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    Soziales Internetangebot: allgemeine Fragen

    Wer hat Anspruch auf das soziale Internetangebot?

    Um das soziale Internetangebot in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen.

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in Belgien; 
    • Sie nutzen oder ein Mitglied Ihres Haushalts nutzt noch nicht den Anspruch auf den Sozialtarif nach der alten Regelung oder das neue soziale Internetangebot;
    • Sie gehören oder ein Mitglied Ihres Haushalts gehört zu einer der folgenden Kategorien von Personen, die Anspruch auf das soziale Internetangebot haben:

    Kategorie 1: Sie erhalten oder ein Mitglied Ihres Haushalts erhält vom ÖSHZ:

    • ein Eingliederungseinkommen;
    • eine finanzielle Sozialhilfe, die dem Eingliederungseinkommen entspricht;
    • eine vom ÖSHZ gewährte Sozialhilfe, die ganz oder teilweise vom Föderalstaat erstattet wird;
    • ein Wartegeld auf eine Einkommensgarantie für Betagte (EGB);
    • ein Wartegeld auf eine Behindertenbeihilfe.

    Kategorie 2A: Sie erhalten oder ein Mitglied Ihres Haushalts erhält vom FÖD Soziale Sicherheit, Generaldirektion Personen mit Behinderung:

    • eine Behindertenbeihilfe aufgrund einer bleibenden Arbeitsunfähigkeit von 65 %;
    • eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens;
    • eine Eingliederungsbeihilfe;
    • eine Beihilfe für die Hilfe einer Drittperson.

    Kategorie 2B: Sie erhalten oder ein Mitglied Ihres Haushalts erhält eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten oder ein Pflegebudget für ältere Menschen mit Pflegebedarf:

    • in der Flämischen Region über die Zorgkas, der Sie angehören;
    • in der Wallonischen Region über die Krankenkasse;
    • in der Region Brüssel-Hauptstadt, über IRISCARE;
    • in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, über das Ministerium für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

    Kategorie 2C: Sie haben oder ein Mitglied Ihres Haushalts hat einen besonderen Unterstützungsbedarf oder sind bzw. ist von einer körperlichen oder geistigen Behinderung mit mindestens vier Punkten in Säule 1 der sozialmedizinischen Tabelle betroffen und erhalten bzw. erhält

    • in Flandern durch Opgroeien, Team Zorgtoeslagevaluatie, ein Betreuungsgeld (früher: erhöhtes Kindergeld);
    • in der Wallonischen Region ein zusätzliches Kindergeld (Anerkennung durch AVIQ, Zahlung durch die Kasse für Familienbeihilfen);
    • in der Region Brüssel-Hauptstadt ein zusätzliches Kindergeld (Anerkennung durch Iriscare, Auszahlung durch die Kasse für Familienbeihilfen);
    • in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein zusätzliches Kindergeld (Anerkennung durch FÖD SS GDPB, Zahlung durch die Kasse für Familienbeihilfen).

    Kategorie 3: Sie erhalten oder ein Mitglied Ihres Haushalts erhält vom Föderalen Pensionsdienst:

    • eine Einkommensgarantie für Betagte (EGB);
    • ein garantiertes Einkommen für Betagte;
    • eine Behindertenbeihilfe aufgrund einer bleibenden Arbeitsunfähigkeit von 65 % (eine ergänzende Beihilfe oder eine Beihilfe zur Ergänzung des garantierten Einkommens);
    • eine Beihilfe für die Hilfe einer Drittperson.

    Bitte beachten Sie, dass der Bezug einer erhöhten Beihilfe für Gesundheitspflege (Alten- und Pflegeheim) oder einer Arbeitsunfähigkeitsentschädigung von einer Krankenkasse keinen Anspruch auf das soziale Internetangebot begründet.

    Möchten Sie mehr über das Sozialstatut erfahren, das Sie genießen, und die damit verbundenen Vorteile, einschließlich des sozialen Internetangebots? Dann besuchen Sie die Website des FÖD Soziale Sicherheit.

    Wie beantragen Sie das soziale Internetangebot?

    Wenn Sie Anspruch auf das soziale Internetangebot haben, können Sie es bei den folgenden Telekommunikationsanbieter beantragen:

    • Telenet (nur in Flandern)
    • Proximus
    • VOO (nicht in Flandern)

    Die Telekommunikationsanbieter sind verpflichtet, das soziale Internetangebot anzubieten.

    Ihr Telekommunikationsanbieter wird Sie nach Ihrer Nationalregisternummer oder Ihrem Personalausweis fragen. Anschließend wird Ihr Telekommunikationsanbieter Ihre Nationalregisternummer an den FÖD Wirtschaft weitergeben.

    Der FÖD Wirtschaft prüft dann, ob Sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des sozialen Internetangebots erfüllen. Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie innerhalb von sieben Kalendertagen Ihren Vertrag für das soziale Internetangebot abschließen.

    Das soziale Internetangebot wird niemals rückwirkend angewandt.

    Der FÖD Wirtschaft überprüft alle sechs Monate, ob Sie noch Anspruch auf das soziale Internetangebot haben.

    Wenn Sie noch Anspruch darauf haben, können Sie das soziale Internetangebot weiterhin nutzen.

    Der FÖD Wirtschaft hat ein Tool entwickelt, mit dem Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot überprüfen können. Zu diesem Zweck stützt sich der FÖD Wirtschaft auf Informationen aus dem Nationalregister, der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit und dem Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT). Die Informationen auf dieser Website und das Ergebnis Ihrer Prüfung haben einen rein informativen Charakter und begründen keinerlei Rechte.

    Prüfen Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot, indem Sie auf den unten stehenden Link klicken.

    Zum Tool

    Ich habe Anspruch auf den Sozialtarif für Telekommunikation nach der alten Regelung. Behalte ich den alten Sozialtarif oder wechsle ich zum neuen sozialen Internetangebot?

    Sie sind nicht verpflichtet zu wechseln. Wenn Sie nichts unternehmen, behalten Sie den Sozialtarif für Telekommunikation nach der alten Regelung.

    Sie können sich auch dazu entscheiden, zum neuen sozialen Internetangebot wechseln. Denken Sie daran, dass Sie dann nicht mehr in den Sozialtarif für Telekommunikation nach der alten Regelung wechseln können.

    Bitte beachten Sie, dass Personen, die nach der alten Regelung Anspruch auf den Sozialtarif für Telekommunikation haben, nicht automatisch auch Anspruch auf das soziale Internetangebot haben. Die Anspruchsvoraussetzungen für die beiden Regelungen sind unterschiedlich.

    Ihr Anspruch auf den alten Sozialtarif für Telekommunikation erlischt automatisch, wenn:

    • sich die Adresse, an die der Sozialtarif geliefert wird, ändert;
    • Sie die Voraussetzungen für den Erhalt des alten Sozialtarifs nicht mehr erfüllen (dies wird jedes Jahr vom BIPT überprüft);
    • eine Person, die das neue soziale Internetangebot in Anspruch nimmt, Ihrem Haushalt beitritt;
    • Sie den Telekommunikationsanbieter wechseln;
    • Sie Ihren Vertrag oder Tarifplan ändern;
    • die Person, die den Vertrag mit dem Telekommunikationsanbieter abgeschlossen hat, stirbt;
    • Ihr Anbieter Ihren Tarifplan beendet.

    Sie werden nicht automatisch auf das neue soziale Internetangebot umgestellt. Wie Sie dies beantragen, finden Sie in unseren FAQ.

    Weitere Informationen zum Sozialtarif Telekommunikation nach der alten Regelung finden Sie unter Sozialtarif | BIPT.

    Wo können Sie weitere Informationen erhalten?

    Der FÖD Wirtschaft hat keine Informationen darüber, warum eine Person Anspruch auf das soziale Internetangebot hat oder nicht, und erhält keine zusätzlichen Informationen über Ihre persönliche Situation.

    Der FÖD Wirtschaft kann also nur allgemeine Informationen über das soziale Internetangebot liefern.

    Auch Ihr Telekommunikationsanbieter weiß nur, ob er Ihnen das soziale Internetangebot anbieten kann oder nicht. Er weiß nicht, warum der Antrag genehmigt wurde oder nicht.

    Bei Fragen zu Ihrem Sozialstatut wenden Sie sich am besten an die zuständigen Sozialbehörden.

    Haben Sie allgemeine Fragen zum sozialen Internetangebot?

    Contact Center des FÖD Wirtschaft

    Tel. (kostenlos): 0800 120 33 (von 9:00 bis 17:00 Uhr)

    E-Mail: info.eco@economie.fgov.be

    Haben Sie Fragen zum Sozialstatut, das Sie zur Nutzung des sozialen Internetangebots berechtigt?

    FÖD Soziale Sicherheit

    Generaldirektion Personen mit Behinderung

    Verwaltungszentrum Kruidtuin

    Finance Tower

    Kruidtuinlaan 50 Briefkasten 150

    1000 Brüssel

    Tel.: 0800 987 99

    E-Mail: https://handicap.belgium.be/de/kontakt/kontaktformular

    Website: handicap.belgium.be/de

    Föderaler Pensionsdienst

    Zentralbüro

    Zuidertoren

    Europaesplanade 1

    1060 Brüssel

    Tel.: 1765

    E-Mail: https://www.sfpd.fgov.be/de/kontaktformular

    Website: https://www.sfpd.fgov.be/de

    Öffentliche Sozialhilfezentren

    In jeder Gemeinde gibt es ein ÖSHZ. Die Kontaktdaten finden Sie auf ihrer Website.

    Krankenkassen (nur Flandern)

    Vlaamse Zorgkas

    Koning Albert-II laan 35 bus 36

    1030 Brüssel

    Tel.: 02 553 45 90

    Fax: 02 553 45 95

    E-Mail: vlaamsezorgkas@vlaanderen.be

    Website: www.vlaamsezorgkas.be

    Christelijke Mutualiteiten – Zorgkas Vlaanderen

    Haachtsesteenweg 579

    1031 Brüssel

    Tel.: 078 15 40 40

    E-Mail: contactzorgkas@cm.be

    Website: https://www.cm.be/zorgkas

    Solidaris Zorgkas

    Sint-Jansstraat 32-38

    1000 Brüssel

    Tel.: 02 515 06 20

    E-Mail: zorgkas@solidaris.be

    Website: https://www.solidaris.be/zorgkas

    Neutrale Zorgkas Vlaanderen

    Charleroisesteenweg 145

    1060 Brüssel

    Tel.: +32 2 538 83 00

    Fax: +32 2 538 50 18

    E-Mail: info@inz.be

    Website: www.neutrale-ziekenfondsen.be

    Zorgkas van de Liberale Ziekenfondsen

    Koninginneplein 51-52

    1030 Brüssel

    Tel.: 02 209 48 11

    E-Mail: infonl@mutplus.be

    Website: www.lm-ml.be

    Zorgkas van de Onafhankelijke Ziekenfondsen

    Lenniksebaan 788 A 1070 Brüssel

    Tel.: 02 778 92 11

    Fax: 02 778 94 00

    E-Mail: thab@mloz.be

    Website: https://www.mloz.be

    Kind en Gezin Opgroeien, Team Zorgtoeslagevaluatie

    Tel.: 02 533 13 41

    E-Mail: zoe.info@kindengezin.be

    Website: www.zorgtoeslagen.be

    Region Brüssel-Hauptstadt

    Iriscare (Beihilfe zur Unterstützung von Betagten mit Behinderung)

    Tel.: 0800 35 499 (kostenlos)

    E-Mail: apa-thab@iriscare.brussels

    Website: https://www.myiriscare.brussels/nl/de-thab-voor-de-brusselaars/

    Iriscare (Kinder)

    Tel.: 0800 35 499 (kostenlos)

    E-Mail: autonomie-handicap@iriscare.brussels

    Website: https://www.myiriscare.brussels/nl/toeslag-voor-kinderen-met-een-aandoe

    Wallonische Region

    AVIQ (THAB, in Wallonien „APA“)

    Tel.: 0800 16061

    E-Mail: numerogratuit@aviq.be

    Website: www.aviq.be

    AVIQ (Kinder)

    Tel.: 0800 16061

    E-Mail: contact.afs@aviq.be

    Website: www.aviq.be

    Krankenkassen

    Société Mutualiste Régionale des Mutualités Chrétienne

    Service APA – Rue de la Moselle 7-9

    6700 Arlon

    Tel.: 063 211790

    E-Mail: apa@mc.be

    Website: www.mc.be

    Société Mutualiste Régionale de l’Union Nationale des Mutualités Neutres

    Rue des Dames Blanches 24

    5000 Namur

    Tel: 081/25 07 60

    E-Mail: APA@mutualites-neutres.be

    Website: www.mutualites-neutres.be

    La Société Mutualiste Régionale des Mutualités Socialistes – Solidaris

    Avenue des Alliés 2

    6000 Charleroi

    Tel.: 071 50 75 20

    E-Mail: apa@solidaris.be

    Website: www.solidaris-wallonie.be

    Société Mutualiste Régionale de l’Union Nationale des Mutualités Libérales

    Rue Anatole France 8-14

    7100 La Louvière

    Tel.: 064 23 61 90

    E-Mail : infoAPA@ml.be

    Website: www.lm-ml.be

    Société Mutualiste Régionale des Mutualités Libres

    Lenniksebaan 788A

    1070 Brüssel

    Tel.: 02 549 76 70

    E-Mail: APAWal@mloz.be

    Website: www.mloz.be

    Caisse Auxiliaire d'Assurance Maladie-Invalidité (CAAMI)

    Cellule APA

    Rue De La Rivelaine 4

    6061 Montignies-Sur-Sambre

    Tel.: 071 32 91 98

    E-Mail: apa@caami.be

    Website: www.caami-hziv.fgov.be

    Ministerium für die deutschsprachige Gemeinschaft (Beihilfe zur Unterstützung von Betagten mit Behinderungen / Kindern)

    Website: https://ostbelgienfamilie.be 

    E-Mail: info@selbstbestimmt.be

    Tel.: 0800 900 11

    Welche Telekommunikationsdienste bietet das soziale Internetangebot?

    Was sind die Vorteile des sozialen Internetangebots?

    Der Vorteil des sozialen Internetangebots ist, dass Sie das Internet an einem festen Standort zu einem günstigen Höchsttarif nutzen können. Diese Internetverbindung muss eine Reihe von technischen Mindestanforderungen erfüllen.

    Das soziale Internetangebot bietet zwei Tarifpakete:

    1. entweder einen Höchstpreis von 20 Euro pro Monat:
    • für Internet an einem festen Standort
    • mit Mindestgeschwindigkeiten von 30 Mbps (Download) und 4 Mbps (Upload)
    • mit einer Datenmenge von mindestens 150 GB
    1. oder einen Höchstpreis von 41 Euro pro Monat:
    • für Internet an einem festen Standort
    • mit Mindestgeschwindigkeiten von 30 Mbps (Download) und 4 Mbps (Upload)
    • mit einer Datenmenge von mindestens 150 GB
    • in Kombination mit mindestens einem oder mehreren anderen Diensten (z. B. Fernsehen und/oder Telefonie und/oder Mobiltelefonie ...) je nach Telekommunikationsanbieter.

    Außerdem erhält man 50 % Rabatt auf die Installationskosten.

    Ist die Mobiltelefonie im sozialen Internetangebot enthalten?

    Das soziale Internetangebot bietet zwei Tarifpakete:

    1. entweder einen Höchstpreis von 20 Euro pro Monat:
    • für Internet an einem festen Standort
    • mit Mindestgeschwindigkeiten von 30 Mbps (Download) und 4 Mbps (Upload)
    • mit einer Datenmenge von mindestens 150 GB
    1. oder einen Höchstpreis von 41 Euro pro Monat:
    • für Internet an einem festen Standort
    • mit Mindestgeschwindigkeiten von 30 Mbps (Download) und 4 Mbps (Upload)
    • mit einer Datenmenge von mindestens 150 GB
    • in Kombination mit mindestens einem oder mehreren anderen Diensten (z. B. Fernsehen und/oder Telefonie und/oder Mobiltelefonie ...) je nach Telekommunikationsanbieter.

    Außerdem erhält man 50 % Rabatt auf die Installationskosten.

    Telekommunikationsbetreiber können wählen, welche(n) Dienst(e) sie zusätzlich anbieten wollen (z. B. Fernsehen und/oder Telefonie und/oder Mobiltelefonie), solange

    • die technischen Mindestanforderungen an das Festnetz-Internet erfüllt sind;
    • der Höchstsatz des Angebots eingehalten wird.

    Derzeit bieten die Telekommunikationsanbieter, bei denen Sie das soziale Internetangebot anfordern können, nur zusätzlich Fernsehen an.

    Internetgeschwindigkeiten und Datenvolumen können auch von Anbieter zu Anbieter variieren, solange sie die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen.

    Nicht alle Telekommunikationsanbieter bieten das soziale Internetangebot an. Die Telekommunikationsanbieter VOO, Proximus und Telenet sind verpflichtet, das soziale Internetangebot anzubieten. Die anderen Telekommunikationsanbieter können es anbieten, sind aber nicht dazu verpflichtet. Bislang bietet kein anderer Telekommunikationsanbieter das soziale Internetangebot freiwillig an.

    Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall, das soziale Internetangebot der verschiedenen Telekommunikationsanbieter zu vergleichen. Dazu können Sie deren Websites besuchen.

    Beinhaltet das soziale Internetangebot der einzelnen Telekommunikationsbetreiber die gleichen Dienste?

    Das soziale Internetangebot der einzelnen Telekommunikationsbetreiber umfasst nicht unbedingt die gleichen Dienste. Sie können wählen, welche(n) Dienst(e) sie zusätzlich anbieten wollen (z. B. Fernsehen und/oder Telefonie und/oder Mobiltelefonie), solange

    • die technischen Mindestanforderungen an das Festnetz-Internet erfüllt sind;
    • der Höchstpreis des Angebots eingehalten wird.

    Derzeit bieten die Telekommunikationsanbieter, bei denen Sie das soziale Internetangebot anfordern können, nur zusätzlich Fernsehen an.

    Internetgeschwindigkeiten und Datenvolumen können auch von Anbieter zu Anbieter variieren, solange sie die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen.

    Nicht alle Telekommunikationsanbieter bieten das soziale Internetangebot an. Die Telekommunikationsanbieter VOO, Proximus und Telenet sind verpflichtet, das soziale Internetangebot anzubieten. Die anderen Telekommunikationsanbieter können es anbieten, sind aber nicht dazu verpflichtet. Bislang bietet kein anderer Telekommunikationsanbieter das soziale Internetangebot freiwillig an.

    Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall, das soziale Internetangebot der verschiedenen Telekommunikationsanbieter zu vergleichen. Dazu können Sie deren Websites besuchen.

    Wer hat Anspruch auf das soziale Internetangebot?

    Habe ich Anspruch auf das soziale Internetangebot?

    Um das soziale Internetangebot in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen.

    Bitte beachten Sie, dass der Bezug einer erhöhten Beihilfe für Gesundheitspflege (Alten- und Pflegeheim) oder einer Arbeitsunfähigkeitsentschädigung von einer Krankenkasse keinen Anspruch auf das soziale Internetangebot begründet.

    Der FÖD Wirtschaft hat ein Tool entwickelt, mit dem Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot überprüfen können. Zu diesem Zweck stützt sich der FÖD Wirtschaft auf Informationen aus dem Nationalregister, der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit und dem Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT). Die Informationen auf dieser Website und das Ergebnis Ihrer Prüfung haben einen rein informativen Charakter und begründen keinerlei Rechte.

    Prüfen Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot, indem Sie auf den unten stehenden Link klicken.

    Zum Tool

    Möchten Sie mehr über das Sozialstatut erfahren, das Sie genießen, und die damit verbundenen Vorteile, einschließlich des sozialen Internetangebots? Dann besuchen Sie die Website des FÖD Soziale Sicherheit.

    Wann ist das soziale Internetangebot nicht anwendbar?

    Das soziale Internetangebot ist nicht anwendbar bei gemeinschaftlicher Nutzung im Rahmen des Gemeinschaftslebens, z. B. in Hotels, Altenheimen, im betreuten Wohnen, es sei denn, es handelt sich um eine individuelle Nutzung und der Vertrag wird im eigenen Namen abgeschlossen.

    Gewerbliche Kunden haben keinen Anspruch auf das soziale Internetangebot.

    Bestimmte Beihilfen/Vergünstigungen oder Situationen berechtigen Sie nicht zur Inanspruchnahme des sozialen Internetangebots:

    • eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeitsentschädigung von einer Krankenkasse
    • eine erhöhte Beihilfe
    • eine Entschädigung von einem Versicherungsträger
    • eine Pension im öffentlichen Sektor
    • wenn Sie sich in einer Schuldenvermittlungsaktion befinden
    Ich wohne in einem Altenheim/im betreuten Wohnen, habe ich Anspruch auf das soziale Internetangebot?

    Wenn Sie Telekommunikationsdienste im Rahmen eines Wohngemeinschaftslebens nutzen (z. B. im Altenheim oder betreuten Wohnen), haben Sie keinen Anspruch auf das soziale Internetangebot, es sei denn

    • die Telekommunikationsdienste sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und
    • der Vertrag wird in eigenem Namen geschlossen.

    In diesem Fall können Sie das soziale Internetangebot beantragen.

    Wenn Sie als Bewohner eines Altenheims oder des betreuten Wohnens die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und einen individuellen Vertrag abschließen, haben Sie Anspruch auf das soziale Internetangebot.

    Habe ich Anspruch auf das soziale Internetangebot, wenn ich eine erhöhte Beihilfe erhalte?

    Die Tatsache, dass Sie eine erhöhte Beihilfe (Alten- und Pflegeheim) erhalten, gibt Ihnen keinen Anspruch auf das soziale Internetangebot.

    Prüfen Sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des sozialen Internetangebots in unseren FAQ.

    Habe ich Anspruch auf das soziale Internetangebot, wenn ich bereits Anspruch auf den Sozialtarif für Erdgas, Strom und Wärme habe?

    Sie können sowohl den Sozialtarif für Erdgas, Strom und Wärme als auch das soziale Internetangebot nutzen. Die Gewährung des Sozialtarifs für Erdgas, Strom und Wärme ist unabhängig von der Gewährung des sozialen Internetangebots.

    Im Gegensatz zum Sozialtarif für Erdgas, Strom und Wärme wird das soziale Internetangebot nicht automatisch gewährt.

    Der FÖD Wirtschaft hat ein Tool entwickelt, mit dem Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot überprüfen können. Zu diesem Zweck stützt sich der FÖD Wirtschaft auf Informationen aus dem Nationalregister, der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit und dem Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT). Die Informationen auf dieser Website und das Ergebnis Ihrer Prüfung haben einen rein informativen Charakter und begründen keinerlei Rechte.

    Prüfen Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot, indem Sie auf den unten stehenden Link klicken.

    Zum Tool

    Wenn Sie glauben, dass Sie für das soziale Internetangebot in Frage kommen, müssen Sie es bei einem Telekommunikationsbetreiber beantragen, der dies anbietet. Sie identifizieren sich mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer Nationalregisternummer (je nach Telekommunikationsanbieter).

    Habe ich Anspruch auf das soziale Internetangebot, wenn ich eine Arbeitsunfähigkeitsentschädigung beziehe?

    Die Tatsache, dass Sie eine Arbeitsunfähigkeitsentschädigung von der Krankenkasse erhalten, gibt Ihnen keinen Anspruch auf das soziale Internetangebot.

    Prüfen Sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des sozialen Internetangebots in unseren FAQ.

    Der FÖD Wirtschaft hat ein Tool entwickelt, mit dem Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot überprüfen können. Zu diesem Zweck stützt sich der FÖD Wirtschaft auf Informationen aus dem Nationalregister, der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit und dem Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT). Die Informationen auf dieser Website und das Ergebnis Ihrer Prüfung haben einen rein informativen Charakter und begründen keinerlei Rechte.

    Prüfen Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot, indem Sie auf den unten stehenden Link klicken.

    Zum Tool

    Warum habe ich keinen Anspruch auf das soziale Internetangebot? Wo kann ich weitere Informationen finden?

    Um das soziale Internetangebot in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen.

    Es kann mehrere Gründe geben, warum das soziale Internetangebot abgelehnt wird.

    Die Hauptgründe sind:

    • Sie gehören oder ein Mitglied Ihres Haushalts gehört am Tag der Antragstellung nicht zu einer der Kategorien von Begünstigten, die für das soziale Internetangebot in Frage kommen.

    Weitere Informationen zu den Kategorien von Rechteinhabern, die für das soziale Internetangebot in Frage kommen, finden Sie in unseren FAQ.

    Weitere Informationen über Ihr Sozialstatut und die damit verbundenen Entschädigung erhalten Sie am besten bei der zuständigen Sozialbehörde.

    • Sie genießen oder ein Mitglied Ihres Haushalts genießt bereits den alten Sozialtarifs Telekommunikation in Form eines Rabatts oder des sozialen Internetangebots.

    Ihr derzeitiger Telekommunikationsanbieter kann Ihnen weitere Informationen über Ihren aktuellen Vertrag mit dem alten Sozialtarif oder über das soziale Internetangebot geben.

    • Sie haben Ihren Wohnsitz nicht in Belgien.

    Für weitere Informationen über Ihre offizielle Aufenthaltssituation wenden Sie sich am besten an den Bevölkerungsdienst Ihrer Gemeinde.

    Ich erhalte ein Eingliederungseinkommen, bekomme jedoch die Meldung, dass ich keinen Anspruch auf ein soziales Internetangebot habe. Was kann ich tun?

    In diesem Fall sollten Sie sich an das ÖSHZ wenden, von dem Sie Ihr Eingliederungseinkommen erhalten.
    Möglicherweise gewährt Ihr ÖSHZ Ihr Sozialstatut rückwirkend auf monatlicher Basis. Das bedeutet, dass erst am Ende eines jeden Monats an die Zentrale Datenbank für soziale Sicherheit mitgeteilt wird, dass Sie für den vorangegangenen Monat Anspruch auf ein Eingliederungseinkommen hatten.

    Sie können Ihr ÖSHZ bitten:

    • eine multifunktionelle Bescheinigung auszustellen, die den Anspruch auf ein Eingliederungseinkommen für mehrere Monate gewährt;
    • diese multifunktionelle Bescheinigung an die Zentrale Datenbank für Soziale Sicherheit weiterzuleiten, damit Ihr Sozialstatut dort entsprechend aktualisiert werden kann.

    Stellen Sie Ihrem Telekommunikationsbetreiber auf keinen Fall Papierbescheinigungen bereit. Letzterer kann nämlich kein soziales Internetangebot auf der Grundlage einer Bescheinigung in Papierform gewähren, da die Überprüfung Ihres Sozialstatuts automatisch von der Zentralen Datenbank für Soziale Sicherheit vorgenommen wird.

    Sobald Ihr Sozialstatut bei der Zentralen Datenbank für Soziale Sicherheit aktualisiert ist, können Sie erneut einen Antrag bei Ihrem Telekommunikationsbetreiber stellen.

    Bevor Sie sich jedoch an einen Telekommunikationsbetreiber wenden, empfehlen wir Ihnen, zu prüfen, ob Sie Anspruch auf das soziale Internetangebot haben. Dies kann mit Hilfe des vom FÖD Wirtschaft entwickelten Tools geschehen. Der FÖD Wirtschaft stützt sich dabei auf Informationen des Nationalregisters, der Zentralen Datenbank für soziale Sicherheit und des Belgischen Instituts für Postdienste und Telekommunikation (BIPT). Die Informationen auf dieser Website und das Ergebnis Ihrer Überprüfung haben rein informativen Charakter und begründen keinerlei Rechte.

    Prüfen Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot, indem Sie auf den untenstehenden Link klicken.

    Zum Tool

    Kann ich mich an das Contact Center des FÖD Wirtschaft wenden, um zu prüfen, ob ich Anspruch auf das soziale Internetangebot habe?

    Sie können sich nicht an das Kontaktzentrum des FÖD Wirtschaft wenden, um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf das soziale Internetangebot haben.

    Der FÖD Wirtschaft hat ein Tool entwickelt, mit dem Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot überprüfen können. Zu diesem Zweck stützt sich der FÖD Wirtschaft auf Informationen aus dem Nationalregister, der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit und dem Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT). Die Informationen auf dieser Website und das Ergebnis Ihrer Prüfung haben einen rein informativen Charakter und begründen keinerlei Rechte.

    Prüfen Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot, indem Sie auf den unten stehenden Link klicken.

    Zum Tool

    Wenn Sie glauben, dass Sie für das soziale Internetangebot in Frage kommen, müssen Sie es bei einem Telekommunikationsbetreiber beantragen, der dies anbietet. Sie identifizieren sich mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer Nationalregisternummer (je nach Telekommunikationsanbieter).

    Kann ich selbst herausfinden, ob ich Anspruch auf das soziale Internetangebot habe?

    Der FÖD Wirtschaft hat ein Tool entwickelt, mit dem Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot überprüfen können. Zu diesem Zweck stützt sich der FÖD Wirtschaft auf Informationen aus dem Nationalregister, der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit und dem Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT). Die Informationen auf dieser Website und das Ergebnis Ihrer Prüfung haben einen rein informativen Charakter und begründen keinerlei Rechte.

    Prüfen Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot, indem Sie auf den unten stehenden Link klicken.

    Zum Tool

    Wenn Sie glauben, dass Sie für das soziale Internetangebot in Frage kommen, müssen Sie es bei einem Telekommunikationsbetreiber beantragen, der dies anbietet. Sie identifizieren sich mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer Nationalregisternummer (je nach Telekommunikationsanbieter).

    Nicht alle Telekommunikationsanbieter bieten das soziale Internetangebot an. Die Telekommunikationsanbieter VOO, Proximus und Telenet sind verpflichtet, das soziale Internetangebot anzubieten. Die anderen Telekommunikationsanbieter können es anbieten, sind aber nicht dazu verpflichtet. Bislang bietet kein anderer Telekommunikationsanbieter das soziale Internetangebot freiwillig an.

    Wenn Sie mehr über Ihr soziales Statut und die damit verbundenen Vorteile, wie z. B. das soziale Internetangebot, erfahren möchten, besuchen Sie die Website des FÖD Soziale Sicherheit.

    Wie und wo beantragt man das soziale Internetangebot?

    Wird das soziale Internetangebot automatisch gewährt, wenn ich Anspruch darauf habe?

    Das soziale Internetangebot wird nicht automatisch gewährt, auch wenn Sie Anspruch darauf haben.

    Der FÖD Wirtschaft hat ein Tool entwickelt, mit dem Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot überprüfen können. Zu diesem Zweck stützt sich der FÖD Wirtschaft auf Informationen aus dem Nationalregister, der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit und dem Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT). Die Informationen auf dieser Website und das Ergebnis Ihrer Prüfung haben einen rein informativen Charakter und begründen keinerlei Rechte. Prüfen Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot, indem Sie auf den unten stehenden Link klicken.

    Zum Tool

    Wenn Sie glauben, dass Sie für das soziale Internetangebot in Frage kommen, müssen Sie es bei einem Telekommunikationsbetreiber beantragen, der dies anbietet. Sie identifizieren sich mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer Nationalregisternummer (je nach Telekommunikationsanbieter).

    Wenn Sie das soziale Internetangebot beantragen, wird eine Prüfung über ein digitales Portal des FÖD Wirtschaft durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung entscheidet darüber, ob der Telekommunikationsanbieter Ihnen ein soziales Internetangebot anbieten darf oder nicht. Der Telekommunikationsanbieter hat weder Einfluss auf den automatischen Prozess dieser Überprüfung noch auf ihr Ergebnis. Der Telekommunikationsanbieter weiß nur, ob er Ihnen das soziale Internetangebot anbieten kann oder nicht. Er weiß nicht, warum der Antrag bewilligt oder nicht bewilligt wurde und erhält keine zusätzlichen Informationen über Ihre persönliche Situation.

    Der Telekommunikationsanbieter kann Sie sofort über das Ergebnis informieren und das soziale Internetangebot anbieten, wenn Sie anspruchsberechtigt sind. In diesem Fall haben Sie ab dem Datum der Bestätigung sieben Kalendertage Zeit, das Angebot des Telekommunikationsanbieters anzunehmen. Nach Ablauf der sieben Kalendertage müssen Sie einen neuen Antrag bei dem Telekommunikationsanbieter stellen.

    Nur die Telekommunikationsanbieter VOO, Proximus und Telenet sind verpflichtet, das soziale Internetangebot anzubieten. Die anderen Telekommunikationsanbieter können es anbieten, sind aber nicht dazu verpflichtet. Bislang bietet kein anderer Telekommunikationsanbieter das soziale Internetangebot freiwillig an.

    Wie beantragt man das soziale Internetangebot?

    Wenn Sie glauben, dass Sie für das soziale Internetangebot in Frage kommen, müssen Sie es bei einem Telekommunikationsbetreiber beantragen, der dies anbietet. Sie identifizieren sich mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer Nationalregisternummer (je nach Telekommunikationsanbieter).

    Wenn Sie das soziale Internetangebot beantragen, wird eine Prüfung über ein digitales Portal des FÖD Wirtschaft durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung entscheidet darüber, ob der Telekommunikationsanbieter Ihnen ein soziales Internetangebot anbieten darf oder nicht. Der Telekommunikationsanbieter hat weder Einfluss auf den automatischen Prozess dieser Überprüfung noch auf ihr Ergebnis. Der Telekommunikationsanbieter weiß nur, ob er Ihnen das soziale Internetangebot anbieten kann oder nicht. Er weiß nicht, warum der Antrag bewilligt oder nicht bewilligt wurde und erhält keine zusätzlichen Informationen über Ihre persönliche Situation.

    Der Telekommunikationsanbieter kann Sie sofort über das Ergebnis informieren und das soziale Internetangebot anbieten, wenn Sie anspruchsberechtigt sind. In diesem Fall haben Sie ab dem Datum der Bestätigung sieben Kalendertage Zeit, das Angebot des Telekommunikationsanbieters anzunehmen. Nach Ablauf der sieben Kalendertage müssen Sie einen neuen Antrag bei dem Telekommunikationsanbieter stellen.

    Nicht alle Telekommunikationsanbieter bieten das soziale Internetangebot an. Die Telekommunikationsanbieter VOO, Proximus und Telenet sind verpflichtet, das soziale Internetangebot anzubieten. Die anderen Telekommunikationsanbieter können es anbieten, sind aber nicht dazu verpflichtet. Bislang bietet kein anderer Telekommunikationsanbieter das soziale Internetangebot freiwillig an.

    Bieten alle Telekommunikationsanbieter das soziale Internetangebot an?

    Nicht alle Telekommunikationsanbieter bieten das soziale Internetangebot an. Die Telekommunikationsanbieter VOO, Proximus und Telenet sind verpflichtet, das soziale Internetangebot anzubieten. Die anderen Telekommunikationsanbieter können es anbieten, sind aber nicht dazu verpflichtet. Bislang bietet kein anderer Telekommunikationsanbieter das soziale Internetangebot freiwillig an.

    Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall, das soziale Internetangebot der verschiedenen Telekommunikationsanbieter zu vergleichen. Dazu können Sie die Websites dieser Telekommunikationsanbieter besuchen.

    Ich habe eine Bescheinigung von einer staatlichen Stelle. Wo kann ich sie einreichen, um das soziale Internetangebot zu beantragen?

    Sie müssen keine Bescheinigungen oder Zertifikate vorlegen, um das soziale Internetangebot in Anspruch zu nehmen oder Ihren Antrag einzureichen.

    Der FÖD Wirtschaft hat ein Tool entwickelt, mit dem Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot überprüfen können. Zu diesem Zweck stützt sich der FÖD Wirtschaft auf Informationen aus dem Nationalregister, der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit und dem Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT). Die Informationen auf dieser Website und das Ergebnis Ihrer Prüfung haben einen rein informativen Charakter und begründen keinerlei Rechte.

    Prüfen Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot, indem Sie auf den unten stehenden Link klicken.

    Zum Tool

    Wenn Sie glauben, dass Sie für das soziale Internetangebot in Frage kommen, müssen Sie es bei einem Telekommunikationsbetreiber beantragen, der dies anbietet. Sie identifizieren sich mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer Nationalregisternummer (je nach Telekommunikationsanbieter).

    Nur die Telekommunikationsanbieter VOO, Proximus und Telenet sind verpflichtet, das soziale Internetangebot anzubieten. Die anderen Telekommunikationsanbieter können es anbieten, sind aber nicht dazu verpflichtet. Bislang bietet kein anderer Telekommunikationsanbieter das soziale Internetangebot freiwillig an.

    Kann ich das soziale Internetangebot für eine andere Adresse als meine Wohnsitzadresse beantragen (z. B. die Adresse des Zweitwohnsitzes, des Wohnheims meines Kindes usw.)?

    Sie sind nicht verpflichtet, das soziale Internetangebot an Ihrer Wohnsitzadresse zu installieren. Wenn Sie es an einem anderen Ort installieren lassen, beachten Sie die folgenden Bedingungen:

    • Der in Ihrem sozialen Internetangebot angebotene Dienst kann nur an einer Adresse installiert werden.
    • Ihre offizielle Wohnsitzadresse muss sich in Belgien befinden.
    • Der Internetvertrag mit dem Telekommunikationsanbieter muss auf Ihren Namen lauten.

    Wann verliere ich den Anspruch auf das soziale Internetangebot?

    Wie lange habe ich Anspruch auf das soziale Internetangebot?

    Solange Sie alle Bedingungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf das soziale Internetangebot.

    Alle sechs Monate erfolgt eine automatische Überprüfung, ob Sie noch Anspruch auf das soziale Internetangebot haben.

    • Wenn die automatische Prüfung ergibt, dass Sie noch Anspruch darauf haben, erhalten Sie weiterhin das soziale Internetangebot.
    • Wenn die automatische Überprüfung ergibt, dass Sie keinen Anspruch mehr auf das soziale Internetangebot haben, werden Sie vom FÖD Wirtschaft schriftlich informiert und Ihr Telekommunikationsanbieter wird benachrichtigt. Ihr Telekommunikationsanbieter wird sich auch mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen anderen Tarifplan zu wählen, der Ihren Bedürfnissen entspricht.

    Ab dem Zeitpunkt, an dem Ihr Telekommunikationsanbieter Sie benachrichtigt hat, haben Sie drei Monate Zeit, um zu reagieren und einen anderen Tarifplan zu wählen, der Ihren Bedürfnissen entspricht, oder Ihren Vertrag zu kündigen. Wenn Sie auf die Benachrichtigung durch Ihren Telekommunikationsanbieter nicht rechtzeitig reagiert haben, wird Ihr Vertrag nicht automatisch nach drei Monaten beendet. Ihr Telekommunikationsanbieter passt Ihr Abonnement an den günstigsten Tarifplan aus seinem Angebot an, der Ihrem Verbrauchsprofil entspricht.

    Habe ich weiterhin Anspruch auf das soziale Internetangebot, wenn ich umziehe?

    Wenn Sie Anspruch auf das soziale Internetangebot haben, bleibt dieser Anspruch auch bestehen, wenn Sie umziehen.

    Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen oder Ihren Telekommunikationsanbieter wechseln, aber weiterhin das soziale Internetangebot nutzen möchten, müssen Sie bei Ihrem neuen Telekommunikationsanbieter einen neuen Antrag stellen. Sie identifizieren sich mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer Nationalregistriernummer (je nach Telekommunikationsanbieter). Es wird dann erneut geprüft, ob Sie noch Anspruch auf das soziale Internetangebot haben.

    Der Anspruch auf das soziale Internetangebot gilt nicht rückwirkend.

    Habe ich weiterhin Anspruch auf das soziale Internetangebot, wenn ich den Telekommunikationsanbieter wechsle?

    Wenn Sie den Telekommunikationsanbieter wechseln, wird Ihr aktueller Vertrag mit Ihrem derzeitigen Telekommunikationsanbieter gekündigt. Um das soziale Internetangebot wieder zu erhalten, stellen Sie einen neuen Antrag bei Ihrem neuen Telekommunikationsanbieter. Dafür identifizieren Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer Nationalregisternummer (je nach Telekommunikationsanbieter). Es wird dann erneut geprüft, ob Sie noch Anspruch auf das soziale Internetangebot haben.

    Was passiert mit dem sozialen Internetangebot, wenn die anspruchsberechtigte Person stirbt?

    Sie müssen Ihren Telekommunikationsanbieter nicht über den Tod der Person informieren, die Anspruch auf das soziale Internetangebot hatte.

    Alle sechs Monate führt der FÖD Wirtschaft eine automatische Überprüfung durch, ob Sie noch Anspruch auf das soziale Internetangebot haben. Stellt sich bei dieser Prüfung heraus, dass der Anspruchsberechtigte verstorben ist, verliert der Haushalt, dem diese Person angehörte, den Anspruch. Der FÖD Wirtschaft wird Sie schriftlich benachrichtigen und Ihr Telekommunikationsanbieter wird benachrichtigt. Ihr Telekommunikationsanbieter wird sich auch mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen anderen Tarifplan zu wählen, der Ihren Bedürfnissen entspricht.

    Ab dem Zeitpunkt, an dem Ihr Telekommunikationsanbieter Sie benachrichtigt hat, haben Sie drei Monate Zeit, um zu reagieren und einen anderen Tarifplan zu wählen, der Ihren Bedürfnissen entspricht, oder Ihren Vertrag zu kündigen. Wenn Sie auf die Benachrichtigung durch Ihren Telekommunikationsanbieter nicht rechtzeitig reagiert haben, wird Ihr Vertrag nicht automatisch nach drei Monaten beendet. Ihr Telekommunikationsanbieter passt Ihr Abonnement an den günstigsten Tarifplan aus seinem Angebot an, der Ihrem Verbrauchsprofil entspricht.

    Die Zusammensetzung meines Haushalts hat sich geändert, verliere ich meinen Anspruch auf das soziale Internetangebot?

    Sie müssen Ihren Telekommunikationsanbieter nicht über die veränderte Zusammensetzung Ihres Haushalts informieren.

    Alle sechs Monate führt der FÖD Wirtschaft eine automatische Überprüfung durch, ob Sie noch Anspruch auf das soziale Internetangebot haben. Dabei wird die Zusammensetzung Ihres Haushalts berücksichtigt.

    Wenn diese automatische Prüfung ergibt, dass es in Ihrem Haushalt eine weitere Person gibt, die zu einer der Kategorien von Personen gehört, die Anspruch auf das soziale Internetangebot haben, bleibt Ihr Anspruch erhalten.

    Wenn die automatische Überprüfung ergibt, dass Sie keinen Anspruch mehr auf das soziale Internetangebot haben, werden Sie vom FÖD Wirtschaft schriftlich informiert und auch Ihr Telekommunikationsanbieter wird benachrichtigt. Ihr Telekommunikationsanbieter wird sich auch mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen anderen Tarifplan zu wählen, der Ihren Bedürfnissen entspricht.

    Ab dem Zeitpunkt, an dem Ihr Telekommunikationsanbieter Sie benachrichtigt hat, haben Sie drei Monate Zeit, um zu reagieren und einen anderen Tarifplan zu wählen, der Ihren Bedürfnissen entspricht, oder Ihren Vertrag zu kündigen. Wenn Sie auf die Benachrichtigung durch Ihren Telekommunikationsanbieter nicht rechtzeitig reagiert haben, wird Ihr Vertrag nicht automatisch nach drei Monaten beendet. Ihr Telekommunikationsanbieter passt Ihr Abonnement an den günstigsten Tarifplan aus seinem Angebot an, der Ihrem Verbrauchsprofil entspricht.

    Was passiert, wenn ich meinen Anspruch auf das soziale Internetangebot verliere?

    Was passiert, wenn ich meinen Anspruch auf das soziale Internetangebot verliere?

    Alle sechs Monate erfolgt eine automatische Überprüfung, ob Sie noch Anspruch auf das soziale Internetangebot haben.

    • Wenn diese automatische Prüfung ergibt, dass Sie noch Anspruch darauf haben, erhalten Sie weiterhin das soziale Internetangebot.
    • Wenn diese automatische Überprüfung ergibt, dass Sie keinen Anspruch mehr auf das soziale Internetangebot haben, werden Sie vom FÖD Wirtschaft schriftlich informiert und auch Ihr Telekommunikationsanbieter wird benachrichtigt. Ihr Telekommunikationsanbieter wird sich auch mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen anderen Tarifplan zu wählen, der Ihren Bedürfnissen entspricht.

    Ab dem Zeitpunkt, an dem Ihr Telekommunikationsanbieter Sie benachrichtigt hat, haben Sie drei Monate Zeit, um zu reagieren und einen anderen Tarifplan zu wählen, der Ihren Bedürfnissen entspricht, oder Ihren Vertrag zu kündigen. Wenn Sie auf die Benachrichtigung durch Ihren Telekommunikationsanbieter nicht rechtzeitig reagiert haben, wird Ihr Vertrag nicht automatisch nach drei Monaten beendet. Ihr Telekommunikationsanbieter passt Ihr Abonnement an den günstigsten Tarifplan aus seinem Angebot an, der Ihrem Verbrauchsprofil entspricht.

    Ich erfülle die Bedingungen für das soziale Internetangebot nicht mehr, muss ich meinen Telekommunikationsanbieter informieren?

    Sie müssen Ihren Telekommunikationsanbieter nicht über Ihre veränderte Situation informieren.

    Alle sechs Monate erfolgt eine automatische Überprüfung, ob Sie noch Anspruch auf das soziale Internetangebot haben.

    • Wenn diese automatische Prüfung ergibt, dass Sie noch Anspruch darauf haben, erhalten Sie weiterhin das soziale Internetangebot.
    • Wenn diese automatische Überprüfung ergibt, dass Sie keinen Anspruch mehr auf das soziale Internetangebot haben, werden Sie vom FÖD Wirtschaft schriftlich informiert und auch Ihr Telekommunikationsanbieter wird benachrichtigt. Ihr Telekommunikationsanbieter wird sich auch mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen anderen Tarifplan zu wählen, der Ihren Bedürfnissen entspricht.

    Ab dem Zeitpunkt, an dem Ihr Telekommunikationsanbieter Sie benachrichtigt hat, haben Sie drei Monate Zeit, um zu reagieren und einen anderen Tarifplan zu wählen, der Ihren Bedürfnissen entspricht, oder Ihren Vertrag zu kündigen. Wenn Sie auf die Benachrichtigung durch Ihren Telekommunikationsanbieter nicht rechtzeitig reagiert haben, wird Ihr Vertrag nicht automatisch nach drei Monaten beendet. Ihr Telekommunikationsanbieter passt Ihr Abonnement an den günstigsten Tarifplan aus seinem Angebot an, der Ihrem Verbrauchsprofil entspricht.

    Der alte Sozialtarif Telekommunikation

    Ist es möglich, vom alten Sozialtarif Telekommunikation zum sozialen Internetangebot zu wechseln?

    Das soziale Internetangebot funktioniert anders als der alte Sozialtarif Telekommunikation.

    Der alte Sozialtarif funktioniert mit einem System von Rabatten auf eine Reihe von Telekommunikationsprodukten. Diese werden unabhängig von dem im Vertrag festgelegten Angebot oder Tarifplan gewährt.

    Das soziale Internetangebot hingegen ist ein günstiger Höchsttarif für einen Internetanschluss an einem festen Standort, der eine Reihe von technischen Mindestanforderungen erfüllen muss.

    Das soziale Internetangebot bietet zwei Tarifpakete:

    1. entweder einen Höchstpreis von 20 Euro pro Monat
    • für Internet an einem festen Standort
    • mit Mindestgeschwindigkeiten von 30 Mbps (Download) und 4 Mbps (Upload)
    • mit einer Datenmenge von mindestens 150 GB
    1. oder einen Höchstpreis von 41 Euro pro Monat
    • für Internet an einem festen Standort
    • mit Mindestgeschwindigkeiten von 30 Mbps (Download) und 4 Mbps (Upload)
    • mit einer Datenmenge von mindestens 150 GB
    • in Kombination mit mindestens einem oder mehreren anderen Diensten (z. B. Fernsehen und/oder Telefonie und/oder Mobiltelefonie ...) je nach Telekommunikationsanbieter

    Außerdem erhält man 50 % Rabatt auf die Installationskosten.

    Um das soziale Internetangebot in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen.

    Wenn Sie die Voraussetzungen für das soziale Internetangebot erfüllen, können Sie den alten Sozialtarif verlassen und das neue soziale Internetangebot beantragen.

    Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Wechsel vom alten Sozialtarif zum sozialen Internetangebot nicht mehr die Rabatte erhalten, die im alten Sozialtarif gewährt wurden. Außerdem ist es dann nicht mehr möglich, zum alten Sozialtarif zurückzukehren.

    Da die Telekommunikationsdienste und die Kategorien von Rechteinhabern in den beiden Systemen nicht identisch sind, ist es uns nicht möglich zu sagen, welches System für Ihre persönliche Situation interessanter ist.

    Das Recht auf den alten Sozialtarif garantiert nicht das Recht auf das soziale Internetangebot.

    Wir empfehlen daher in jedem Fall, vor dem Verzicht auf den alten Sozialtarif zu prüfen, ob Sie für das soziale Internetangebot in Frage kommen.

    Der FÖD Wirtschaft hat ein Tool entwickelt, mit dem Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot überprüfen können. Zu diesem Zweck stützt sich der FÖD Wirtschaft auf Informationen aus dem Nationalregister, der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit und dem Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT). Die Informationen auf dieser Website und das Ergebnis Ihrer Prüfung haben rein informativen Charakter und begründen keinerlei Rechte.

    Prüfen Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot, indem Sie auf den unten stehenden Link klicken.

    Zum Tool

    Wenn Sie glauben, dass Sie für das soziale Internetangebot in Frage kommen, müssen Sie es bei einem Telekommunikationsbetreiber beantragen, der dies anbietet. Sie identifizieren sich mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer Nationalregisternummer (je nach Telekommunikationsanbieter).

    Nur die Telekommunikationsanbieter VOO, Proximus und Telenet sind verpflichtet, das soziale Internetangebot anzubieten. Die anderen Telekommunikationsanbieter können es anbieten, sind aber nicht dazu verpflichtet. Bislang bietet kein anderer Telekommunikationsanbieter das soziale Internetangebot freiwillig an.

    Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall, das soziale Internetangebot der verschiedenen Telekommunikationsanbieter zu vergleichen. Dazu können Sie die Websites dieser Telekommunikationsanbieter besuchen.

    Weitere Informationen über den alten Sozialtarif finden Sie auf der Website des Belgischen Instituts für Postdienste und Telekommunikation.

    Was ist der Unterschied zwischen dem alten Sozialtarif Telekommunikation und dem sozialen Internetangebot?

    Die Telekommunikationsdienste und die Kategorien von Rechtsinhabern sind in den beiden Systemen nicht identisch.

    Das soziale Internetangebot funktioniert auch anders als der alte Sozialtarif Telekommunikation.

    Der alte Sozialtarif Telekommunikation funktioniert mit einem System von Rabatten auf eine Reihe von Telekommunikationsprodukten, die unabhängig von dem im Vertrag festgelegten Angebot oder Tarifplan gewährt werden.

    Das soziale Internetangebot wird schließlich den alten Sozialtarif ersetzen. Ab dem 1. März 2024 können Sie den alten Sozialtarif nicht mehr beantragen. Personen, die das Recht auf diesen alten Sozialtarif vor diesem Datum erworben haben, können ihn auch nach diesem Datum weiter in Anspruch nehmen, sofern sie die Voraussetzungen für den alten Sozialtarif weiterhin erfüllen.

    Sie verlieren nach dem 1. März 2024 Ihren alten Sozialtarif, wenn:

    • sich die Adresse, an der die Dienstleistung erbracht werden soll, ändert (z. B. bei einem Umzug);
    • Sie die Voraussetzungen für den Erhalt des alten Sozialtarifs nicht mehr erfüllen;
    • eine Person, die das soziale Internetangebot in Anspruch nimmt, Ihrem Haushalt beitritt;
    • Sie den Telekommunikationsanbieter wechseln;
    • Sie Ihren Vertrag oder Tarifplan mit Ihrem derzeitigen Telekommunikationsanbieter ändern;
    • die Person, die den Vertrag mit dem Telekommunikationsanbieter abgeschlossen hat, stirbt;
    • Ihr Telekommunikationsanbieter den Tarifplan, den Sie im Rahmen des alten Sozialtarifs nutzen, einstellt.

    Das soziale Internetangebot hingegen ist ein günstiger Höchsttarif für einen Internetanschluss an einem festen Standort, der eine Reihe von technischen Mindestanforderungen erfüllen muss.

    Das soziale Internetangebot bietet zwei Tarifpakete:

    1. entweder einen Höchstpreis von 20 Euro pro Monat:
    • für Internet an einem festen Standort
    • mit Mindestgeschwindigkeiten von 30 Mbps (Download) und 4 Mbps (Upload)
    • mit einer Datenmenge von mindestens 150 GB
    1. oder einen Höchstpreis von 41 Euro pro Monat:
    • für Internet an einem festen Standort
    • mit Mindestgeschwindigkeiten von 30 Mbps (Download) und 4 Mbps (Upload)
    • mit einer Datenmenge von mindestens 150 GB
    • in Kombination mit mindestens einem oder mehreren anderen Diensten (z. B. Fernsehen und/oder Telefonie und/oder Mobiltelefonie ...) je nach Telekommunikationsanbieter.

    Außerdem erhält man 50 % Rabatt auf die Installationskosten.

    Um das soziale Internetangebot in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen.

    Wenn Sie die Voraussetzungen für das soziale Internetangebot erfüllen, können Sie den alten Sozialtarif Telekommunikation verlassen und das neue soziale Internetangebot beantragen.

    Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Wechsel vom alten Sozialtarif zum sozialen Internetangebot nicht mehr die Rabatte erhalten, die im alten Sozialtarif gewährt wurden. Außerdem ist es dann nicht mehr möglich, zum alten Sozialtarif zurückzukehren.

    Da die Telekommunikationsdienste und die Kategorien von Rechteinhabern in den beiden Systemen nicht identisch sind, ist es uns nicht möglich zu sagen, welches System für Ihre persönliche Situation interessanter ist.

    Das Recht auf den alten Sozialtarif garantiert nicht das Recht auf das soziale Internetangebot.

    Wir empfehlen daher in jedem Fall, vor dem Verzicht auf den alten Sozialtarif zu prüfen, ob Sie für das soziale Internetangebot in Frage kommen.

    Der FÖD Wirtschaft hat ein Tool entwickelt, mit dem Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot überprüfen können. Zu diesem Zweck stützt sich der FÖD Wirtschaft auf Informationen aus dem Nationalregister, der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit und dem Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT). Die Informationen auf dieser Website und das Ergebnis Ihrer Prüfung haben einen rein informativen Charakter und begründen keinerlei Rechte.

    Prüfen Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot, indem Sie auf den unten stehenden Link klicken.

    Zum Tool

    Wenn Sie glauben, dass Sie für das soziale Internetangebot in Frage kommen, müssen Sie es bei einem Telekommunikationsbetreiber beantragen, der dies anbietet. Sie identifizieren sich mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer Nationalregisternummer (je nach Telekommunikationsanbieter).

    Weitere Informationen über den alten Sozialtarif finden Sie auf der Website des Belgischen Instituts für Postdienste und Telekommunikation.

    Ich habe den alten Sozialtarif Telekommunikation bereits vor dem 1. März 2024 bekommen. Verliere ich meinen Anspruch auf den alten Sozialtarif?

    Personen, die vor dem 1. März 2024 einen Anspruch auf den alten Sozialtarif Telekommunikation erworben haben, erhalten diesen auch nach diesem Datum. Sie haben Anspruch darauf, solange sie die Anspruchsvoraussetzungen des alten Sozialtarifs erfüllen. Es erfolgt keine automatische Umschaltung auf das soziale Internetangebot.

    Ab dem 1. März 2024 wird das belgische Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT) jährlich automatisch überprüfen, ob Sie noch Anspruch auf den alten Sozialtarif Telekommunikation haben. Wenn Sie keinen Anspruch mehr darauf hätten, bekämen Sie auch nicht mehr die Vergünstigungen, die Ihnen nach dem alten Sozialtarif gewährt wurden.

    Sie verlieren nach dem 1. März 2024 Ihren alten Sozialtarif, wenn:

    • sich die Adresse, an der die Dienstleistung erbracht wird, ändert (z. B. bei einem Umzug);
    • Sie die Voraussetzungen für den Erhalt des alten Sozialtarifs nicht mehr erfüllen;
    • eine Person, die das soziale Internetangebot in Anspruch nimmt, Ihrem Haushalt beitritt;
    • Sie den Telekommunikationsanbieter wechseln;
    • Sie Ihren Vertrag oder Tarifplan mit Ihrem derzeitigen Telekommunikationsanbieter ändern;
    • wenn die Person, die den Vertrag mit dem Telekommunikationsanbieter abgeschlossen hat, stirbt;
    • der Tarifplan, den Sie im Rahmen des alten Sozialtarifs nutzen, eingestellt wird.

    Sie können das soziale Internetangebot anschließend bei Ihrem Telekommunikationsanbieter erneut beantragen, nicht aber den alten Sozialtarif.

    Der FÖD Wirtschaft hat ein Tool entwickelt, mit dem Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot überprüfen können. Zu diesem Zweck stützt sich der FÖD Wirtschaft auf Informationen aus dem Nationalregister, der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit und dem Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT). Die Informationen auf dieser Website und das Ergebnis Ihrer Prüfung haben einen rein informativen Charakter und begründen keinerlei Rechte.

    Prüfen Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot, indem Sie auf den unten stehenden Link klicken.

    Zum Tool

    Wenn Sie glauben, dass Sie für das soziale Internetangebot in Frage kommen, müssen Sie es bei einem Telekommunikationsbetreiber beantragen, der dies anbietet. Sie identifizieren sich mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer Nationalregisternummer (je nach Telekommunikationsanbieter).

    Ich habe Anspruch auf den alten Sozialtarif Telekommunikation und möchte etwas an meinem Tarifplan ändern oder den Telekommunikationsanbieter wechseln. Werde ich meinen alten Sozialtarif verlieren?

    Wenn Sie in den alten Sozialtarifs Telekommunikation genießen und sich nach dem 1. März 2024 für einen Tarifwechsel oder einen Wechsel des Telekommunikationsanbieters entscheiden, verlieren Sie den Anspruch auf den alten Sozialtarif.

    Sie können also nicht in den alten Sozialtarif Telekommunikation wechseln, wenn Ihr neuer Vertrag abgeschlossen wurde.

    Wenn Sie jedoch die Voraussetzungen für das soziale Internetangebot erfüllen, können Sie dies ab dem 1. März 2024 beantragen.

    Der FÖD Wirtschaft hat ein Tool entwickelt, mit dem Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot überprüfen können. Zu diesem Zweck stützt sich der FÖD Wirtschaft auf Informationen aus dem Nationalregister, der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit und dem Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT). Die Informationen auf dieser Website und das Ergebnis Ihrer Prüfung haben einen rein informativen Charakter und begründen keinerlei Rechte.

    Prüfen Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot, indem Sie auf den unten stehenden Link klicken.

    Zum Tool

    Wenn Sie glauben, dass Sie für das soziale Internetangebot in Frage kommen, müssen Sie es bei einem Telekommunikationsbetreiber beantragen, der dies anbietet. Sie identifizieren sich mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer Nationalregisternummer (je nach Telekommunikationsanbieter).

    Ich bekomme den alten Sozialtarif Telekommunikation und ziehe um. Verliere ich dann den Anspruch auf den alten Sozialtarif?

    Wenn Sie den alten Sozialtarif Telekommunikation erhalten und nach dem 1. März 2024 umziehen wollen, verlieren Sie den Anspruch auf diesen alten Sozialtarif.

    Sie können also nicht in den alten Sozialtarif Telekommunikation wechseln, wenn Sie nach Ihrem Umzug einen neuen Vertrag abgeschlossen haben.

    Wenn Sie jedoch die Voraussetzungen für das soziale Internetangebot erfüllen, können Sie dies beantragen.

    Der FÖD Wirtschaft hat ein Tool entwickelt, mit dem Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot überprüfen können. Zu diesem Zweck stützt sich der FÖD Wirtschaft auf Informationen aus dem Nationalregister, der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit und dem Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT). Die Informationen auf dieser Website und das Ergebnis Ihrer Prüfung haben einen rein informativen Charakter und begründen keinerlei Rechte.

    Prüfen Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot, indem Sie auf den unten stehenden Link klicken.

    Zum Tool

    Wenn Sie glauben, dass Sie für das soziale Internetangebot in Frage kommen, müssen Sie es bei einem Telekommunikationsbetreiber beantragen, der dies anbietet. Sie identifizieren sich mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer Nationalregisternummer (je nach Telekommunikationsanbieter).

    Wo finde ich weitere Informationen über den alten Sozialtarif Telekommunikation?

    Weitere Informationen über den alten Sozialtarif Telekommunikation finden Sie auf der Website des Belgischen Instituts für Postdienste und Telekommunikation (BIPT).

    Sie können Ihre Fragen an das BIPT auch telefonisch von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr unter der Nummer 02 226 89 41 stellen.

    Ich habe den alten Sozialtarif Telekommunikation vor dem 1. März 2024 beantragt, aber mein Dossier war zu diesem Zeitpunkt noch in Bearbeitung. Muss ich einen neuen Antrag stellen? Bekomme ich dann den alten Sozialtarif Telekommunikation oder das soziale Internetangebot?

    Wenn Sie Ihren Antrag vor dem 1. März 2024 gestellt haben, wird Ihr Dossier nach den Regeln des alten Sozialtarifs Telekommunikation bearbeitet.

    Weitere Informationen über den alten Sozialtarif Telekommunikation finden Sie auf der Website des Belgischen Instituts für Postdienste und Telekommunikation (BIPT).

    Wenn sich herausstellt, dass Sie keinen Anspruch auf den alten Sozialtarif Telekommunikation haben, können Sie ab dem 1. März 2024 bei einem Telekommunikationsanbieter, der das soziale Internetangebot anbietet, das soziale Internetangebot beantragen.

    Der FÖD Wirtschaft hat ein Tool entwickelt, mit dem Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot überprüfen können. Zu diesem Zweck stützt sich der FÖD Wirtschaft auf Informationen aus dem Nationalregister, der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit und dem Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT). Die Informationen auf dieser Website und das Ergebnis Ihrer Prüfung haben einen rein informativen Charakter und begründen keinerlei Rechte.

    Prüfen Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot, indem Sie auf den unten stehenden Link klicken.

    Zum Tool

    Wenn Sie glauben, dass Sie für das soziale Internetangebot in Frage kommen, müssen Sie es bei einem Telekommunikationsbetreiber beantragen, der dies anbietet. Sie identifizieren sich mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer Nationalregisternummer (je nach Telekommunikationsanbieter).

    Ich bekomme den alten Sozialtarif Telekommunikation für Festnetztelefonie. Kann ich meinen alten Sozialtarif mit dem sozialen Internetangebot kombinieren?

    Eine der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung für das soziale Internetangebot ist, dass weder der Antragsteller noch ein Mitglied seines Haushalts bereits den alten Sozialtarif oder das soziale Internetangebot in Anspruch nimmt.

    So kann der alte Sozialtarif Telekommunikation nicht mit dem sozialen Internetangebot kombiniert werden.

    Weitere Informationen über den alten Sozialtarif Telekommunikation finden Sie auf der Website des Belgischen Instituts für Postdienste und Telekommunikation (BIPT).

    Ich möchte vom alten Sozialtarif Telekommunikation zum sozialen Internetangebot wechseln. Wie viel Zeit liegt zwischen der Kündigung des alten Sozialtarifs und der Inanspruchnahme des sozialen Internetangebots?

    Nach der Kündigung des alten Sozialtarifs Telekommunikation können Sie sich sofort bei einem Telekommunikationsanbieter, der diesen Tarif anbietet, für das soziale Internetangebot anmelden. Diese Umstellung sollte reibungslos und ohne Unterbrechung erfolgen.

    Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Wechsel vom alten Sozialtarif zum sozialen Internetangebot nicht mehr die Rabatte erhalten, die im alten Sozialtarif gewährt wurden. Außerdem ist es dann nicht mehr möglich, zum alten Sozialtarif zurückzukehren.

    Da die Telekommunikationsdienste und die Kategorien von Rechteinhabern in den beiden Systemen nicht identisch sind, ist es uns nicht möglich zu sagen, welches System für Ihre persönliche Situation interessanter ist.

    Das Recht auf den alten Sozialtarif Telekommunikation garantiert nicht das Recht auf das soziale Internetangebot.

    Wir empfehlen daher in jedem Fall, vor dem Verzicht auf den alten Sozialtarif Telekommunikation zu prüfen, ob Sie für das soziale Internetangebot in Frage kommen.

    Der FÖD Wirtschaft hat ein Tool entwickelt, mit dem Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot überprüfen können. Zu diesem Zweck stützt sich der FÖD Wirtschaft auf Informationen aus dem Nationalregister, der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit und dem Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT). Die Informationen auf dieser Website und das Ergebnis Ihrer Prüfung haben einen rein informativen Charakter und begründen keinerlei Rechte.

    Prüfen Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot, indem Sie auf den unten stehenden Link klicken.

    Zum Tool

    Wenn Sie glauben, dass Sie für das soziale Internetangebot in Frage kommen, müssen Sie es bei einem Telekommunikationsbetreiber beantragen, der dies anbietet. Sie identifizieren sich mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer Nationalregisternummer (je nach Telekommunikationsanbieter).

    Beachten Sie außerdem, dass das soziale Internetangebot anders als der alte Sozialtarif Telekommunikation funktioniert.

    Der alte Sozialtarif Telekommunikation funktioniert mit einem System von Rabatten auf eine Reihe von Telekommunikationsprodukten, die unabhängig von dem im Vertrag festgelegten Angebot oder Tarifplan gewährt werden.

    Bei sozialen Internetangeboten liegt der Schwerpunkt auf einer Festnetz-Internetverbindung. Der Vorteil des sozialen Internetangebots besteht darin, dass Sie einen günstigen Höchsttarif für Internet an einem festen Standort, der eine Reihe von technischen Mindestanforderungen erfüllen muss, genießen können.

    Das soziale Internetangebot bietet zwei Tarifpakete:

    1. entweder einen Höchstpreis von 20 Euro pro Monat:
    • für Internet an einem festen Standort
    • mit Mindestgeschwindigkeiten von 30 Mbps (Download) und 4 Mbps (Upload)
    • mit einer Datenmenge von mindestens 150 GB
    1. oder einen Höchstpreis von 41 Euro pro Monat:
    • für Internet an einem festen Standort
    • mit Mindestgeschwindigkeiten von 30 Mbps (Download) und 4 Mbps (Upload)
    • mit einer Datenmenge von mindestens 150 GB
    • in Kombination mit mindestens einem oder mehreren anderen Diensten (z. B. Fernsehen und/oder Telefonie und/oder Mobiltelefonie ...) je nach Telekommunikationsanbieter

    Außerdem erhält man 50 % Rabatt auf die Installationskosten.

    Nicht alle Telekommunikationsanbieter bieten das soziale Internetangebot an. Die Telekommunikationsanbieter VOO, Proximus und Telenet sind verpflichtet, das soziale Internetangebot anzubieten. Die anderen Telekommunikationsanbieter können es anbieten, sind aber nicht dazu verpflichtet. Bislang bietet kein anderer Telekommunikationsanbieter das soziale Internetangebot freiwillig an.

    Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall, das soziale Internetangebot der verschiedenen Telekommunikationsanbieter zu vergleichen. Dazu können Sie die Websites dieser Telekommunikationsanbieter besuchen.

    Prüfen Sie selbst, ob Sie Anspruch haben

    Kann ich mich an das Contact Center des FÖD Wirtschaft wenden, um zu prüfen, ob ich Anspruch auf das soziale Internetangebot habe?

    Sie können sich nicht an das Contact Center des FÖD Wirtschaft wenden, um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf das soziale Internetangebot haben.

    Der FÖD Wirtschaft hat ein Tool entwickelt, mit dem Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot überprüfen können. Zu diesem Zweck stützt sich der FÖD Wirtschaft auf Informationen aus dem Nationalregister, der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit und dem Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT).

    Prüfen Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot, indem Sie auf den unten stehenden Link klicken.

    Zum Tool

    Achtung: Die Informationen und das Ergebnis des Tools haben einen rein informativen Charakter und begründen keinerlei Rechte. Wenn Sie das soziale Internetangebot eines Telekommunikationsanbieters in Anspruch nehmen, wird über ein digitales Portal des FÖD Wirtschaft eine Überprüfung anhand Ihres Personalausweises oder Ihrer Nationalregisternummer (je nach Anbieter) durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung entscheidet darüber, ob der Telekommunikationsanbieter Ihnen ein soziales Internetangebot anbieten darf oder nicht.

    Für weitere Informationen zu Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, Kontakt aufzunehmen mit

    • den zuständigen Sozialbehörden bei Fragen zu Ihrem Sozialstatut
    • der Gemeinde bei Fragen zu Ihrem Lastschriftauftrag.

    Eine Liste mit nützlichen Kontakten finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

    Kann ich selbst herausfinden, ob ich Anspruch auf das soziale Internetangebot habe?

    Der FÖD Wirtschaft hat ein Tool entwickelt, mit dem Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot überprüfen können. Zu diesem Zweck stützt sich der FÖD Wirtschaft auf Informationen aus dem Nationalregister, der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit und dem Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT).

    Prüfen Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot, indem Sie auf den unten stehenden Link klicken.

    Zum Tool

    Achtung: Die Informationen und das Ergebnis des Tools haben einen rein informativen Charakter und begründen keinerlei Rechte. Wenn Sie das soziale Internetangebot eines Telekommunikationsanbieters in Anspruch nehmen, wird über ein digitales Portal des FÖD Wirtschaft eine Überprüfung anhand Ihres Personalausweises oder Ihrer Nationalregisternummer (je nach Anbieter) durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung entscheidet darüber, ob der Telekommunikationsanbieter Ihnen ein soziales Internetangebot anbieten darf oder nicht.

    Für weitere Informationen zu Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, Kontakt aufzunehmen mit

    • den zuständigen Sozialbehörden bei Fragen zu Ihrem Sozialstatut
    • der Gemeinde bei Fragen zu Ihrem Lastschriftauftrag.

    Eine Liste mit nützlichen Kontakten finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

    Wer kann das Tool vom FÖD Wirtschaft nutzen, um seinen Anspruch auf das soziale Internetangebot zu prüfen?

    Jeder kann mit Hilfe eines elektronischen Personalausweises (eID) und eines Kartenlesegeräts oder über die itsme-Anwendung seinen Anspruch auf das soziale Internetangebot überprüfen.

    Prüfen Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot, indem Sie auf den unten stehenden Link klicken.

    Zum Tool

    Achtung: Die Informationen und das Ergebnis des Tools haben einen rein informativen Charakter und begründen keinerlei Rechte. Wenn Sie das soziale Internetangebot eines Telekommunikationsanbieters in Anspruch nehmen, wird über ein digitales Portal des FÖD Wirtschaft eine Überprüfung anhand Ihres Personalausweises oder Ihrer Nationalregisternummer (je nach Anbieter) durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung entscheidet darüber, ob der Telekommunikationsanbieter Ihnen ein soziales Internetangebot anbieten darf oder nicht.

    Für weitere Informationen zu Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, Kontakt aufzunehmen mit

    • den zuständigen Sozialbehörden bei Fragen zu Ihrem Sozialstatut
    • der Gemeinde bei Fragen zu Ihrem Lastschriftauftrag.

    Eine Liste mit nützlichen Kontakten finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

    Wo und wie können Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot überprüfen?

    Sie können über unser Tool mit Hilfe Ihres elektronischen Personalausweises (eID) und eines Kartenlesers oder über die itsme-Anwendung Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot überprüfen.

    Achtung: Die Informationen und das Ergebnis auf der Website haben einen rein informativen Charakter und begründen keinerlei Rechte. Wenn Sie das soziale Internetangebot eines Telekommunikationsanbieters in Anspruch nehmen, wird über ein digitales Portal des FÖD Wirtschaft eine Überprüfung anhand Ihres Personalausweises oder Ihrer Nationalregisternummer (je nach Anbieter) durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung entscheidet darüber, ob der Telekommunikationsanbieter Ihnen ein soziales Internetangebot anbieten darf oder nicht.

    Für weitere Informationen zu Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, Kontakt aufzunehmen mit

    • den zuständigen Sozialbehörden bei Fragen zu Ihrem Sozialstatut
    • der Gemeinde bei Fragen zu Ihrem Lastschriftauftrag.

    Eine Liste mit nützlichen Kontakten finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

    Was muss ich tun, wenn ich laut dem Tool des FÖD Wirtschaft für das soziale Internetangebot in Frage komme?

    Die Informationen und das Ergebnis des Tools haben einen rein informativen Charakter und begründen keinerlei Rechte.

    Wenn Sie glauben, dass Sie für das soziale Internetangebot in Frage kommen, müssen Sie es bei einem Telekommunikationsbetreiber beantragen, der dies anbietet. Sie identifizieren sich mit Ihrem Personalausweis oder Ihrer Nationalregisternummer.

    Wenn Sie das soziale Internetangebot in Anspruch nehmen, wird über ein digitales Portal des FÖD Wirtschaft eine Überprüfung anhand Ihres Personalausweises oder Ihrer Nationalregisternummer (je nach Telekommunikationsanbieter) durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung entscheidet darüber, ob der Telekommunikationsanbieter Ihnen ein soziales Internetangebot anbieten darf oder nicht.

    Sind die Ergebnisse der Prüfung, die ich mit dem Tool des FÖD Wirtschaft durchgeführt habe, um festzustellen, ob ich für das soziale Internetangebot in Frage komme, verbindlich?

    Nein, die Informationen und das Ergebnis des Tools haben einen rein informativen Charakter und begründen keinerlei Rechte. Wenn Sie das soziale Internetangebot in Anspruch nehmen, wird über ein digitales Portal des FÖD Wirtschaft eine Überprüfung anhand Ihres Personalausweises oder Ihrer Nationalregisternummer (je nach Anbieter) durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung entscheidet darüber, ob der Telekommunikationsanbieter Ihnen ein soziales Internetangebot anbieten darf oder nicht.

    Wenn Sie das sozial Internetangebot beantragen, führt der Telekommunikationsbetreiber eine eigene Prüfung durch. Diese Prüfung entscheidet darüber, ob der Anbieter Ihnen ein soziales Internetangebot anbieten darf.

    Für weitere Informationen zu Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, Kontakt aufzunehmen mit

    • den zuständigen Sozialbehörden bei Fragen zu Ihrem Sozialstatut
    • der Gemeinde bei Fragen zu Ihrem Lastschriftauftrag

    Eine Liste mit nützlichen Kontakten finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

    Wohin kann ich mich wenden, wenn ich laut dem Tool des FÖD Wirtschaft Anspruch auf das soziale Internetangebot habe, laut dem Telekommunikationsanbieter aber nicht?

    Die Informationen und das Ergebnis des Tools des FÖD Wirtschaft haben einen rein informativen Charakter und begründen keinerlei Rechte. Ihre Situation oder die Situation von jemandem in Ihrem Haushalt kann sich nach der Nutzung unseres Tools geändert haben.

    Für weitere Informationen zu Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, Kontakt aufzunehmen mit

    • den zuständigen Sozialbehörden bei Fragen zu Ihrem Sozialstatut
    • der Gemeinde bei Fragen zu Ihrem Lastschriftauftrag

    Eine Liste mit nützlichen Kontakten finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

    An wen kann ich mich wenden, wenn ich mehr über die Prüfung erfahren möchte, die ich mit dem Tool des FÖD Wirtschaft durchgeführt habe?

    Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Contact Center des FÖD Wirtschaft.

    Achtung, Sie können sich nicht an das Contact Center des FÖD Wirtschaft wenden, um für Sie zu prüfen, ob Sie Anspruch auf das soziale Internetangebot haben.

    Letzte Aktualisierung
    20 Februar 2025