""

Table of Contents

    Die Ausschreibung ist geschlossen. Eine Teilnahme ist nicht mehr möglich.

    Die europäischen Digitalziele für 2030, vom im Januar 2025 veröffentlichten Competitiveness Compass for the EU bis hin zur Verfolgung der von den Vereinten Nationen festgelegten Ziele für nachhaltige Entwicklung, umfassen unter anderem die folgenden Prioritäten:

    • Sicherstellung eines gerechteren digitalen Wandels auf europäischer Ebene, Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und Förderung der digitalen Transformation von Unternehmen als Hebel für Innovation und wirtschaftliche Produktivität;
    • Stärkung von Menschen und Förderung ihrer wirtschaftlichen Inklusion;
    • Beseitigung aller Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen.

    Für Verbraucher kann die schnelle Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen eine Herausforderung darstellen. Digitale Dienstleistungen befinden sich in einem tiefgreifenden Wandel, wobei die digitale Verwundbarkeit im sozioökonomischen Bereich nicht immer berücksichtigt wird. Digitale Inklusion muss sicherstellen, dass alle am digitalen Geschehen teilnehmen und davon profitieren können.

    Aus diesem Grund startet der FÖD Wirtschaft einen Projektaufruf, um die Grundsätze der digitalen Inklusion im wirtschaftlichen Bereich umzusetzen. Der Schwerpunkt der eingereichten Projekte muss maximal auf einer oder mehreren der folgenden Zielgruppen liegen: Verbraucher, KMU oder Selbstständige.

    Der Projektaufruf umfasst drei Themenbereiche, die darauf abzielen, neue Initiativen zur Förderung der digitalen Inklusion anzuregen.

    Was sind die drei Themen des Projektaufrufs 2025?

    Sie dürfen nur ein Thema für das eingereichte Projekt auswählen.

    Thema 1: Akzeptanz digitaler Technologien

    Das Ziel des Projekts besteht darin, Arbeitnehmer, Führungskräfte, Unternehmer, Verbraucher und junge Menschen zu ermutigen, sich digitale Hilfsmittel anzueignen und die Chancen zu ergreifen und zu nutzen, die die technologischen Entwicklungen bieten. Das Projekt muss sich auf kleine und mittlere Unternehmen konzentrieren.

    Die Beherrschung digitaler Hilfsmittel ist heute und in Zukunft von entscheidender Bedeutung. Das Projekt muss sich zumindest auf technische Fähigkeiten konzentrieren, jedoch muss auch besonderes Augenmerk auf nicht-technische Fähigkeiten (Medienkompetenz, Teamarbeit, Problemlösung usw.) und die mit der Internetnutzung verbundenen Risiken gelegt werden.

    Die Fähigkeit von Unternehmen und Arbeitnehmern, sich an die Einführung neuer digitaler Technologien, darunter KI, anzupassen, hängt davon ab, inwieweit sich die Arbeitnehmer diese Technologien aneignen, aber auch von den Entwicklungsmöglichkeiten, die ihnen die Unternehmen bieten.

    Beispiele für mögliche Projekte (nicht erschöpfend):

    • Verbesserung der digitalen Kompetenz von Mitarbeitenden, Managern und Führungskräften in Unternehmen. Das Programm muss an das Niveau der Teilnehmer angepasst werden, damit alle daran teilnehmen können.
    • Sensibilisierung von Managern und Führungskräften für die Notwendigkeit und Bedeutung des Einsatzes digitaler Technologien für ihre eigenen Mitarbeitenden.
    • Umsetzung einer Richtlinie für den Einsatz digitaler Technologien und die Verwaltung digitaler Ressourcen innerhalb des Unternehmens mit konkreten Maßnahmen, zum Beispiel:
      • Identifizierung der Bedürfnisse der Mitarbeitenden;
      • Entwicklung von Karrierewegen;
      • Informationsaustausch zwischen Unternehmen;
      • Ermutigung der Mitarbeitenden, mit Veränderungen umzugehen, negative Vorurteile abzubauen und sich digitale Hilfsmittel auf eine widerstandsfähige Weise anzueignen;

    Thema 2: Digitale Barrierefreiheit und inklusive Dienstleistungen

    Das Ziel des Projekts besteht darin, die digitale Barrierefreiheit von Websites und Apps zu verbessern und den gesamten Kundenprozess benutzerfreundlicher zu gestalten. Das Ziel besteht darin, ein inklusives digitales Kundenerlebnis zu schaffen, bei dem Kunden problemlos über verschiedene Kanäle (online, telefonisch, persönlich) kommunizieren können.

    In diesem Zusammenhang könnte den Designern/Anbietern digitaler Produkte eine Auffrischung zum Thema Barrierefreiheit („Benutzererfahrung“) angeboten werden. Websites und Apps können auch gemäß den Europäischen Richtlinien für Barrierefreiheit und/oder den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) benutzerfreundlicher gestaltet werden.

    Unsere Gesellschaft wird immer schneller digitalisiert. Einige Personen haben jedoch Schwierigkeiten, mit der Digitalisierung Schritt zu halten, wodurch sie möglicherweise nicht die erforderliche Unterstützung erhalten. Digitale Barrierefreiheit ist ein Aspekt des digitalen Kundenprozesses. Auch die Gesamtheit der Kundenprozesse birgt Risiken der digitalen Ausgrenzung. Die Dienstleistungen müssen neben der digitalen Bereitstellung auch physisch und telefonisch gewährleistet und zugänglich bleiben. Digitale Inklusion muss sowohl bei der Entwicklung als auch bei späteren Anpassungen digitaler Dienste und Produkte bereits in der Entwurfsphase im Mittelpunkt stehen. Weitere Erkenntnisse finden Sie in der Click-Call-Connect-Studie.

    Um Websites und Kundenprozesse besser auf die Bedürfnisse der Verbraucher abzustimmen, ist es unerlässlich, die Engpässe/Hürden/Probleme zu identifizieren. Dafür kann es sinnvoll sein, die Website, die Anwendung oder den Kundenprozess in Absprache mit der Zielgruppe bzw. den Nutzern neu zu gestalten. „Inclusion by Design“ muss zum Standard werden.

    Achtung

    Projekte dürfen nicht darauf abzielen, Tools zu entwickeln, zu aktualisieren oder anzupassen, die die Benutzerfreundlichkeit/Barrierefreiheit von Websites/Apps erfassen oder überprüfen.

    Projekte, die ausschließlich auf die Anpassung oder Aktualisierung einer Website ausgerichtet sind, werden nicht berücksichtigt. Die Verbesserung eines digitalen Produkts (Website, App) kann Teil des Projekts sein, jedoch müssen die Anpassungen gut begründet sein und in Zusammenarbeit mit der Zielgruppe oder den Endnutzern durchgeführt werden. Wenn Sie beispielsweise eine neue Funktion zu einer App hinzufügen, müssen Sie erläutern, warum diese Funktion erforderlich ist und wie diese die Benutzererfahrung verbessert. Darüber hinaus müssen die Anpassungen in einer Testphase den Endnutzern vorgelegt werden. Sie können beispielsweise einen Prototyp der neuen Funktion von einer Gruppe von Benutzern testen lassen und deren Feedback für weitere Verbesserungen nutzen.

    Beispiele für mögliche Projekte (nicht erschöpfend):

    • Die Anpassung des gesamten Kundenprozesses, um Nutzern/Verbrauchern unabhängig von ihren digitalen Fähigkeiten die Nutzung von Dienstleistungen zu ermöglichen. Die Unterstützung von Unternehmen, die ihren Kundenprozess inklusiv gestalten möchten (z. B. durch gleichwertige Unterstützung offline und online, Gewährleistung eines physischen Ansprechpartners usw.). Das iterative Denk- und Handlungsmodell in der Click-Call-Connect-Studie kann dafür einen ersten Ansatz bieten.
    • Die Organisation von Workshops, die Beratung usw. zu den europäischen Vorschriften zur Barrierefreiheit und/oder den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) für KMU.
    • Die Entwicklung von Projekten, bei denen durch Co-Konstruktion/Co-Design/Co-Kreation die Barrierefreiheit digitaler Dienste getestet und verbessert wird: Nutzer und ihre Vertreter, die während des Designprozesses oder bei Anpassungen digitaler Anwendungen und Websites mit Digitalfachleuten zusammenarbeiten (Inclusion by Design).

    Thema 3: Women in Digital

    Das Ziel des Projekts ist es, die Integration aller Frauen in den belgischen IKT-Sektor zu fördern, indem Maßnahmen ausgearbeitet werden, die auf eines der Ziele der Strategie Women in Digital ausgerichtet sind. Dieser Projektaufruf konzentriert sich hauptsächlich auf zwei der fünf Ziele, darunter:

    1. die Förderung der Integration aller Frauen am digitalen Arbeitsplatz und/oder im digitalen Sektor.
    2. die Förderung des Verbleibs von Frauen im digitalen Sektor.

    Die Gleichstellung der Geschlechter in der digitalen Welt ist nicht nur eine moralische, sondern auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Die Bewältigung dieser Herausforderung steht in vollem Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen.

    In Belgien sind nur wenige Frauen im digitalen Sektor tätig. Es ist daher notwendig, negative Stereotypen und Vorurteile zu bekämpfen und das Interesse der Frauen an Wissenschaft und Technik zu fördern.

    Unternehmen/Organisationen müssen ermutigt werden, eine geschlechtersensible Personalpolitik zu entwickeln, insbesondere durch die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und/oder die Förderung eines inklusiven Arbeitsumfelds, klarer Ausbildungs- und Beförderungswege, bewährter Verfahren usw.

    Dieser Projektaufruf richtet sich sowohl an Unternehmen, die streng genommen zum Digital-/IKT-Sektor gehören, als auch an Unternehmen, die nicht zu diesem Sektor gehören, jedoch Personen mit einer IKT-Funktion beschäftigen.

    Beispiele für mögliche Projekte (nicht erschöpfend):

    • Das Interesse von Mädchen und Frauen durch beispielsweise Präsentationen, Workshops und Veranstaltungen wecken. Diese Situationen können auch dazu genutzt werden, Vorbilder zu präsentieren.
    • Die Organisation von Inspirationstagen, um Mädchen den IKT- und MINT-Sektor näherzubringen.
    • Unterstützung von einstellenden Unternehmen bei der Entwicklung einer für Frauen vorteilhaften Personalpolitik. Beratung bei der Entwicklung einer geschlechtergerechten Personalpolitik unter Berücksichtigung der verschiedenen Prozesse, die für Frauen mit Hindernissen verbunden sein können, wie z. B.: Einstellung (z. B. inklusive Stellenbeschreibungen), berufliche Entwicklung und Beförderung.
    • Einrichtung von internen Coaching-Programmen für Frauen.
    • Entwicklung/Verbreitung/Übersetzung bestehender Toolkits, die Unternehmen nutzen können, um ihren Arbeitsplatz frauenfreundlicher zu gestalten;
    • Stärkung der Beherrschung digitaler Tools in Unternehmen durch Unterstützung einer inklusiven Personalpolitik auf der Grundlage von Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion mit Schwerpunkt auf damit zusammenhängenden Themen wie Sexismus am Arbeitsplatz, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben usw.

    Wer kann ein Projekt einreichen?

    Dieser Projektaufruf ist offen für:

    • alle juristischen Personen (z. B. gemeinnützige Vereine, Unternehmen usw.) nach belgischem Recht, die zum Zeitpunkt der Einreichung über eine Unternehmensnummer verfügen,
    • ausländische juristische Personen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Belgien tätig sind,
    • Konsortien mit einer Anzahl von Projektpartnern, die auf maximal drei Mitglieder beschränkt ist. 

    Das Projekt muss aber immer der belgischen Gesellschaft dienen (siehe Kapitel 3.1 e) dieses Aufrufs).

    ACHTUNG:

    Behörden, einschließlich untergeordneter Behörden (Gemeinden und Provinzen), sind vom Projektaufruf ausgeschlossen.

    Wie hoch sind die Förderungen?

    Das verfügbare Budget für den Projektaufruf 2025 wurde auf 1 148 000 Euro festgelegt.

    Die gewährte Förderung beträgt mindestens 80 000 Euro und höchstens 200 000 Euro, mit einem maximalen Förderprozentsatz von 100 % pro bewilligtem Projekt.

    Die gewährte Förderung fällt in den Anwendungsbereich der regulären De-minimis-Verordnung (Nr. 2023/2831), was bedeutet, dass der Antragsteller eine eidesstattliche Erklärung vorlegen muss, in der Angaben zu gewährten oder beantragten De-minimis-Beihilfen und etwaigen anderen staatlichen Beihilfen gemacht werden müssen.

    Weitere Spezifikationen sind im Projektaufruf selbst zu finden.

    Was sind die Vergabekriterien?

    Da die verfügbaren und zuweisbaren Mittel begrenzt und gedeckelt sind, stehen die Bewerber im Wettbewerb miteinander, so dass nur die qualitativ besten und relevantesten Projekte nach diesen Kriterien gefördert werden:

    • das beim Bewerber vorhandene Fachwissen/Know-how;
    • die Realitätsnähe des Projekts, die anhand des Arbeitsplans zu überprüfen ist, und das Vorhandensein eines Leistungskonzepts;
    • Umfang/Reichweite des Projekts;
    • Teilnahme am Projektaufruf.

    Was ist die maximale Projektdauer?

    Die ausgewählten Projekte können frühestens am 1. Januar 2026 beginnen und müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein.

    Wie kann man teilnehmen?

    Sie müssen Ihren Projektvorschlag bis spätestens 30. September 2025, 17 Uhr, in digitaler Form über die E-Mail-Adresse bedigitaltogether@economie.fgov.be einreichen.. Bitte verwenden Sie das Teilnahmeformular (Anhang I) und fügen Sie alle in der Checkliste (Anhang III) genannten Unterlagen bei.

    Bitte beachten Sie: Aufgrund der sehr kurzen Fristen, die im Budgetbereich vorgegeben wurden, kann der FÖD Wirtschaft nicht garantieren, dass das Verfahren rechtzeitig abgeschlossen wird, jedoch unternimmt der FÖD Wirtschaft alle Anstrengungen, um die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

    Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten:

    Hinweis: Unvollständige Formulare können dazu führen, dass der Antrag nicht förderfähig ist.

    Kontaktbedigitaltogether@economie.fgov.be

    Bei Fragen zum Projektaufruf geben Sie bitte im Betreff der E-Mail Folgendes an: Projectoproep 2025_Vragen

    Letzte Aktualisierung
    1 Oktober 2025