Table of Contents

    Beistandsversicherung

    Über einen Versicherungsvertrag

    Der Inhalt einer Reisebeistandsversicherung ist je nach gewähltem Paket unterschiedlich. Sie gilt nur in den im Vertrag beschriebenen Fällen. Die Reisebeistandsversicherung kann technische Hilfe bei einer Panne/einem Unfall Ihres Fahrzeugs und/oder medizinische Hilfe bei gesundheitlichen Problemen umfassen. Je nach gewähltem Paket kann sie sich gemäß den allgemeinen Bedingungen und im Rahmen der festgelegten Entschädigungsgrenzen an den medizinischen Kosten, den Rückführungskosten bzw. den Kosten für einen längeren Aufenthalt beteiligen.

    Diese Versicherung kann für einen befristeten Zeitraum oder auf Jahresbasis abgeschlossen werden. Wenn Sie eine Versicherung für einen befristeten Zeitraum abgeschlossen haben und Sie aufgrund höherer Gewalt länger bleiben müssen, kann es sein, dass Ihre Reisebeistandsversicherung weiterhin gilt. Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie sich bei einer Erkrankung nach Ablauf der Versicherung noch auf diese berufen können, wenn dies in den allgemeinen Bedingungen Ihrer Police vorgesehen ist.

    Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie hat Assuralia am 5. März 2020 eine Tabelle erstellt, in der die Deckung (PDF, 55.08 KB) der verschiedenen Beistandsversicherungsverträge der in Belgien wichtigsten tätigen Versicherungsgesellschaften verglichen wird. Diese Liste ist nicht erschöpfend. Sie kann jederzeit geändert werden. Der FÖD Wirtschaft stellt diese Tabelle lediglich zu Informationszwecken zur Verfügung und haftet nicht für ihren Inhalt.

    Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an den Versicherungsvermittler Ihrer Wahl.

    Weitere Informationen zur Reisebeistandsversicherung.

    Über Ihre Kreditkarte

    Einige Kreditkarten bieten eine Reisebeistandsversicherung, die ganz oder teilweise mit diesen Karten bezahlt wurden. Der Reisende kann diesen Versicherungsschutz unter Beachtung der allgemeinen Bedingungen und der festgelegten Entschädigungsgrenzen in Anspruch nehmen.

    Über Ihre Krankenkasse

    Für eine medizinische Notfallversorgung oder einen Rücktransport kann der Reisende, der einer Krankenkasse angeschlossen ist, auch bestimmte von dieser Gesellschaft angebotene Leistungen in Anspruch nehmen.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

    Weitere Informationen über die Beteiligung der Krankenkasse.

    Reiserücktrittsversicherung

    Der Zweck dieser Versicherung ist es, Sie vor finanziellem Verlust durch den Rücktritt von Ihrer Reise oder die vorzeitige Rückkehr zu schützen.
    Die mögliche Beteiligung hängt von der gewählten Deckung und den in den allgemeinen Vertragsbedingungen genannten Rücktrittsgründen ab (medizinisch, familiär, beruflich, materiell, administrativ, Verweigerung eines Visums usw.).

    Eine solche Versicherung kann für einen unbestimmten (vorübergehenden) Zeitraum oder auf Jahresbasis abgeschlossen werden.

    Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie hat Assuralia am 5. März 2020 eine Tabelle erstellt, in der die Deckung (PDF, 49,44 KB) der verschiedenen Rücktrittsversicherungsverträge der in Belgien wichtigsten tätigen Versicherungsgesellschaften verglichen wird. Diese Liste ist nicht erschöpfend. Sie kann jederzeit geändert werden. Der FÖD Wirtschaft stellt diese Tabelle lediglich zu Informationszwecken zur Verfügung und haftet nicht für ihren Inhalt.

    Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an den Versicherungsvermittler Ihrer Wahl.

    Krankenhausversicherung

    Der Reisende kann sich für die Beteiligung an den Krankenhauskosten unter Umständen auf seine Krankenhausversicherung berufen. Auch in diesem Fall erfolgt die Beteiligung innerhalb der in der Versicherungspolice festgelegten Grenzen.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Versicherer oder Versicherungsvermittler.

    Teilen Sie die guten Gewohnheiten, nicht das Virus!

    Letzte Aktualisierung
    23 August 2021

    Most recent news related with this theme