Sie möchten die Tätigkeit als natürliche Person ausüben

Welche Bedingungen gelten für den Zugang zum Beruf?

Ihnen:

  • dürfen Ihre politischen und bürgerlichen Rechte nicht aberkannt gewesen sein;
  • dürfen keine Sanktionen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens auferlegt gewesen sein (Schuldenerlass, persönliche Haftung, berufsgebundene Verweigerung der Rehabilitierung);
  • darf keine Haftstrafe (auf Bewährung) für bestimmte Straftaten auferlegt gewesen sein.

Sie müssen auch über die erforderlichen Berufsqualifikationen verfügen. Dies ist auf unterschiedliche Weise möglich:

  1. Sie können die Aufnahmeprüfung ablegen, wenn Sie eines der im Gesetz genannten Diplome oder einen dort genannten Titel erworben haben. Wenn Sie die Aufnahmeprüfung bestanden haben, müssen Sie ein wenigstens dreijähriges Praktikum bei einem oder mehreren Praktikumsleitern absolvieren. Während Ihres Praktikums müssen Sie Zwischenprüfungen ablegen. Wenn Sie diese bestehen, werden Sie von der Eignungsprüfung befreit. Nach Ihrem Praktikum müssen Sie die Eignungsprüfung ablegen, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Wenn Sie die Eignungsprüfung bestanden haben, müssen Sie den Eid ablegen.
  2. Wenn Sie eine wenigstens siebenjährige einschlägige Berufserfahrung nachweisen können, können Sie vom Praktikum befreit werden. Wenn Sie die Eignungsprüfung bestanden haben, müssen Sie den Eid ablegen.
  3. Wenn Sie Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz sind, wird Sie das Institut eintragen, wenn Sie eine Eignungsprüfung oder einen Ausbildungstitel vorlegen können, die Sie in diesem Land erworben haben. Das Institut kann Sie verpflichten, eine Eignungsprüfung abzulegen, wenn der Inhalt Ihrer Ausbildung wesentliche Unterschiede im Vergleich mit Belgien zeigt.

Was sind die Verpflichtungen für die Ausübung des Berufs?

Als vereidigter Buchprüfer müssen Sie:

  • in das öffentliche Register des Instituts der Steuerberater und Buchprüfer eingetragen sein;
  • sich an die spezifischen Verhaltensregeln (Unabhängigkeit, Integrität, Objektivität, Sorgfalt, Vertraulichkeit und Professionalität) halten;
  • eine Berufshaftpflichtversicherung haben;
  • einen jährlichen Beitrag an das Institut zahlen;
  • jährlich an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen (ständige Weiterbildung).

Ständige Weiterbildung

Um Ihre beruflichen Kenntnisse und Kompetenz und Ihre Berufsethik zu gewährleisten, müssen Sie sich über Änderungen der Gesetzgebung sowie über die Techniken und Regeln, die für die Ausübung Ihres Berufs wichtig sind, auf dem Laufenden halten. Sie tun dies, indem Sie vom Institut der Steuerberater und Buchprüfer anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen besuchen. Das Institut legt den Inhalt und die Mindeststundenzahl, die für die ständige Weiterbildung aufzuwenden ist, in ihrer Norm zur ständigen Weiterbildung fest, die Sie auf der Website des Instituts finden.

Versicherungspflicht

Als vereidigter Buchprüfer müssen Sie Ihre berufliche Haftpflicht mittels eines Versicherungsvertrags versichern lassen, den Sie vom Institut genehmigen lassen müssen.

Sie möchten die Tätigkeit als Rechtsperson ausüben

Wenn Sie die Tätigkeit als Rechtsperson ausüben möchten, müssen Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zum Beruf und die Ausübung des Berufs erfüllen. Die Rechtsperson muss die folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. sie wurde mit Rechtspersönlichkeit nach belgischem Recht oder nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates gegründet;
  2. ihr Zweck und ihre Aktivitäten sind auf die Berufstätigkeiten oder die Ausübung von Berufstätigkeiten, die damit vereinbar sind, beschränkt;
  3. sie hält ausschließlich Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder Rechtspersonen, deren gesellschaftlicher Zweck und Aktivitäten nicht mit der Ausübung der Berufstätigkeit des vereidigten Buchprüfers unvereinbar sind;
  4. die Mehrheit der Stimmrechte in der Hauptversammlung sind in den Händen von Berufsangehörigen;
  5. die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsorgans besteht aus Berufsangehörigen.

Die Rechtsperson muss im öffentlichen Register des Instituts eingetragen sein.

Die Eintragung in das öffentliche Register

Die Eintragung als natürliche Person

Das Institut trägt Sie in das öffentliche Register ein, nachdem Sie:

  • die Eignungsprüfung für vereidigte Buchprüfer bestanden haben;
  • den Eid abgelegt haben.

Die Eintragung als Rechtsperson

Das Institut trägt eine Rechtsperson in das öffentliche Register ein, wenn diese die Bedingungen (siehe oben) erfüllt.

Widerspruch gegen eine Weigerung einlegen

Wenn der Rat des Instituts Ihre Eintragung verweigert, können Sie Widerspruch einlegen. Sie müssen diesen Widerspruch bei der Widerspruchsausschuss einlegen. Dies muss innerhalb von dreißig Tagen nach der Mitteilung des Verweigerungsbeschlusses geschehen.

Jahresbeitrag

Wenn Sie als (interner) vereidigter Buchprüfer in das öffentliche Register eingetragen sind, müssen Sie jedes Jahr einen Beitrag zahlen. Das Institut legt die Höhe des Beitrags jedes Jahr fest.

Sanktionen

Auf deontologischer Ebene

Wenn Sie als vereidigter Buchprüfer beim Institut der Steuerberater und Buchprüfer eingetragen sind, müssen Sie sich an die Verhaltensregeln halten.

Wenn das Institut einen Verstoß gegen den gesetzlichen, regulatorischen und normativen Rahmen feststellt, können die Disziplinarinstanzen Ihnen eine oder mehrere der folgenden Disziplinarstrafen auferlegen:

  • Warnung;
  • Rüge;
  • Geldbuße;
  • Verbot der Annahme oder Fortführung bestimmter Aufträge;
  • Berufsverbot für wenigstens 2 Jahre;
  • Streichung.

Auf strafrechtlicher Ebene

Wer den Titel des (internen) vereidigten Buchprüfers unrechtmäßig trägt und den Beruf rechtswidrig ausübt, begeht einen strafrechtlichen Verstoß und kann mit einer oder mehreren Korrektionalstrafen bestraft werden.

Letzte Aktualisierung
27 Oktober 2020

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