Sind Sie Staatsangehöriger eines Landes außerhalb der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz? Verfügen Sie über einen in diesem Drittland erworbenen Abschluss? Um den Beruf ausüben zu können, müssen Sie die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses bei einer der folgenden Gemeinschaften beantragen (abhängig von Ihrem Niederlassungsort):
- Deutschsprachige Gemeinschaft
- Föderation Wallonie-Brüssel (Französische Gemeinschaft)
- Flämische Gemeinschaft
Tipp: Erkundigen Sie sich vorher beim belgischen Unterstützungszentrum für die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Be-Assit), wenn Sie nicht einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates gleichgestellt sind. Es gibt verschiedene europäische Richtlinien, die es Ihnen erlauben, einem Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates gleichgestellt zu werden (z.B. als Ehepartner eines Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates usw.).