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    Bevor Sie eine eigene, selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten, sei es als Einzelunternehmen oder als Gesellschaft, müssen Sie ein Bankkonto bei einer Bank oder einem anderen Finanzinstitut eröffnen.

    Die Nummer dieses Kontos müssen Sie auf allen Ihren Geschäftsunterlagen (Briefe, Rechnungen usw.) neben Ihrer Unternehmensnummer, dem Namen Ihres Unternehmens und dem Namen Ihres Finanzinstituts angeben.

    Was ist, wenn Sie kein Bankkonto eröffnen können?

    Für ein Unternehmen ist ein Bankkonto unerlässlich. Sie brauchen es, um Zahlungen zu leisten und am Wirtschaftsleben teilzunehmen. In der Praxis kann es für einige Unternehmen jedoch schwierig sein, ein Bankkonto zu erhalten.

    Der Basisbankdienst für Unternehmen wurde eingerichtet, um dieser Ausgrenzung entgegenzuwirken. Dieser Dienst   verpflichtet Banken dazu, einen garantierten Mindestdienst anzubieten.

    Weitere Infos finden Sie unter „Grundlegende Bankdienstleistungen für Unternehmen und diplomatische Vertretungen“ auf der Website des FÖD Wirtschaft.

    Letzte Aktualisierung
    19 März 2025