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    Adresse:

    Edmond Van Nieuwenhuyselaan 8 
    1160 Bruxelles

    E-mail : info@ombudscom.be  
    Website http://www.ombudsmanducommerce.be/

    Einen Vermittlungsantrag einreichen
    via Belmed

    Für welche Probleme  

    • Der Ombudsmann für den Handel ist zuständig für Streitfälle zwischen einem Verbraucher und einem „abonnierten“ Händler in Bezug auf die Ausführung eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrags oder in Bezug auf die Verwendung eines Produktes.

    • Der Ombudsmann für den Handel ist nicht zuständig für:

      • Anträge in Bezug auf Entschädigung für Personenschäden;

      • Anträge in Bezug auf die Haftung für fehlerhafte Produkte;

      • Anträge in Bezug auf spezifische Bereiche, für die eine andere qualifizierte Stelle zuständig ist;

      • Anträge seitens eines Händlers oder seitens einer Person, die berufsmäßig auftritt.

    • Ein Händler ist „abonniert“, wenn er sich dazu verpflichtet, die Zuständigkeit des Ombudsmannes für den Handel anzuerkennen, wenn er die Kosten dieses Abonnements trägt und wenn er die vorliegende Verfahrensordnung befolgt. Die Liste der abonnierten Händler wird auf der Website des Ombudsmannes für den Handel veröffentlicht.

    • Werden von dem Ombudsmann für den Handel für unzulässig erklärt,

      • Anträge, die außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches liegen;

      • Anträge, die dem beteiligten Händler nicht vorab vorgelegt wurden, oder die mehr als ein Jahr zuvor an den Händler gerichtet wurden;

      • Anträge in Bezug auf einen Wert von weniger als 25 Euro, mit Ausnahme der nicht-monetarisierbaren Anträge;

      • Anträge in Bezug auf die Beilegung von Streitigkeiten, für die bereits Klage erhoben wurde, oder die vorher bereits Gegenstand einer Klage waren;

      • Anträge von außerhalb der Europäischen Union, der Schweiz oder Norwegens;

      • Anonyme, erfundene, quälerische oder verleumderische Anträge;

      • Anträge, die das Funktionieren des Ombudsmannes ernsthaft beeinträchtigen könnten.

    Kosten

    • Kostenlos

    Ein Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann für den Handel ist für die Verbraucher kostenlos. Der Ombudsmann für den Handel wird von den registrierten Händlern finanziert. Jeder registrierte Händler zahlt einen jährlichen Betrag auf Umsatzbasis und Bearbeitungsgebühren im Verhältnis zur Zahl der zur Schlichtung vorgelegten Fälle.

    Sprachen

    Sprachen, in denen das Verfahren abgewickelt werden kann:

    • Niederländisch

    • Französisch

    • Englisch

    Territoriale Zuständigkeit

    Der Ombudsmann für den Handel bearbeitet Beschwerden aus:

    • der gesamten Europäischen Union,

    • der Schweiz und

    • Norwegen,

    in Bezug auf einen registrierten Händler (aktuelle Liste auf der Website).

    Zulassungsbedingungen

    • Sie müssen als Verbraucher auftreten.

    Wie funktioniert es

    Schritt 1

    Sie haben ein Produkt oder eine Dienstleistung gekauft und Sie sind darüber nicht zufrieden.

    • Haben Sie zunächst zusammen mit dem Händler oder mit dem Kundendienst nach einer Lösung gesucht?

    • Ist der Händler beim Ombudsmann für den Handel registriert?

    Schritt 2

    Jetzt kann das Schlichtungsverfahren beginnen! Sie schildern das Problem und bitten anhand des Online-Formulars um eine Lösung.

    Schritt 3

    Der Händler analysiert Ihre Beschwerde und nimmt Stellung zum Problem oder macht eventuell einen Lösungsvorschlag. Dieser Schritt dauert höchstens 21 Tage.

    Schritt 4

    Sind Sie mit dem Vorschlag des Händlers zufrieden? Dann ist der Fall abgeschlossen!

    Sind Sie nicht zufrieden? Dann wird der Ombudsmann den Fall weiter bearbeiten.

    Schritt 5

    Der Ombudsmann  bestellt einen neutralen, unabhängigen Schlichter. Nachdem der Schlichter den Fall analysiert hat, schlägt er einen Schlichtungsvergleich vor. Dieser Schritt dauert höchstens 40 Tage.

    Schritt 6

    Sie können den Vorschlag entweder akzeptieren oder ablehnen. Sie haben dafür 2 Wochen Zeit. Der Händler muss auch mit dem Vorschlag einverstanden sein, um zu einem Vergleich zu gelangen.

    Wenn Sie mit dem Vorschlag immer noch nicht zufrieden sind, können Sie mit dem Streitfall vor Gericht gehen.

    Verfahrensordnung

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    Letzte Aktualisierung
    21 Mai 2024