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Die Unternehmensschalter sind vom belgischen Staat zugelassene (anerkannte) Einrichtungen. Ihre Aufgabe besteht darin, Unternehmer bei den Verwaltungsformalitäten im Zusammenhang mit der Gründung und der Führung ihres Unternehmens zu unterstützen.
Neben den obligatorischen Verwaltungsformalitäten bieten die Unternehmensschalter zahlreiche zusätzliche Dienstleistungen an, um die Gründung und Entwicklung des Unternehmens zu erleichtern.
Aufgaben der Unternehmensschalter
Die Unternehmensschalter erfüllen hauptsächlich folgende Aufgaben:
- Registrierungspflichtige Unternehmen in die Zentrale Datenbank der Unternehmen eintragen;
- Unternehmen dabei unterstützen, die Formalitäten für den Zugang zum Beruf zu erfüllen und die für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen zu beantragen;
- Die Pflichten und Bedingungen in Bezug auf folgende Genehmigungen überprüfen:
- Unternehmerische Fähigkeiten, bzw. der Nachweis von Grundkenntnissen der Betriebsführung und (inter)sektoralen beruflichen Fähigkeiten für bestimmte Tätigkeiten (regionale Rechtsvorschriften)
- Zulassung für das Wandergewerbe
- Zulassung für das Kirmesgewerbe
- Berufskarte für Ausländer
- Auszüge aus der ZDU ausstellen;
- Gebühren für die Staatskasse einziehen, die für die administrative Bearbeitung fällig sind;
- Daten der Verwalter von Miteigentümervereinigungen in die ZDU eintragen;
- Sicherstellen, dass Unternehmen folgende Informationen erhalten:
- Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme von Tätigkeiten zu beachten sind;
- Kontaktdaten der zuständigen Behörden,
- Mittel und Bedingungen für den Zugang zu öffentlichen Registern und Datenbanken über Dienstleister und Dienstleistungen,
- Verfügbare Rechtsmittel im Falle von Streitigkeiten,
- Kontaktdaten von Vereinigungen oder Organisationen, bei denen Unternehmen praktische Unterstützung erhalten können.
Die Unternehmensschalter sorgen dafür, dass bestimmte Daten öffentlich zugänglich sind, und zwar kostenlos, für die Verwaltungsdienste:
- des Staates;
- der Gemeinschaften;
- der Regionen;
- der Provinzen und Gemeinden;
- ggf. auch anderer Institutionen und Organisationen, die vom König bestimmt werden.
Die Unternehmensschalter bewahren die Archive aller Eintragungen, Änderungen und Löschungen in der ZDU auf.
Sie dürfen unter keinen Umständen die in Ausführung ihrer gesetzlichen Aufträge gesammelten Daten vertreiben.
Von den Unternehmensschaltern angebotene Zusatzleistungen
Unternehmensschalter können im Auftrag des Unternehmers auch bestimmte Verwaltungsformalitäten erledigen, wie z.B.:
- die Identifizierung bei der Mehrwertsteuer,
- die Eintragung als Arbeitgeber beim Landesamt für soziale Sicherheit (LSS),
- die Beantragung spezifischer Zulassungen bei
- der Föderalen Agentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK),
- der Belgischen Gesellschaft für Autoren, Komponisten und Verleger (SABAM)
- usw.
Die Unternehmensschalter bieten auch andere Dienstleistungen an, wie z. B.:
- die Anmeldung bei einem Sozialversicherungsfonds für Selbständige (jeder Unternehmensschalter verfügt über einen angebundenen Sozialversicherungsfonds),
- die Anmeldung bei einem angebundenen Sozialsekretariat,
- die Zusammenstellung der Unterlagen für die Beantragung von Subventionen.
Diese Zusatzleistungen sind fakultativ und werden von jedem Unternehmensschalter frei in Rechnung gestellt.
Von den Aufgaben der zugelassenen Unternehmensschalter ausgeschlossene Vorgänge
Einige Formalitäten sind per Gesetz bestimmten freien und intellektuellen Berufen sowie Dienstleistungsberufen aus dem Wirtschaftssektor zugewiesen. Diese Vorgänge können nicht von den Unternehmensschaltern übernommen werden.
Zulassung der Unternehmensschalter
Um ihre Tätigkeit ausüben zu können, müssen Unternehmensschalter über eine Zulassung verfügen, die von dem für den Mittelstand zuständigen Minister erteilt wird. Diese Zulassung ist fünf Jahre gültig und kann verlängert werden.
Die Unternehmensschalter müssen eine Reihe von Bedingungen und Verpflichtungen (Lastenheft) erfüllen, und zwar in Bezug auf:
- die Zulassung
- die Ausstattung
- die Mitarbeiter
- die finanziellen Verpflichtungen
- die Zugänglichkeit
- das Zulassungsdossier
Weitere Informationen finden Sie im Lastenheft für Unternehmensschalter (PDF, 1.39 MB).
Der Minister kann die Zulassung von Amts wegen entziehen oder aussetzen, wenn der Unternehmensschalter die gesetzlichen und regulatorischen Bedingungen nicht erfüllt.
Der FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie ist für die Kontrolle und Überwachung der Unternehmensschalter zuständig.