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Sie haben beschlossen, ein Unternehmen zu gründen und den Rechtsstatus Ihrer zukünftigen Gesellschaft gewählt. Jetzt muss die für Ihr Projekt geeignetste Form gewählt werden. Diese Entscheidung ist für die Zukunft Ihrer Aktivitäten von entscheidender Bedeutung. Zögern Sie nicht, sich in diesem Prozess der Unternehmensgründung von Experten wie Notar, Rechtsanwalt, Jurist, Buchhalter, Steuerexperte, Betriebsrevisor etc. unterstützen zu lassen.
Was sind die gängigsten Gesellschaftsformen?
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gilt allgemein als die geeignetste Rechtsform für ein kleines oder mittleres Unternehmen.
- Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden.
- Die GmbH hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, die sich von jener der Aktionäre oder des Alleinaktionärs unterscheidet. Sie besitzt ebenfalls ihre eigene Vermögenslage.
- Es handelt sich im Prinzip um eine private Gesellschaft. Die Aktien sind im Prinzip registriert (der Eigentümer wird namentlich genannt, sodass es möglich ist, ihn zu identifizieren), und die Möglichkeiten der Übertragung dieser Aktien sind begrenzt, sofern in den Statuten nichts anderes vorgesehen ist.
- Es handelt sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das bedeutet, dass die Gesellschafter sich nur bis zur Höhe ihrer Einlage verpflichten. Im Falle des Konkurses der Gesellschaft können die Gläubiger keinen Anspruch auf das eigene Vermögen der Aktionäre erheben. Für Gründer bestehen jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz.
- Die Statuten müssen durch eine notarielle Urkunde abgefasst werden.
- Es besteht keine Mindestanforderung in Bezug auf das Anfangskapital, aber es muss im Hinblick auf die geplante Aktivität ausreichend sein.
Die Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaftsform, die hauptsächlich von großen Unternehmen, aber auch von KMU gewählt wird. Sie ist bei großem Kapitalbedarf vorzuziehen, da sie neues externes Kapital abrufen oder sich an Ersparnissen der öffentlichen Hand beteiligen kann. Sie ermöglicht daher ein schnelles Wachstum des Unternehmens.
- Die AG ist eine Gesellschaftsform, die hauptsächlich auf die Bereitstellung von Kapital durch Aktionäre ausgerichtet ist.
- Diese Form der Handelsgesellschaft hat den Vorteil, dass sie eine vollständige Trennung zwischen dem Unternehmen und seinen Aktionären bietet. Ihre Haftung ist daher auf ihre Einlage beschränkt. Die Wertpapiere sind in der Regel leicht und unbeschränkt übertragbar. Es handelt sich also um eine Gesellschaftsform mit weniger familiärem Charakter.
- Diese Gesellschaftsform muss durch eine notarielle Urkunde gegründet werden. Sie erfordert ein Mindestkapital von 61.500 Euro, doch nur wenige Unternehmer verfügen über eine solche Summe, wenn sie ihr Unternehmen gründen. Hinzu kommt, dass die administrative Verwaltung eines solchen Unternehmens für kleine Strukturen relativ aufwendig ist.
Die Genossenschaft (eG)
Eine eG ist eine Gesellschaftsform, die von mindestens drei Gründern gegründet wird. Die eG bietet eine beschränkte Haftung: Aktionäre haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage.
Im Falle der Integration des geplanten unternehmerischen Projekts in den sozialwirtschaftlichen Sektor ist die genossenschaftliche Form zudem die einzige, die den Antrag auf Zulassung eines „sozialen Unternehmens“ unter bestimmten Bedingungen zulässt. Genossenschaften können auch als Genossenschaften zugelassen werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine doppelte Zulassung, sowohl als Genossenschaft als auch als Sozialunternehmen zugelassen zu werden, ist also auch möglich.
Weitere Informationen über Genossenschaften.
Offene Handelsgesellschaft
- Das Gesetz legt kein Mindestkapital für die Offene Handelsgesellschaft fest.
- Ihre Existenz ist mit dem Los der Gesellschafter verbunden.
- Diese Gesellschaftsform erfordert nur wenige Formalitäten.
- Die Gesellschafter bleiben gesamtschuldnerisch und unbeschränkt für die Verpflichtungen des Unternehmens haftbar.
Kommanditgesellschaft
Die Kommanditgesellschaft besteht aus persönlich haftenden Gesellschaftern und Kommanditisten.
- Die Geschäftsführung wird von den persönlich haftenden Gesellschaftern übernommen.
- Die Kommanditisten sind Geldgeber, können aber nicht in die Geschäftsführung eingreifen.
- Das Gesetz sieht kein Mindestkapital vor.
- Nur der persönlich haftende Gesellschafter haftet unbegrenzt und gesamtschuldnerisch für die Schulden und Verluste der Gesellschaft aus seinem Vermögen. Der Kommanditist haftet nur bis zu den Beträgen, die er einzubringen versprochen hat, es sei denn, er ist an der Geschäftsführung der Gesellschaft beteiligt.
Einfache Gesellschaft
- Eine einfache Gesellschaft ist eine Gesellschaft, die keine Rechtspersönlichkeit besitzt.
- Für ihre Existenz ist es erforderlich, dass zwei oder mehr Personen, die als Gesellschafter bezeichnet werden, sich (mündlich oder schriftlich) bereiterklären, ihre Einlagen zusammenzulegen, um den sich daraus ergebenden direkten oder indirekten Vermögensvorteil zu teilen.
- Die Gesellschafter der einfachen Gesellschaft sind unbeschränkt an die Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber Dritten gebunden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass zwar viele der rechtlichen Formalitäten, denen Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit unterliegen können, vermieden werden, wobei sich eine einfache Gesellschaft ab dem 1. November 2018 bei der ZDU als eintragungspflichtiges Unternehmen registrieren lassen muss, bevor sie ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen kann. Dieser Registrierungsprozess wird über einen Unternehmensschalter abgewickelt.
Weitere Informationen?
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Abteilung für wirtschaftliche Rechte
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