Alle Selbstständigen müssen einer Krankenkasse ihrer Wahl beitreten.

Sie müssen eine Bescheinigung Ihrer Sozialversicherung vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie Ihren Sozialbeiträge entrichtet haben.

Anschließend überprüft Ihre Sozialversicherung jedes Jahr, ob Sie Ihre Sozialbeiträge für das jeweilige Jahr ordnungsgemäß entrichtet haben. Ist dies der Fall, sendet sie elektronisch einen „Beitragsschein“ an die Zentrale Datenbank der Sozialen Sicherheit, die diesen wiederum an Ihre Krankenkasse weiterleitet, damit Ihnen die medizinischen Kosten für das jeweilige Jahr erstattet werden können.

Letzte Aktualisierung
29 August 2025