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Am 1. März 2024 trat ein neues Telekommunikationssystem zu Sozialtarifen in Kraft, das als „soziales Internetangebot" bezeichnet wird.
Das soziale Internetangebot ist ein günstiger Höchsttarif für einen festen Internetanschluss. Diese Internetverbindung muss eine Reihe von technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme, die darauf abzielt, einer größeren Anzahl von Einzelpersonen oder Familien in gefährdeten Situationen (die ein Eingliederungseinkommen oder eine andere Form der finanziellen Unterstützung erhalten) Zugang zum Internet zu verschaffen.
Zwei Tarifformeln
Das soziale Internetangebot sieht zwei Tarifformeln vor:
Entweder eine Formel zum Höchstpreis von 19 Euro pro Monat
- für das Festnetz-Internet;
- bei einer Mindestgeschwindigkeit von 30 Mbps (Download) und 4 Mbps (Upload);
- mindestens 150 GB Datenvolumen;
Oder eine Formel zum Höchstpreis von 40 Euro pro Monat
- für das Festnetz-Internet;
- bei einer Mindestgeschwindigkeit von 30 Mbps (Download) und 4 Mbps (Upload);
- mindestens 150 GB Datenvolumen;
- in Kombination mit mindestens einem oder mehreren anderen Diensten (z. B. Fernsehen und/oder Telefonie und/oder Mobiltelefonie ...) je nach Telekommunikationsanbieter.
Die Telekommunikationsanbieter können selbst wählen, welche(n) Dienst(e) sie zusätzlich anbieten willen, solange:
- die technischen Mindestanforderungen für den festen Internetanschluss erfüllt sind;
- der Höchsttarif des Angebots eingehalten wird.
Derzeit bieten die Telekommunikationsanbieter, bei denen Sie das soziale Internetangebot anfordern können, zusätzlich nur Fernsehen an.
Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall, die soziale Internetangebote der verschiedenen Telekommunikationsanbieter zu vergleichen.
Es ist auch möglich, zusätzliche Dienste zu Ihrem sozialen Internetangebot zum kommerziellen Preis hinzuzufügen.
Eine Ermäßigung von 50 % auf die Einrichtungsgebühr ist ebenfalls enthalten.
Das soziale Internetangebot beantragen
Wenn Sie Anspruch auf das soziale Internetangebot haben, können Sie es bei den folgenden Telekommunikationsanbietern beantragen:
- Telenet (nur in Flandern verfügbar)
- Proximus
- VOO (nicht in Flandern verfügbar)
Die anderen Telekommunikationsanbieter dürfen es anbieten, sind aber nicht dazu verpflichtet. Vorläufig bietet kein anderer Telekommunikationsanbieter das soziale Internet freiwillig an. Wie die Vergabe des sozialen Internetangebots erfolgt, können Sie in unseren FAQ nachlesen.
Wer hat Anspruch auf das soziale Internetangebot?
Um das Angebot des sozialen Internets in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass der Bezug einer erhöhten Beteiligung für Gesundheitspflege (RVT) oder einer Arbeitsunfähigkeitleistung von einer Krankenkasse auf Gegenseitigkeit keinen Anspruch auf das soziale Internetangebot begründet.
Der FÖD Wirtschaft hat ein Tool entwickelt, mit dem Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot überprüfen können. Der FÖD Wirtschaft stützt sich dabei auf Informationen des Nationalregisters, der Zentralen Datenbank für soziale Sicherheit und des Belgischen Instituts für Postdienste und Telekommunikation (BIPT). Die Informationen auf dieser Website und das Ergebnis Ihrer Überprüfung haben rein informativen Charakter und begründen keinerlei Rechte.
Klicken Sie auf die Schaltfläche unten, um zu prüfen, ob Sie für das soziale Internetangebot in Frage kommen. (Vorübergehend nur auf Französisch un Niederländisch Verfügbar)
Sozialtarif für Telekommunikation nach der alten Regelung
Wenn Sie nach der alten Regelung Anspruch auf den Sozialtarif für Telekommunikation haben, haben Sie nicht automatisch Anspruch auf das soziale Internetangebot. Die Voraussetzungen für den Anspruch sind bei beiden Systemen unterschiedlich.
Wenn Sie nichts tun, behalten Sie den Sozialtarif für Telekommunikation nach der alten Regelung.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.
Weitere Informationen über den alten Sozialtarif finden Sie auf die Website des Belgischen Instituts für Postdienste und Telekommunikation.