Der Unternehmensschalter ist die zentrale Anlaufstelle für Gründer und bestehende Unternehmen, um Verwaltungsformalitäten zu erfüllen.
Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen, müssen Sie sich zunächst an einen anerkannten Unternehmensschalter wenden. Gesellschaften müssen sich im ersten Schritt zunächst an einen Notar wenden und anschließend die Satzung bei der Kanzlei des Unternehmensgerichts hinterlegen. Um die Eintragung in der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) abzuschließen, müssen Sie anschließend einen Unternehmensschalter besuchen.
Einen Unternehmensschalter kontaktieren
Es gibt derzeit acht anerkannte Unternehmensschalter. Die Unternehmensschalter betreiben über ganz Belgien verteilt gemeinsam ungefähr 156 lokale Außenstellen. Sie können Ihren Unternehmensschalter frei wählen. Wo Ihr Unternehmen ansässig ist, spielt dabei keine Rolle.
Weitere Informationen zu den Unternehmensschaltern und ihren Außenstellen.
Die Rolle des Unternehmensschalters
Der Unternehmensschalter erfüllt verschiedene Aufgaben:
- er untersucht, ob Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, um die von Ihnen gewünschte Tätigkeit ausüben zu dürfen;
- er sorgt für die (vorgeschriebene) Eintragung bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU);
- er kann an Ihrer Stelle bestimmte Verwaltungsformalitäten abwickeln, beispielsweise:
- Ihre Identifikation bei der Mehrwertsteuer oder dem LSS regeln;
- verschiedene Zulassungen beantragen (FASNK, SABAM, …).
Darüber hinaus bieten die Unternehmensschalter weitere Dienstleistungen an, beispielsweise:
- den Anschluss an den Sozialversicherungsfonds für Selbständige (jeder Unternehmensschalter verfügt über einen angebundenen Sozialversicherungsfonds);
- den Anschluss an ein angebundenes Sozialsekretariat;
- Beratungsleistungen bei der Gründung Ihres Projekts;
- die Zusammenstellung der Unterlagen für Subventionsanträge;
- Ausbildung;
- eine Betreuung während der ersten Tätigkeitsmonate, usw.
Die Preise für die ergänzenden Dienstleistungen können die Unternehmensschalter selbst bestimmen.
Eintragung bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU)
Die Zentrale Datenbank der Unternehmen (ZDU) ist eine Datenbank mit allen Basisidentifikationsdaten eingetragener Körperschaften (im Folgenden als Körperschaften bezeichnet) und ihrer Niederlassungen. Die eingetragenen Körperschaften sind unter anderem allesamt juristische Personen nach belgischem Recht und die natürlichen Personen, die einen Beruf auf selbständiger Basis ausüben.
Die Unterscheidung zwischen Handwerksbetrieben, Handelsunternehmen und Nicht-Handelsunternehmen nach Privatrecht ist seit dem 1. November 2018 angeschafft. Diese Eigenschaften wurden durch die Eigenschaft „eintragungspflichtiges Unternehmen“ ersetzt.
Die Unternehmensschalter sind verpflichtet, das Unternehmen unverzüglich in die ZDU einzutragen, sobald der Antrag komplett ist. Im Falle eines falschen, unvollständigen oder unbegründeten Antrags auf Eintragung unterrichtet der Unternehmensschalter den Antragsteller so schnell wie möglich und spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach dem Antrag.
Die Unternehmensnummer
Mit der Eintragung in die ZDU erhält jede Körperschaft eine einmalige Identifikationsnummer, die Unternehmensnummer. Die Körperschaft muss diese Unternehmenssummer in allen Kontakten zu Verwaltungsbehörden oder Gerichten verwenden. Die Unternehmensnummer wird beispielsweise auch zur Identifikation bei der Mehrwertsteuerverwaltung und dem LSS verwendet.
Jedes eintragungspflichtige Unternehmen muss die Unternehmensnummer immer in allen Unterlagen, Rechnungen, Ankündigungen, Bekanntmachungen, Schreiben, Aufträgen und anderen Schriftstücken angeben.
Auch die verwendeten Marktstände für die Ausübung der wirtschaftlichen Aktivität des eintragungspflichtigen Unternehmens sowie die im Rahmen der Ausübung ambulanter Tätigkeiten oder, im Falle von Arbeitgebern, im Rahmen von Tätigkeiten im Hoch- und Tiefbau oder von Reinigungstätigkeiten in Gebäuden hauptsächlich eingesetzten Fahrzeuge tragen sichtbar die Unternehmensnummer.
Die Nummer der Niederlassungseinheit
Jede Niederlassungseinheit erhält eine eindeutige Identifikationsnummer. Diese Nummer der Niederlassungseinheit unterscheidet sich von der Unternehmensnummer.
Eine Niederlassungseinheit ist jeder Ort, der geographisch durch eine Adresse identifiziert werden kann und an dem oder von dem aus wenigstens eine Tätigkeit der Körperschaft ausgeübt wird (beispielsweise Arbeitsplatz, Geschäft, Lager, Verkaufsstelle, Büro, Verwaltung, Sitz, Agentur, Zweigstelle und Filiale). Das bedeutet, dass eine Körperschaft mit unterschiedlichen Niederlassungseinheiten auch mehrere Nummern der Niederlassungseinheit haben kann.
Die eintragungspflichtigen Unternehmen müssen ihre Niederlassungseinheiten von einem anerkannten Unternehmensschalter in die ZDU eintragen lassen. Sie können über die Anwendung „My Enterprise“ die Adresse ihrer Niederlassungseinheiten allerdings selbst kostenlos ändern. Die VoG können die Angaben ihrer Niederlassungseinheit über dieselbe Anwendung selbst eintragen, ändern und löschen.
Eintragung eines Einzelunternehmens
Nach der (eventuellen) Prüfung Ihrer unternehmerischen Fähigkeiten trägt der Unternehmensschalter Ihre eingetragene Körperschaft natürliche Person Unternehmen als eintragungspflichtiges Unternehmen in die Zentrale Datenbank der Unternehmen ein. Hierdurch erhalten Sie eine Unternehmensnummer.
Wenn Ihre eingetragene Körperschaft natürliche Person die Voraussetzungen nicht erfüllt oder ein vorgeschriebenes Dokument fehlt, verweigert der Unternehmensschalter die Eintragung. Der Unternehmensschalter muss seine Ablehnung begründen. Sie können einen neuen Antrag einreichen, der die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt, oder Widerspruch beim Niederlassungsrat der betreffenden Region einlegen.
Beachten Sie, dass es der Berufsverband (Orden, Institut oder Kammer), von dem Sie anhängig sind, ist, der in bestimmten Fällen dafür zuständig ist zu untersuchen, ob Sie die Anforderungen für die Ausübung des betreffenden Berufs erfüllen, und der, wenn Sie die Anforderungen erfüllen, die zugewiesene Zulassung in die ZDU einträgt.
Die Eintragung kostet 101 Euro, einschließlich einer Niederlassungseinheit, zuzüglich 101 Euro für jede weitere Niederlassungseinheit. Das ist der Preis zu Beginn des Jahres 2023. Dieser wird allerdings jährlich an den Index angepasst.
Eintragung einer Gesellschaft
Die Gesellschaften werden durch Hinterlegung der Gründungsurkunde (elektronisch oder auf der Geschäftsstelle des Unternehmensgerichts) in die Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt erhalten sie ihre Unternehmensnummer. Anschließend muss die Gesellschaft zu einem Unternehmensschalter, um die Eigenschaft als eintragungspflichtiges Unternehmen in die ZDU aufnehmen zu lassen.
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit müssen einen Unternehmensschalter kontaktieren, bei dem sowohl die Eintragung in die ZDU als auch die Eintragung der Eigenschaft als eintragungspflichtiges Unternehmen erfolgt.
Der Unternehmensschalter kann die Eintragung Ihrer Körperschaft ablehnen, wenn diese die Anforderungen an den Zugang zum Beruf, die sie je nachdem erfüllen muss, nicht erfüllt oder ein vorgeschriebenes Dokument fehlt. Die Ablehnung muss stets begründet sein. Wird die Eintragung als eintragungspflichtiges Unternehmen durch den Unternehmensschalter abgelehnt, können Sie Widerspruch beim Niederlassungsrat der zuständigen Region einlegen.
Wenn die Bearbeitung nicht kostenlos ist, kostet die Eintragung 101 Euro, einschließlich einer Niederlassungseinheit, zuzüglich 101 Euro für jede weitere Niederlassungseinheit. Das ist der Preis zu Beginn des Jahres 2023. Dieser wird allerdings jährlich an den Index angepasst.
Neben der Eigenschaft als eintragungspflichtiges Unternehmen und den Niederlassungseinheiten trägt der Unternehmensschalter auch andere Daten ein, wie die Tätigkeiten und die Kontonummern.
Eintragung ausländischer Körperschaften in die ZDU
Wenn eine ausländische Körperschaft in Belgien Tätigkeiten ausüben und sich dort niederlassen möchte, hat sie verschiedene Optionen: sie kann eine Zweigniederlassung, eine Filiale oder eine Niederlassungseinheit einrichten.
Die Zweigniederlassung
Aus rechtlicher Sicht ist eine Zweigniederlassung im Sinne des Gesellschaftsgesetzbuches keine gesonderte Körperschaft der Gesellschaft. Die Zweigniederlassung und die ausländische Körperschaft sind ein und dieselbe Körperschaft.
Sollte sie noch nicht darüber verfügen, erhält die Körperschaft mit Zweigniederlassung in Belgien mit der Hinterlegung, die der Eröffnung der Zweigniederlassung vorausgeht, ihre Unternehmensnummer von der Geschäftsstelle des zuständigen Unternehmensgerichts.
Anschließend muss sie sich an einen Unternehmensschalter ihrer Wahl wenden, um sich als eintragungspflichtiges Unternehmen eintragen zu lassen.
Die Filiale
Aus rechtlicher Sicht ist die Filiale eine gesonderte Körperschaft der ausländischen Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (anders als die Zweigniederlassung). Die gewählte Rechtsform ist in diesem Fall eine belgische Rechtsform.
Die in Belgien gegründete Filiale erhält bei ihrer Eintragung in die ZDU eine Unternehmensnummer vom Notar oder der Geschäftsstelle des Unternehmensgerichts. Anschließend muss sie sich an einen Unternehmensschalter ihrer Wahl wenden, um sich als eintragungspflichtiges Unternehmen eintragen zu lassen.
Die Niederlassungseinheit
Ausländische Körperschaften können Tätigkeiten von eine belgischen Adresse aus ausüben, ohne dazu eine Zweigniederlassung oder Filiale eröffnen zu müssen. In diesem Fall üben sie ihre Tätigkeiten über eine Niederlassungseinheit (beispielsweise Arbeitsplätze, Fabriken, Geschäfte, Verkaufsstellen, Büros, …; für weitere Informationen siehe 3.2.1) in Belgien aus.
Eine Körperschaft mit nur einer Niederlassungseinheit in Belgien erhält vom Unternehmensschalter ihre Unternehmensnummer bei der Eintragung der Niederlassungseinheit in die ZDU.
Was tun, wenn sich etwas ändert?
Bei Änderungen (neue Adresse der Niederlassungseinheit, Telefonnummer, Tätigkeit, …) müssen Sie Ihre Eintragung als eintragungspflichtiges Unternehmen innerhalb eines Monats anpassen. Sie sind selbst für die Richtigkeit der eingetragenen Daten in der ZDU verantwortlich.
Die Anpassungen können entweder über einen Unternehmensschalter oder (in bestimmten Fällen) über die Anwendung „My Enterprise“, die Ihnen rund um die Uhr kostenlos zur Verfügung steht, vorgenommen werden.
Beachten Sie, dass die Anwendung „My Enterprise“ verwendet werden kann, um den Dienst zu finden, der im Falle von Datenänderungen kontaktiert werden muss.
Wirtschaftliche Tätigkeiten - NACE-Code
Bei der Eintragung der Tätigkeiten in die Zentrale Datenbank der Unternehmen (ZDU) verwenden die Unternehmensschalter die NACE-Codes.
Die Unternehmensschalter können allerdings Schwierigkeiten bei der Auswahl des NACE-Codes für spezifische Tätigkeiten haben. In diesem Fall wenden Sie sich an den FÖD Wirtschaft, der sie bezüglich der anzuwendenden Codes berät.
Ziehen Sie die Liste der Aktivitäten zurate, für die der FÖD Wirtschaft bereits eine Empfehlung ausgesprochen hat (PDF, 461.93 KB).
Oder Sie stellen eine Suchanfrage mithilfe der Suchmaske für die NACE-BEL-Codes: