Sind Sie Staatsangehöriger eines Landes außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz? Und haben Sie in diesem Land den Titel eines Landmesser-Gutachters erhalten? In diesem Fall müssen Sie eine Gleichwertigkeitsentscheidung für Ihren Abschluss bei einer der folgenden Gemeinschaften (je nach Wohnort) beantragen:
- Deutschsprachige Gemeinschaft
- Flämische Gemeinschaft
- Fédération Wallonie-Bruxelles (Föderation Wallonie-Brüssel)
Hinweis: Erkundigen Sie sich vorab beim belgischen Unterstützungszentrum für die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ob Sie eventuell einem Bürger der Europäischen Union gleichgestellt sind. Es gibt mehrere europäische Richtlinien, die die Möglichkeit bieten, Sie einem Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates gleichzustellen (zum Beispiel als Ehepartner eines Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates).