Sind Sie Staatsangehöriger eines Landes außerhalb der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz? Wenn Sie in Ihrem Herkunftsland eine Eigenschaft erworben haben, die mit der des vereidigten Steuerberaters gleichwertig ist, können Sie die Eigenschaft des vereidigten Steuerberaters in Belgien erhalten, wenn Ihr Herkunftsland die belgische Eigenschaft anerkennt (Gegenseitigkeit). Sie müssen dann allerdings eine zusätzliche Prüfung ablegen.
Wenn Ihr Herkunftsland nicht über ein System der Gegenseitigkeit mit der belgischen Eigenschaft verfügt, müssen Sie eine Gleichwertigkeitsentscheidung für Ihren Abschluss bei einer der folgenden Gemeinschaften (je nach Wohnort) beantragen:
- Flämische Gemeinschaft
- Fédération Wallonie-Bruxelles (Föderation Wallonie-Brüssel) (Französische Gemeinschaft)
- Deutschsprachige Gemeinschaft
Hinweis: Erkundigen Sie sich vorab beim Belgischen Unterstützungszentrum für die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ob Sie eventuell einem Bürger der Europäischen Union gleichgestellt sind. Es gibt mehrere europäische Richtlinien, die die Möglichkeit bieten, Sie einem Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates gleichzustellen (zum Beispiel als Ehepartner eines Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates).