Elektrofahrräder, Elektroroller, Hoverboards und elektrische Einräder sind individuelle Transportmittel, die man immer häufiger auf der Straße antrifft.

Ihr verstärktes Vorkommen wirft viele Fragen auf, sowohl in Bezug auf die Sicherheit ihrer Nutzer als auch auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen. 2019 machte eine europäische Kampagne deutlich, dass eine Mehrheit der damals auf dem europäischen Markt befindlichen Produkte den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen nicht entsprach. Neuere Studien haben trotz der positiven Auswirkungen dieser neuen Verkehrsmittel auf die Mobilität in der Stadt gezeigt, dass ihre Nutzer sich häufig damit verletzen.

Auf europäischer Ebene werden derzeit Gespräche über eine Reform des entsprechenden Rechtsrahmens geführt. Allerdings unterliegen individuelle Transportmittel derzeit zwei Regelungen, die von der jeweiligen Kategorie abhängig sind:

  • Individuelle Transportmittel wie Elektrofahrräder (Leistung >250 W und/oder Geschwindigkeit >25 km/h) und Elektroroller mit Sattel (Höhe >54 cm) fallen unter die Verordnung (EU) 168/2013, die sich auf zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge und Vierradfahrzeuge bezieht. Elektroroller mit Sattel (Höhe >54 cm) werden bei einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h einem Moped der Klasse A und bei einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h einem Moped der Klasse B gleichgestellt. Sie müssen daher registriert und versichert sein. Außerdem ist das Tragen eines Helms Pflicht und das Mindestalter für die Nutzung beträgt 16 Jahre. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des FÖD Mobilität.
  • Elektrofahrräder (mit Tretunterstützung und Leistung <250 W und Geschwindigkeit <25 km/h), Elektroroller ohne Sattel (oder mit einer Sattelhöhe <54 cm) und alle anderen elektrischen individuellen Transportmittel fallen unter den Königlichen Erlass vom 12. August 2008 (zur Umsetzung der Richtlinie 2006/42/EG) über das Inverkehrbringen von Maschinen. Die Höchstgeschwindigkeit darf bei der Verwendung auf öffentlichen Straßen 25 km/h nicht überschreiten. In diesem Fall benötigt der Fahrer keinen Führerschein, muss sich aber an die Straßenverkehrsordnung halten. Ein solches Transportmittel, das als Fahrzeug gilt, muss bestimmte Kennzeichnungen tragen, wie z. B. die CE-Kennzeichnung, die Hersteller- und Produktidentifikation, das Baujahr etc. Außerdem müssen solche Transportmittel immer über ein Handbuch und eine EG-Konformitätserklärung in der (den) Sprache(n) der jeweiligen Sprachregion verfügen.

Jede Änderung an einem elektrischen Personentransportmittel (z. B. das Absenken des Sattels auf weniger als 54 cm oder das Hinzufügen eines Sattels für einen Elektroroller) kann bedeuten, dass der Roller anderen Rechtsvorschriften unterliegt. Diese Änderung hat Auswirkungen auf die Sicherheit (z. B. des Schwerpunkts). Die Person, die die Änderungen vorgenommen hat, wird dann als Hersteller mit den damit verbundenen Pflichten angesehen, insbesondere der Pflicht, die Sicherheit des Produkts nachzuweisen.

Bei der Vermietung solcher Transportmittel gilt der Königliche Erlass vom 4. März 2002 über die Vermietung von Produkten. Das bedeutet, dass dem Verbraucher zu Beginn des Mietverhältnisses immer die folgenden Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen:

  • die Gebrauchsanweisung für das gemietete Produkt,
  • die Sicherheitsmaßnahmen, die bei der Nutzung des Leihprodukts zu beachten sind, mündlich und durch Aushändigung eines (oder mehrerer) Begleitdokumente,
  • eine Ankündigung über die Sicherheitsmaßnahmen in lesbarer Form und an einer für den Mieter gut sichtbaren Stelle, wenn das gemietete Produkt in den Räumlichkeiten, Gebäuden oder auf dem Gelände des Vermieters verwendet wird.

Die bereitgestellten Dokumente oder Anzeigen müssen mindestens in der/den Sprache(n) der Sprachregion verfasst sein, in der das Produkt vermietet wird.

Der Verleiher muss dem Entleiher eine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, die in der Gebrauchsanweisung des Leihprodukts empfohlen oder vorgeschrieben wird.

Darüber hinaus dürfen nach Artikel 2 des Wirtschaftsgesetzbuchs, Buch IX, nur sichere Produkte auf den Markt gebracht und sichere Dienstleistungen angeboten werden. Eine sichere Dienstleistung (wie z. B. die Vermietung eines Produkts) bedeutet, dass nur sichere Produkte angeboten werden dürfen.

Letzte Aktualisierung
13 Dezember 2022