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    Unternehmensschalter sind die Hauptansprechpartner für Unternehmen. Sie erledigen viele Aufgaben, für die Unternehmen sich vorher an mehrere Stellen wenden mussten.

    Neben den obligatorischen Verwaltungsformalitäten können Unternehmensschalter eine breite Palette an zusätzlichen Dienstleistungen anbieten.

    Acht Unternehmensschalter sind zugelassen. Sie verfügen über zahlreiche Büros im ganzen Land.

    Aufgaben

    Die Unternehmensschalter erfüllen folgende Aufgaben:

    • Eintragung registrierungspflichtiger Unternehmen in die Zentrale Datenbank der Unternehmen;
    • Den Unternehmen die Möglichkeit bieten, die Formalitäten für den Zugang zum Beruf zu erfüllen und die für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen zu beantragen;
    • Überprüfung der Pflichten und Bedingungen in Bezug auf folgende Genehmigungen:
      • Unternehmerische Fähigkeiten, bzw. der Nachweis von Grundkenntnissen der Betriebsführung und (inter)sektoralen beruflichen Fähigkeiten für bestimmte Tätigkeiten;
      • Zulassung für das Wandergewerbe;
      • Zulassung für das Kirmesgewerbe;
      • Berufskarte für Ausländer.
    • Auszüge aus der ZDU ausstellen;
    • Gebühren für die Staatskasse einziehen, die für die administrative Bearbeitung fällig sind;
    • Daten der Verwalter von Miteigentümervereinigungen in die ZDU eintragen;
    • Gewährleisten, dass die Unternehmen Informationen erhalten über:
      • Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme von Tätigkeiten zu beachten sind;
      • Kontaktdaten der zuständigen Behörden;
      • Mittel und Bedingungen für den Zugang zu öffentlichen Registern und Datenbanken über Dienstleister und Dienstleistungen;
      • Verfügbare Rechtsmittel im Falle von Streitigkeiten;
      • Kontaktdaten von Vereinigungen oder Organisationen, bei denen Unternehmen praktische Unterstützung erhalten können.

    Die Unternehmensschalter sorgen dafür, dass bestimmte Daten öffentlich zugänglich sind, und zwar kostenlos für die Verwaltungsdienste:

    • des Staates;
    • der Gemeinschaften;
    • der Regionen;
    • der Provinzen und Gemeinden;
    • ggf. auch von anderen Institutionen und Organisationen, die vom König bestimmt werden.

    Sie übernehmen die Aufbewahrung der Archive. Die Unternehmensschalter dürfen unter keinen Umständen die in Ausführung ihrer gesetzlichen Aufträge gesammelten Daten vertreiben.

    Von den Unternehmensschaltern angebotene Zusatzleistungen

    Neben der Überprüfung der unternehmerischen Fähigkeiten und der Eintragung in die Zentrale Datenbank der Unternehmen kann der Unternehmensschalter im Auftrag des Unternehmers auch bestimmte Verwaltungsformalitäten erledigen, wie die Identifizierung bei der Mehrwertsteuer oder dem LSS. Er kann auch verschiedene Genehmigungen beantragen (FASNK, SABAM...).

    Die Unternehmensschalter bieten auch andere Dienstleistungen an, wie z. B.:

    • die Anmeldung bei einem Sozialversicherungsfonds für Selbständige (jeder Unternehmensschalter verfügt über einen angebundenen Sozialversicherungsfonds);
    • die Anmeldung bei einem angebundenen Sozialsekretariat;
    • die Zusammenstellung der Unterlagen für die Beantragung von Subventionen;
    • Schulungen;
    • eine Begleitung während der ersten Tätigkeitsmonate, usw.

    Die Preise für die ergänzenden Dienstleistungen können die Unternehmensschalter selbst bestimmen.

    Die Unternehmensschalter sind jedoch nicht befugt, eine Reihe von Anträgen zu bearbeiten, die bestimmten freien und intellektuellen Berufen sowie Dienstleistungsberufen aus dem Wirtschaftssektor per Gesetz zugewiesen sind.

    Bei einem zugelassenen Unternehmensschalter zu erledigende Schritte

    Der Gang zu einem Unternehmensschalter ist für jedes registrierungspflichtige Unternehmen Pflicht, bevor es seine Tätigkeit aufnimmt. Das Unternehmen oder sein Vertreter muss sich daher an einen zugelassenen Unternehmensschalter seiner Wahl wenden. Dies kann auf zwei Arten geschehen:

    • über das Internet (konsultieren Sie die Websites )
    • durch einen physischen Besuch in einem seiner Büros.

    Der kontaktierte Unternehmensschalter wird Ihnen alle Schritte, die Sie zu unternehmen haben, erklären. Er wird Ihnen mitteilen, welche Genehmigungen Ihr Unternehmen je nach den Tätigkeiten, die Sie ausüben wollen, benötigt.

    Der Unterschalter übernimmt auch die Eintragungen in die Zentrale Datenbank der Unternehmen.

    Neben den obligatorischen Schritten bei dem Unternehmensschalter kann dieser sich auch um die Aktivierung Ihrer Unternehmensnummer bei der Mehrwertsteuerverwaltung oder Ihre Eintragung als Arbeitgeber beim Landesamt für soziale Sicherheit (LSS) kümmern.

    Um Ihre Formalitäten bei dem zugelassenen Unternehmensschalter zu erledigen, bevor Sie mit den Aktivitäten Ihres Unternehmens starten, benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis;
    • die Unternehmensnummer Ihres Unternehmens, falls es bereits über eine solche verfügt,
    • die Identifikationsdaten der etwaigen Gründer, Vertreter, Bevollmächtigten, aktiven und mithelfenden Gesellschafter Ihres Unternehmens,
    • die verschiedenen Adressen, ggf. des Hauptsitzes Ihres Unternehmens und seiner verschiedenen Niederlassungseinheiten in Belgien,
    • die Genehmigungen, Lizenzen und Zulassungen, über die Ihr Unternehmen je nach den Tätigkeiten, die es ausüben will, verfügt,
    • die Bankkontonummer Ihres Unternehmens.

    Um Ihnen die erforderlichen Schritte zu erleichtern, sollten Sie eine genaue Vorstellung davon haben, welche Tätigkeiten Ihr Unternehmen ausüben will und ab welchem Zeitpunkt dies der Fall sein soll.

    Widerspruch gegen die Entscheidungen von zugelassenen Unternehmensschaltern

    Wenn ein Schalter die beantragte Eintragung Ihres Unternehmens ablehnt, können Sie beim Staatsrat Widerspruch einlegen, es sei denn, die Ablehnung beruht auf dem Nachweis der unternehmerischen Fähigkeiten. In diesem Fall können Sie beim Niederlassungsrat der Region, in der sich der Sitz Ihres Unternehmens befindet, Widerspruch einlegen. Der Unternehmensschalter muss in der Ablehnungsentscheidung auf diese Widerspruchsmöglichkeit hinweisen.

    Sie müssen die Antragsschrift des Widerspruchs an die Kanzlei des Staatsrats, Rue de la Science 33, 1040 Brüssel, entweder per Einschreiben oder entsprechend der elektronischen Verfahrensführung zusenden. Bei Versendung auf dem Postweg müssen dem Originalantrag immer drei beglaubigte Kopien sowie ein zusätzliches Exemplar für jede gegnerische Partei beigefügt werden. Nichtigkeitsklagen müssen innerhalb einer relativ kurzen Frist von 60 Tagen nach der Veröffentlichung, Notifizierung oder Kenntnisnahme der Entscheidung eingereicht werden.

     

    Liste der zugelassenen Unternehmensschalter

    Es gibt es 8 zugelassene Unternehmensschalter.

    Name ADRESSE DES GESELLSCHAFTSSITZES
    ACERTA GUICHET D’ENTREPRISES ASBL Buro & Design Center, Esplanade du Heysel BP 65 - 1020 Brüssel
    Website : http://www.acerta.be/
    XERIUS GUICHET D’ENTREPRISES ASBL Rue Vésale 31 - 1000 Brüssel
    Website : http://www.xerius.be/
    EUNOMIA ASBL Rue Colonel Bourg 113 - 1140 Brüssel
    Verwaltungssitz : Oudenaardsesteenweg 7 - 9000 Gent
    Website : http://www.eunomia.be/

    GROUP S GUICHET D’ENTREPRISES ASBL

    Rue des Ursulines 2 - 1000 Brüssel
    Website : http://www.groups.be/
    GUICHET D’ENTREPRISES SECUREX Avenue de Tervueren 43 - 1040 Brüssel
    Website : http://www.securex.be/
    PARTENA GUICHET D’ENTREPRISES ASBL Rue Ravenstein 36 - 1000 Brüssel
    Website : http://www.partena-professional.be
    LIANTIS GUICHET  D'ENTREPRISES ASBL Quai de Willebroeck 37 - 1000 Website
    Website : https://www.liantis.be
    UCM GUICHET D’ENTREPRISES ASBL Chaussée de Marche 637 - 5100 Wierde
    Website : http://www.ucm.be/

    Büros der Unternehmensschalter

    Jeder Unternehmensschalter verfügt über mehrere zugelassene Büros im ganzen Land. Um deren Kontaktdaten und Öffnungszeiten zu finden, stehen Ihnen zwei Suchmethoden zur Verfügung :

    Suche nach Gemeinde

    Suche nach Unternehmensschalter

    Zulassung der Unternehmensschalter

    Die Zulassung wird von dem für den Mittelstand zuständigen Minister erteilt oder abgelehnt; sie ist fünf Jahre gültig und kann verlängert werden.

    Der Minister kann die Zulassung von Amts wegen entziehen oder aussetzen, wenn der Unternehmensschalter die gesetzlichen und regulatorischen Bedingungen nicht erfüllt. Der Föderale Öffentliche Dienst Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie ist für die Kontrolle und Überwachung der Unternehmensschalter zuständig.

    Das Lastenheft für die Unternehmensschalter (FR) enthält einen Überblick über deren Bedingungen und Pflichten, insbesondere in Bezug auf:

    • die Zulassung;
    • die Ausstattung;
    • die Mitarbeiter;
    • die finanziellen Verpflichtungen;
    • die Zugänglichkeit;
    • das Zulassungsdossier.
    Letzte Aktualisierung
    10 Januar 2025

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