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    LItigation - GEschillen - Consumenten/Consommateurs - Advocatuur/Avocats

    Adresse:

    Hoogstraat 139, bus 20
    1000 Brüssel

    Tel.: +32 2 648 20 98
    E-Mail: ombudsman@avocats.be
    Website: http://obfg.ligeca.be/de

    Einen Vermittlungsantrag einreichen
    via Belmed

    Für welche Probleme

    Jede Streitigkeit in Bezug auf:

    • Dienstleistungen von Rechtsanwälten

    Kosten

    • Kostenlos

    Sprachen

    Sprachen, in denen das Verfahren abgewickelt werden kann:

    • Niederländisch
    • Französisch
    • Englisch
    • Deutsch

    Territoriale Zuständigkeit  

    • Belgien

    Bedingungen

    • Sie haben sich, höchstens ein Jahr vor,  bereits mit der anderen Partei in Verbindung gesetzt, um Ihr Problem mitzuteilen und zu versuchen, zu einer Lösung zu gelangen.
    • Sie haben Ihren Streit noch nicht bei Gericht anhängig gemacht.

    Wie funktioniert es

    Ein Rechtsanwalt oder Mandant reicht gratis eine Beschwerde beim Ombudsdienst ein. Der Ombudsmann/die Ombudsfrau nimmt alle Beschwerden entgegen und kontrolliert, ob diese vollständig und begründet sind. Er/sie verweist die Beschwerde an einen lokalen Ombudsmann bzw. eine Ombudsfrau, der/die diese behandeln wird.

    Jede Rechtsanwaltschaft hat eine Liste mit mindestens 3 lokalen Ombudsmännern/Ombudsfrauen. Sie alle verfügen über die nötige Erfahrung und Kenntnis und sind allesamt anerkannte Vermittler. So garantieren sie eine menschliche und korrekte Behandlung der Beschwerde

    Der Ombudsmann/die Ombudsfrau wählt den lokalen Ombudsmann/die lokale Ombudsfrau aus der Liste der Rechtsanwaltschaft, an welcher der fragliche Rechtsanwalt eingetragen ist. Wenn der Mandant mit dieser Wahl nicht einverstanden ist, ernennt der Ombudsmann/die Ombudsfrau eine Person aus einer Liste eines anderen Gerichtsbezirks. So gewährleistet der Ombudsdienst die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des lokalen Ombudsmannes bzw. der Ombudsfrau.

    Der lokale Ombudsmann/die lokale Ombudsfrau untersucht die Beschwerde und sucht mögliche Lösungen. Er/sie kann zu diesem Zweck sowohl den Rechtsanwalt als auch den Mandanten (gesondert oder gemeinsam) befragen. Der lokale Ombudsmann/die lokale Ombudsfrau schlägt eine Lösung vor und spricht Empfehlungen aus. Rechtsanwalt und Mandant können diese Lösung und Empfehlungen befolgen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Sie können auch selbst Vorschläge unterbreiten.

    Weitere Informationen finden Sie auf http://obfg.ligeca.be/de.

    Formular

    Sie verwenden das Standardformular.

    Reglement

    Regeln für das zu befolgende Verfahren: verfügbar in Französisch und Niederländisch

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    Letzte Aktualisierung
    21 Mai 2024