischem Wege erledigen, was den Prozess beschleunigt. Hierbei spricht man von einer e-Einreichung.

    Auf diese Weise können die Notare folgende Formalitäten in einem Arbeitsgang und elektronisch erledigen:

    • Registrierung der juristischen Person bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen,
    • Hinterlegung des Auszugs aus der Gründungsurkunde bei der elektronischen Geschäftsstelle des FÖD Justiz und
    • Zustellung der Gründungsurkunde an das Belgische Staatsblatt zur Veröffentlichung.

    Die Gründungsurkunde registrieren

    Die Gründungsurkunde einer Gesellschaft muss bei einer der Registrierungsstellen des FÖD Finanzen - Kataster-, Registrierungs- und Domänenverwaltung registriert sein.

    Um diese Registrierung vorzunehmen, müssen Sie eine Anmeldegebühr bezahlen.

    Wer muss diese Registrierung vornehmen und in welchem Zeitrahmen?

    Wenn die Urkunde öffentlich ist (notarielle Urkunde), muss die Eintragung durch den Notar innerhalb von 15 Tagen erfolgen.

    Eine Privaturkunde muss innerhalb von vier Monaten von den Gesellschaftern der Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit eingetragen werden.

    Folge der Registrierung

    Die Registrierung der Gründungsurkunde verleiht ihr ein bestimmtes Datum. Niemand kann ihre Existenz zum Zeitpunkt der Registrierung anfechten (dies verhindert nicht, deren Inhalt oder Umfang anzufechten).

    Letzte Aktualisierung
    18 Januar 2024

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