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    Adresse:

    Espace Jacquemotte
    rue Haute 13
    1000 Brüssel 

    Tel. : +32 2 504 97 86 
    Fax: +32 2 504 97 84
    E-Mail: emmanuelle.salvatori@just.fgov.be

    Website: auf Französisch oder auf Niederländisch

    Einen Vermittlungsantrag einreichen
    via Belmed

    Für welche Probleme ?

    Jede technische Streitigkeit beim Bauen oder Renovieren einer Wohnung (Dachhaut, Feuchtigkeit, Isolation und Ventilation, Zentralheizung, Bodenbelag, Skelettkonstruktion, Veranda, Treppe, …)

    Kosten

    Zusammenfassung der verschiedenen Tarife, alle inklusive Mehrwertsteuer:

    1. einfache Expertise: 332,75 Euro pro Partei
    2. komplexe Expertise:

      • Honorare für eine einfache Expertise: 332,75 Euro pro Partei;
      • Stundenhonorar ab dem Beginn des komplexen Verfahrens: 121 Euro/Stunde, zwischen allen Parteien aufzuteilen;
      • Reisekosten: 1,21 Euro/km, zwischen allen Parteien aufzuteilen;
      • Sekretariatskosten: 42,35 Euro/Stunde, zwischen allen Parteien aufzuteilen.

    Im Falle von Miteigentum wird ein Zuschlag von 121 Euro pro Miteigentümer, der Partei ist, verlangt, was bedeutet, dass im Falle eines Streits zwischen einer VME und dem Projektträger bezüglich der gemeinsamen Teile eine Summe von 332,75 Euro für das einfache Verfahren verlangt wird. Diese Summe wird um 242 Euro erhöht, wenn zwei Miteigentümer ebenfalls eine Beschwerde in Bezug auf ihr Sondereigentum einreichen.

    Für eine vollständige und detaillierte Übersicht verweisen wir auf die Artikel 27, 28 und 29 der Verfahrensregeln (auf Französisch oder auf Niederländisch).

    Sprachen

    Sprache(n) des Verfahrens:

    • Niederländisch
    • Französisch

    Obligatorische Bedingungen für die Inanspruchnahme

    • Sie haben versucht den Streit direkt mit dem Unternehmen zu klären, ohne eine Einigung erzielt zu haben.
    • Sie haben das Formular „Gerichtsstandsklausel“ der Kommission (verfügbar auf Französisch oder auf Niederländisch) ausgefüllt und unterschrieben, entweder beim Unterschreiben der Werkverträge, oder nachdem der Streit entstanden ist. 

    Wie läuft das Verfahren ab?

    Die Kommission wird eine Sitzung veranstalten, während der sie auf Grund des Dossiers und der Darlegung der Parteien den Schlichter-Experten benennt, der für das fragliche technische Problem am kompetentesten ist. Der Experte wird dann eine Ortsbesichtigung vornehmen und wird ab diesem ersten Besuch die Parteien zu versöhnen versuchen. Gelingt ihm das nicht, dann erstellt er ein technisches Gutachten. Dieses Gutachten ist für die Parteien verbindlich. Die Streitigkeiten werden normalerweise innerhalb von höchstens sechs Monaten geschlichtet. Misslingt der Schlichtungsversuch, so können die Parteien die Sache immer noch bei Gericht anhängig machen.

    Beschwerdenformular

    Formular herunterlanden auf Französisch oder auf Niederländisch (+ Kopien aller nützlichen Unterlagen beifügen).

    Verfahrensregeln

    Zu befolgendes Verfahren herunterladen auf Französisch oder auf Niederländisch.

    Belmed-PartnerLogo belmed

    Letzte Aktualisierung
    27 April 2023