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    Das europäische Kofinanzierungsprogramm Connecting-Europe-Fazilität (CEF)unterstützt den Aufbau hochwertiger, nachhaltiger Infrastrukturen in den Sektoren Verkehr, Energie und Digital durch die Förderung öffentlicher und privater Investitionen.

    Die CEF Digital wird in mehrjährigen Arbeitsprogrammen in die Praxis umgesetzt. Das erste mehrjährige Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2021-2023 enthält drei Projektaufrufe.

    Erster CEF Digital Projektaufruf

    Der erste Projektaufruf, der „Early-Wave“-Call, war vom 12. Januar 2022 bis zum 20. April 2022 geöffnet.

    Zweiter Projektaufruf der CEF Digital

    Der zweite Projektaufruf ist seit dem 12. Oktober 2022 geöffnet und läuft bis zum 21. Marsch 2023, 17:00 Uhr.

    Alle Informationen über den zweiten Projektaufruf finden Sie auf unserer Website Projektaufrufe der CEF Digital.

    Themen und Budget

    Der zweite Projektaufruf umfasst insgesamt acht Themen für vier Oberthemen:

    1. Ununterbrochene 5G-Abdeckung für alle wichtigen Verkehrswege, einschließlich der transeuropäischen Verkehrsnetze (siehe 5G-Abdeckung entlang grenzüberschreitender Korridore):

           1. 25 Millionen Euro für Arbeiten;

           2. 3 Millionen Euro für Studien;

           3. 2 Millionen Euro für die 5G-Cloud-Edge-Integration (Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen);

    1. Der Aufbau von und der Zugang zu Netzen mit sehr hoher Kapazität (VHCN), einschließlich 5G-Systemen, die Gigabit-Konnektivität in Gebieten bieten können, in denen sich sozioökonomische Triebkräfte (Socio-economic Drivers – SED) befinden (siehe 5G-Konnektivität für Smart Communitys):

          4. 50 Millionen Euro für Arbeiten;

    1. Der Aufbau neuer oder der erhebliche Ausbau bestehender Backbone-Netze, einschließlich Unterseekabeln, innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen der Europäischen Union und Drittländern (siehe die europäische Initiative für Quantengesicherte Kommunikationsinfrastrukturen, Backbone-Netze für paneuropäische Cloud-Verbünde, Backbone-Konnektivität für digitale globale Gateways):

          5. Europäische Quantengesicherte Kommunikationsinfrastruktur (EuroQCI): 90 Millionen Euro für Arbeiten;

          6. Backbone-Netze für paneuropäische Cloud-Verbünde: 3 Millionen Euro für Studien zu bestimmten Bereichen (z. B. Health Cloud) auf regionaler oder nationaler EU-Ebene;

          7. Backbone-Konnektivität für Digital Global Gateways: 100 Millionen Euro für Arbeiten (die auch Studienabschnitte umfassen können);

    1. Umsetzung und Unterstützung der digitalen Konnektivitätsinfrastruktur für grenzüberschreitende Projekte im Verkehrs- oder Energiesektor und/oder Unterstützung operativer digitaler Plattformen mit direktem Bezug zur Verkehrs- oder Energieinfrastruktur (Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen):

          8. 4 Millionen Euro für Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Action – CSA).

    Sie möchten einen Projektvorschlag zu einem oder mehreren der oben genannten Themen einreichen? Dann starten Sie das Teilnahmeverfahren über das Online-Portal Funding & Tenders der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HaDEA). Die Europäische Kommission und die HaDEA führen Sie anhand spezifischer Aufruftexte oder „Call-Dokumente“ für jedes Thema weiter durch das Verfahren.

    Teilnahmebedingungen

    Projekttypen

    Nur Maßnahmen, die zur Erreichung der Ziele von CEF Digital beitragen, kommen für eine Kofinanzierung in Frage. Zu den möglichen Projekten gehören Studien, (Infrastruktur-)Arbeiten und Begleitmaßnahmen zur Verwaltung und Durchführung des Programms.

    Wer kann einen Projektvorschlag einreichen?

    Die Aufrufe im Rahmen CEF Digital richten sich an juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen, einschließlich Joint Ventures) mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, einschließlich Länder oder Gebiete in Übersee. Die Teilnahme unterliegt bestimmten Sicherheitsbeschränkungen, die in jedem „Call-Dokument“ festgelegt sind.

    Kofinanzierungssätze

    Die europäische Finanzierung deckt die förderfähigen Kosten in Höhe von:

    • bis zu 50% für Studien;
    • bis zu 30% für Arbeiten – und bis zu 50% für Projekte mit starkem grenzüberschreitendem Charakter;
    • bis zu 70% für Projekte in den entlegensten Gebieten;
    • bis zu 75% für die Verbindung von sozioökonomischen Treibern (SED);
    • bis zu 100% für Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen;
    • bis zu 100% für Maßnahmen, die drahtlose Verbindungen in lokalen Gemeinschaften bereitstellen.

    Antragsverfahren

    Das Antragsverfahren kann je nach Thema leicht variieren. Die beiliegenden „Call-Dokumente“ enthalten ausführliche Informationen über das Verfahren und die erforderlichen Unterlagen und/oder Anhänge zum Antrag.

    Letter of Support (MS Agreement)

    Jedes Projekt muss von dem betreffenden Mitgliedstaat gemäß Artikel 11 Absatz 6 Buchstabe b der CEF-Verordnung genehmigt werden, bevor Sie den Antrag bei der Europäischen Kommission einreichen können. Die Vorlage dafür ist im Webportal zu finden.

    Der Antragsteller kann sich wegen dieses „Letter of Support“ an die nationalen Kontaktstellen für die CEF Digital wenden. Für Belgien sind die nationalen Kontaktstellen je nach Thema der FÖD Wirtschaft und der FÖD BOSA:

    • allgemeine Kontaktstelle CEF Digital: FÖD Wirtschaft: CEF@economie.fgov.be;
    • spezifische Konktaktstelle für Backbone-Cloud-Infrastrukturprojekte: FÖD BOSA – Frank Leyman – Leiter Internationale Beziehungen: frank.leyman@bosa.fgov.be.

    Sie müssen den „Letter of Support“ mindestens 14 Kalendertage vor Ablauf des Projektaufrufs beantragen (für den zweiten Projektaufruf also spätestens am 7. Marsch 2023). Senden Sie ihn in elektronischer Form an CEF@economie.fgov.be (oder gegebenenfalls an den FÖD BOSA). Wird der Antrag später eingereicht, kann die Zustellung eines unterzeichneten „Letter of Support“ nicht garantiert werden.

    Verwenden Sie die Checkliste (DOCX, 130.12 KB) des FÖD Wirtschaft, um Ihren Antrag zu begründen. Die Checkliste enthält zunächst Informationen über das Projekt (Name des Aufrufs, Projekttitel und Name des Koordinators/Antragstellers sowie dessen Kontaktdaten). Geben Sie darin außerdem an, ob die folgenden Informationen übergeben wurden:

    • der wie in der Checkliste angegeben korrekt ausgefüllte „Letter of Support“ (Vorlage der Europäischen Kommission);
    • eine kurze Zusammenfassung des Projekts (maximal eine Seite im PDF-Format);
    • die Unternehmensnummer(n) aller belgischen Unternehmen, die an dem Projekt beteiligt sind;
    • Bestätigung, dass das Projekt auf belgischem Hoheitsgebiet durchgeführt wird oder mit ihm in Verbindung steht. Ist dies nicht der Fall, werden sie aufgefordert, eine Erklärung abzugeben;
    • Angabe der beantragten CEF-Mittel pro belgischem Antragsteller und der insgesamt für das gesamte Projekt beantragten Mittel;
    • das Datum, der Name des Projektkoordinators/Antragstellers sowie seine Unterschrift.

    Der FÖD Wirtschaft prüft die Checkliste, den „Letter of Support“ und die Dokumente im Anhang. Wenn alles korrekt und vollständig ist, sendet der FÖD Wirtschaft den unterzeichneten „Letter of Support“ auf elektronischem Wege an den Antragsteller zurück. Beachten Sie, dass dieser zusätzliche Schritt entfällt, wenn der Antrag beim FÖD BOSA gestellt wird. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kontaktstelle des FÖD BOSA.

    Vom Mitgliedstaat genehmigte Sicherheitsgarantien

    Als Antragsteller müssen Sie bestimmte Sicherheitsgarantien für Ihr Projekt vorlegen, die dann von dem Mitgliedstaat (insbesondere von den zuständigen Behörden), in dem Sie ansässig sind, genehmigt werden. Diese von den Mitgliedstaaten genehmigten Sicherheitsgarantieren sind jedoch – anders als der „Letter of Support“ – nicht für alle Vorschläge verbindlich. Ausführliche Informationen finden Sie in den beigefügten „Call-Dokumenten“.

    Sie können sich dazu auch an die nationalen Kontaktstellen der CEF Digital wenden. Für Belgien sind die nationalen Kontaktstellen je nach Thema der FÖD Wirtschaft und der FÖD BOSA:

    • allgemeine Kontaktstelle CEF Digital: FÖD Wirtschaft: CEF@economie.fgov.be;
    • spezifische Konktaktstelle für Backbone-Cloud-Infrastrukturprojekte: FÖD BOSA – Frank Leyman – Leiter Internationale Beziehungen: frank.leyman@bosa.fgov.be.

    Wenn Sie ein „Approval by the Member State“ für Sicherheitsgarantien beantragen möchten, müssen Sie dies spätestens 30 Kalendertage vor Ende des Projektaufrufs tun (für den zweiten Projektaufruf ist dies spätestens der 21. Februar 2023. In diesem Fall fordern Sie gleichzeitig auch einen „Letter of Support“ an (siehe Schritt-für-Schritt-Plan oben). Senden Sie Ihren Antrag in elektronischer Form an CEF@economie.fgov.be (oder gegebenenfalls an den FÖD BOSA). Wird der Antrag später eingereicht, kann die Zustellung eines „MS Approval“ nicht garantiert werden.

    Insbesondere muss der Antragsteller eine Reihe von Sicherheitsgarantien vorbereiten, die in Abschnitt 8.3 des Arbeitsprogramms der CEF Digital und im jeweiligen „Call-Dokument“ festgelegt sind. Genauer gesagt, geht es um:

    1. Sicherheitsgarantien im Sinne von Abschnitt 8.3 Buchstaben a und c des Arbeitsprogramms 2021-2025 der CEF Digital;
    2. Sicherheitsgarantien im Sinne von Abschnitt 8.3 Buchstaben d des Arbeitsprogramms 2021-2025 der CEF Digital;
    3. Sicherheitsgarantien im Sinne von Abschnitt 8.3 Buchstaben b des Arbeitsprogramms 2021-2025 der CEF Digital, allerdings nur für nicht als Verschlusssache eingestufte Informationen. Für Verschlusssachen gelten weiterhin die bestehenden europäischen Verfahren.

    Der FÖD Wirtschaft (oder ggf. der FÖD BOSA) sorgt dann dafür, dass diese Sicherheitsgarantien bei den entsprechenden zuständigen Regierungsstellen eingehen. Im Gegenzug analysieren die Regierungsstellen die Sicherheitsgarantien. Nach der Prüfung übermitteln die zuständigen Regierungsstellen die Genehmigung an den FÖD Wirtschaft, der sie dann dem Antragsteller auf elektronischem Wege zustellt.

    Bei weiteren Fragen zu Ihrer Teilnahme wenden Sie sich bitte an die allgemeine nationale Kontaktstelle: CEF@economie.fgov.be.

    Künftige Aufrufe

    Der dritte Projektaufruf im Rahmen des Mandats für das Arbeitsprogramm 2021-2023 wird voraussichtlich im Juni 2023 veröffentlicht und bis Oktober 2023 laufen. Sobald weitere Informationen dazu verfügbar sind, finden Sie diese auf dieser Seite.

    Das nächste mehrjährige Arbeitsprogramm, das Arbeitsprogramm 2024-2027, wird voraussichtlich im Juni 2023 verabschiedet. Der vierte Projektaufruf auf der Grundlage dieses neuen Arbeitsprogramms wird dann voraussichtlich von März bis Juni 2024 geöffnet sein.

    Letzte Aktualisierung
    7 Februar 2023