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Sie möchten die Tätigkeit als natürliche Person ausüben
Wenn Sie den Beruf des Immobilienmaklers als natürliche Person ausüben möchten, müssen Sie die Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf und dessen Ausübung erfüllen.
Was sind die Bedingungen für den Zugang zum Beruf des Immobilienmaklers?
Als natürliche Person müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen im Besitz Ihrer bürgerlichen und politischen Rechte sein;
- Sie dürfen nicht für bankrott erklärt worden sein, ohne eine Rehabilitation erhalten zu haben;
- Zum Zeitpunkt, an dem Sie den Zugang beantragen, darf keine der in Artikel 5 § 1des Gesetzes genannten Strafen in Belgien oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gegen Sie verhängt worden sein;
- Sie verfügen über die folgenden Berufsqualifikationen:
- Sie sind Inhaber eines Titels, der Zugang zum Beruf des Immobilienmaklers verleiht, wie in Artikel 2 des Königlichen Erlasses vom 30. August 2013 über den Zugang zum Beruf des Immobilienmaklers erwähnt;
oder - Sie verfügen über eine relevante Berufserfahrung von sechs Jahren innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Beantragung der Eintragung in die Tabelle der Zulassungsinhaber des Berufsinstituts der Immobilienmakler (IPI) und haben die in der Praktikumsordnung vorgesehene praktische Eignungsprüfung bestanden.
- Sie sind Inhaber eines Titels, der Zugang zum Beruf des Immobilienmaklers verleiht, wie in Artikel 2 des Königlichen Erlasses vom 30. August 2013 über den Zugang zum Beruf des Immobilienmaklers erwähnt;
- Sie müssen Ihren Antrag auf Aufnahme in die Praktikantenliste der an den Vorsitzenden der geschäftsführenden Kammer des Berufsinstituts für Immobilienmakler (Institut professionnel des agents immobiliers - IPI) richten;
- Sich müssen sich einer vom IPI organisierten oder genehmigten Kompetenzprüfung unterziehen;
- Sie müssen ein Berufspraktikum als Selbständiger mit einer Dauer von mindestens 12 und höchstens 36 Monaten zufriedenstellend abschließen;
- Sie müssen die vom IPI organisierte oder genehmigte Zusatzausbildung absolvieren;
- Sie müssen einen vom IPI organisierten oder genehmigten praktischen Eignungstest bestehen.
Sind Sie Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz? Sie können auch einen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis vorlegen, den Sie in diesem Land erworben haben. In diesem Fall sind Sie vom Praktikum befreit.
Das IPI kann jedoch, je nach Ihrer Wahl, einen dreijährigen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung anordnen, wenn es feststellt, dass es wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Ausbildung und der in Belgien für den Zugang zum Beruf erforderlichen Ausbildung gibt.
Sie sind europäischer Staatsangehöriger mit einem Befähigungsnachweis oder einem Ausbildungsnachweis? Sie können auch in Ihrem Herkunftsmitgliedstaat einen europäischen Berufsausweis beantragen, den Sie beim IPI einreichen können. In diesem Fall übernimmt Ihr Mitgliedsstaat alle Schritte, um die Anerkennung der Berufsqualifikationen beim IPI zu erhalten.
Was sind die Bedingungen für die Ausübung des Berufs des Immobilienmaklers?
Als selbstständiger Immobilienmakler müssen Sie:
- in der Liste der Zulassungsinhaber oder der Praktikantenliste des IPI eingetragen sein;
Wenn Sie nicht in dieser Tabelle oder Liste des IPI eingetragen sind:- dürfen Sie den Titel des Immobilienmaklers nicht führen;
- dürfen Sie den Beruf des Immobilienmaklers nicht als Selbständiger ausüben, weder im Haupt- noch im Nebenberuf.
- die berufsethischen Regeln respektieren, die eine würdige und ehrliche Ausübung des Berufs des Immobilienmaklers gewährleisten sollen;
- in Hinblick auf Berufshaftpflicht versichert sein;
- sich regelmäßig beruflich weiterbilden.
Weiterbildung
Als Immobilienmakler haben Sie eine Ausbildungsverpflichtung. Diese gewährleistet, dass Sie sich regelmäßig auf dem aktuellen Stand halten und Ihren Kunden weiterhin den bestmöglichen professionellen Service bieten können.
Jedes in einer einzigen Spalte eingetragene ordentliche Mitglied (Makler oder Treuhänder) muss jährlich 10 Stunden Weiterbildung absolvieren. In beiden Spalten der Tabelle der Zulassungsinhaber eingetragene Personen müssen jährlich 20 Stunden Weiterbildung absolvieren.
Versicherungspflicht
Wenn Sie als selbständiger Immobilienmakler tätig sind, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, um:
- Ihre Berufshaftpflicht abzudecken;
- eine Bürgschaft zu leisten, u. zw. für die Beträge, die Ihnen von Ihren Kunden anvertraut wurden und deren Endempfänger Sie nicht sind.
Das IPI hat eine Gruppenversicherung abgeschlossen, die alle Mitglieder des IPI abdeckt, d.h. alle Immobilienmakler, die in der Tabelle der Zulassungsinhaber oder in der Praktikantenliste eingetragen sind.
Sofern die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, könnte die Gruppenversicherung des IPI gegebenenfalls für den Schaden aufkommen, den Sie einem Kunden zufügt haben.
Sie möchten die Tätigkeit als juristische Person ausüben
Wenn Sie den Beruf des Immobilienmaklers als juristische Person ausüben wollen, müssen Sie die Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf und dessen Ausübung erfüllen.
Eine juristische Person muss folgende Bedingungen erfüllen:
- Mehr als 50 % aller Mitglieder des Leitungsorgans, die im Namen der Gesellschaft handeln, sind:
- natürliche Personen, die zur Ausübung des Berufs des Immobilienmaklers berechtigt sind,
und/oder - juristische Personen, die zur Ausübung des Berufs des Immobilienmaklers berechtigt sind und deren ständiger Vertreter im Sinne von Artikel 2:55 des Gesetzbuchs der Gesellschaften und Vereinigungen (GGV) selbst zur Ausübung des Berufs des Immobilienmaklers berechtigt ist;
- natürliche Personen, die zur Ausübung des Berufs des Immobilienmaklers berechtigt sind,
- Gemäß dem GGV umfasst der Geschäftszweck der juristischen Person:
- die beruflichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs des Immobilienmaklers;
- gegebenenfalls andere Tätigkeiten, die ausgeübt werden können und mit der Ausübung des Berufs des Immobilienmaklers nicht unvereinbar sind.
- Die juristische Person hält keine Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder juristischen Personen, deren Zweck und/oder Tätigkeiten mit dem Beruf des Immobilienmaklers unvereinbar sind.
- Die juristische Person ist in einer Spalte der Tabelle des Instituts eingetragen.
Die juristische Person muss beim IPI in einer der Spalten der Tabelle des IPI eingetragen sein. Sie unterliegt denselben berufsethischen Regeln wie eine natürliche Person.
Wenn die juristische Person nicht in der Tabelle eingetragen ist, übernehmen die Mitglieder des Leitungsorgans und die aktiven Partner die volle zivilrechtliche Haftung für Handlungen, die im Rahmen der Berufsausübung innerhalb der juristischen Person vorgenommen werden. Diese juristische Person muss folgende Bedingungen erfüllen:
- Mindesten ein Mitglied des Leitungsorgans oder ein aktiver Partner ist beim IPI in der entsprechenden Spalte der Tabelle der Zulassungsinhaber oder der Praktikantenliste eingetragen.
- Wenn der Leiter der juristischen Person eine andere juristische Person ist, wird der ständige Vertreter der leitenden juristischen Person beim IPI in der entsprechenden Spalte der Tabelle der Zulassungsinhaber oder der Praktikantenliste eingetragen.
Eintragungsverfahren beim IPI
Eintragung als Praktikant
Wenn Sie das für den Beruf des Immobilienmaklers erforderliche Diplom besitzen, können Sie Ihren Antrag auf Eintragung in die Praktikantenliste an den Vorsitzenden der geschäftsführenden Kammer richten.
Sobald Sie Ihre vollständigen Unterlagen bei der geschäftsführenden Kammer eingereicht und die offizielle Bestätigung erhalten haben, dass diese Unterlagen vollständig sind, können Sie an dem vom IPI organisierten Eignungstest teilnehmen.
Der Eignungstest ist ein schriftlicher Test, den Sie vor Beginn Ihres Praktikums ablegen müssen, damit Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beurteilt werden können. Dieser Test ist für alle Personen obligatorisch, die keine Befreiung vom Praktikum erhalten, unabhängig von Abschluss oder Erfahrung. Anhand dieser Prüfung kann das IPI feststellen, wo Sie möglicherweise Defizite haben und woran Sie arbeiten müssen, und ermitteln, in welchen Bereichen Sie Ihre Fähigkeiten weiter verbessern müssen.
Sobald Sie den Eignungstest bestanden haben, werden Sie in die Praktikantenliste eingetragen und erhalten Ihre IPI-Nummer. Anschließend müssen Sie ein Praktikum in der Agentur eines Praktikumsbetreuers absolvieren, der ein zugelassenes IPI-Mitglied sein muss und bestimmte Bedingungen erfüllt.
Erst nachdem Sie offiziell Ihre IPI-Nummer erhalten haben, können Sie Ihr Praktikum antreten und eine Tätigkeit als Immobilienmakler aufnehmen: ausschließlich entsprechend der Spalte, in der Sie eingetragen sind (Makler und/oder Treuhänder).
Die letzte Etappe ist die praktische Eignungsprüfung. Anhand dieser Prüfung lässt sich ermitteln, ob Sie nach Abschluss Ihres Praktikums in der Lage sind, die theoretischen Kenntnisse in die Praxis umzusetzen und den Beruf des Immobilienmaklers gemäß den geltenden Gesetzen und den Regeln der Berufsethik auszuüben.
Eintragung als natürliche Person
Wenn Sie sich als natürliche Person in das Register der Immobilienmakler eintragen lassen wollen, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen das Berufspraktikum als Selbständiger zufriedenstellend abgeschlossen haben;
- Sie müssen die vom IPI organisierte oder genehmigte Zusatzausbildung absolviert haben;
- Sie müssen einen vom IPI organisierten oder genehmigten praktischen Eignungstest bestanden haben.
Wenn Sie vom Praktikum befreit sind, können Sie Ihren Antrag auf Eintragung zusammen mit den Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass Sie die Zugangsbedingungen erfüllen, direkt an den Vorsitzenden der geschäftsführenden Kammer richten.
Wenn Sie die Tätigkeit als juristische Person ausüben möchten, können Sie einen Antrag auf Eintragung als juristische Person an den Vorsitzenden der geschäftsführenden Kammer richten, sofern die natürlichen Personen, die im Namen und im Auftrag der juristischen Person handeln, bereits als natürliche Personen eingetragen sind.
Eintragungsgebühren
Wenn Sie in der Liste der Zulassungsinhaber oder in der Praktikantenliste eingetragen sind, müssen Sie einen jährlichen Beitrag entrichten. Die Höhe dieses Beitrags wird jedes Jahr vom IPI festgelegt und vom zuständigen Minister genehmigt.. Dieser Beitrag deckt auch die Versicherungsprämie für die Haftpflicht- und Kautionsversicherung ab.
Einspruch im Falle einer Ablehnung der Eintragung
Wenn die geschäftsführende Kammer Ihre Eintragung ablehnt, können Sie beim Sekretär der Berufungskammer per Einschreiben Widerspruch einlegen.
Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung. Sie müssen Ihren Einspruch innerhalb von dreißig Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung der geschäftsführenden Kammer einreichen (es gilt das Datum des Poststempels).
Sanktionen bei Nichteinhaltung der Pflichten des Immobilienmaklers
Auf berufsethischer Ebene
Wenn Sie in der Liste der Zulassungsinhaber oder in der Praktikantenliste des IPI eingetragen sind:
- stehen Sie unter dessen Aufsicht;
- müssen Sie die vom IPI festgelegten berufsethischen Normen einhalten.
Diese Normen gewährleisten, dass Sie Ihre Tätigkeiten mit Integrität und Professionalität ausüben. Wenn Sie nachweislich gegen Ihre berufsethischen Pflichten verstoßen haben, kann eine der folgenden Disziplinarstrafen gegen Sie verhängt werden:
- Verwarnung;
- Verweis;
- Aussetzung für maximal zwei Jahre;
- Streichung.
Auf strafrechtlicher Ebene
Die illegale Berufsausübung ist eine Straftat (Delikt) und kann mit einer Geld- und/oder Freiheitsstrafe geahndet werden.