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    Adresse:
    Dorpsstraat 64
    3830 Wellen 

    Tel.: +32 12 74 36 34
    Fax: +32 12 74 61 24
    E-Mail: stefan.vantilt@skynet.be
    Website: www.vantilthouben.be

    Einen Vermittlungsantrag einreichen
    via Belmed

    Für welche Probleme ?

    Handelsstreitigkeiten in Bezug auf  :

    Allgemeine Dienste für Verbraucher :

    • Neubau
    • Instandhaltung und Reparation von Wohnungen (durch spezialisierte Klempner, Dachdecker, Heizungstechniker,… )

    Streitigkeiten in folgenden Fachgebieten:

    • stabilität, Grundbautechniken,
    • pathologie, Feuchtigkeit und Feuchtigkeitsniederschlag,
    • thermische Isolierung und Luftdichtung,
    • lärmschutz und Schallisolierung, Lärmbelastung in den Gebäuden,
    • bodenbelag, Decklagen,
    • wand- und Deckenverkleidung, Verputzungen,
    • flache und geneigte Dächer, Parkdächer,
    • mauerwerk,
    • betonbau, Fertigbeton, Betontechnologie, 
      polierte Betonboden,
    • holzbau, Fachwerkbau und Schreinerei,
    • sanitäranlagens.

    Kosten

    Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen werden die Kosten auf alle um Vermittlung ersuchende Parteien gleich verteilt :

    • Die erste Vermittlungssession kostet 907,5 euro (750 euro + 21% MwSt.), zu verteilen auf alle Parteien.  Diese Pauschale umfasst sowohl die Vorbereitung der Sache und die Session mit dem Vermittler als auch die Fahrtkosten hin und zurück bis 100 km. Die Parteien übermitteln dem Vermittler alle benötigten Unterlagen und Informationen, damit er die Vermittlung vorbereiten kann. 
    • Beträgt die Fahrt für die erste Session mehr als 100 km, dann wird jeder zusätzliche Kilometer zu 1,21 euro/km (inkl. 21% MwSt.) in Rechnung gestellt (inkl. Fahrzeit).
    • Wenn eine zweite Session nötig ist, dann wird sie auf der Basis von 181,5 euro (150 euro + 21% MwSt.) pro Stunde berechnet.
    • Für zusätzliche Sessionen werden Fahrtkosten, inkl. Fahrzeit, zu 1,21 euro/km (1 euro + 21% MwSt.) in Rechnung gestellt.

    Diese Beträge gelten für jede Handlung vor, während oder nach dem Vermittlungstreffen.

    Im Falle einer technischen Vermittlung ist der Tarif identisch wenn die technischen oder sachverständigen Handlungen (vorangehende technische Feststellungen, Messungen oder sonstige Expertenhandlungen) von beschränkter Dauer gewesen sind.   

    Vielleicht werden noch zusätzliche Expertenhandlungen nötig sein oder wird man weitere externe Gutachten einholen müssen. Dann braucht man eine Leistungsbeschreibung. Die Kosten dafür werden die Parteien verhältnismässig vorauszahlen.

    Finanzielle Hilfe kann in Form von Prozesskostenhilfe gewährt werden. (nur auf Französisch oder Niederländisch verfügbar)

    Sprachen

    Sprache in der das Verfahren abgewickelt werden kann : Niederländisch

    Territoriale Zuständigkeit

    Flandern und Brüssel

    Bedingungen für die Inanspruchnahme

    • Sie müssen versucht haben den Streit direkt mit der Gegenpartei zu klären, ohne eine Einigung erzielt zu haben.
    • Sie können entweder als Privatperson oder als Unternehmer vorgehen (natürliche Person oder juristische Person).

    Wie läuft das Verfahren ab ?

    Ingenieur-Architekt Stefan Vantilt ist ein beim Gericht zugelassener, von der Föderal Kommission für Mediation in zivil- und handelsrechtlichen Angelegenheiten anerkannter Bauexperte.

    Er wird regelmässig tätig auf Bitten von Privatpersonen, Unternehmen, Gerichten und Zusammenschlüssen wie die Schlichtungskommission für den Bausektor und das ‚Centre Européen d’Arbitrage (et de Médiation)(CEA)‘.

    Stefan Vantilt ist auch Mitglied in den Sachverständigenberufsverbänden NCDAB (Nederlandstalig College van Deskundigen Architecten van België) und KRID (Kamer van Geregistreerde Ingenieurs-Deskundigen).   

    Anders als beim Gerichtsverfahren, wo ein Richter den Parteien eine Lösung auferlegt, versuchen in einem Vermittlungsverfahren die Parteien selber zu einer Lösung zu gelangen. Oder mit anderen Worten: Eine Vermittlung ist eine Form der außergerichtlichen Streitbeilegung.

    Deshalb ist Vermittlung ein freiwilliges und vertrauliches Verfahren, dessen Rahmen und Regeln in einem Vermittlungsprotokoll festgelegt werden. Dies Protokoll unterschreiben die Parteien vor dem Anfang der Vermittlung (sieh das Vermittlungsprotokoll).

    Als neutraler Dritter versucht der Vermittler die Kommunikation zwischen den Parteien zu ermöglichen. Sobald die zu diskutierenden Themen identifiziert sind, hilft er den Parteien eine Lösung die ihre Interessen und Bedürfnisse wahrt, zu finden. Ziel ist es zu einem schriftlichen Vergleich zu kommen, den die Parteien eventuell gerichtlich beglaubigen lassen können.  

    Vermittlungsprotokoll

    Das Vermittlungsprotokoll ist verfügbar auf der Website (nur auf Niederländisch verfügbar).

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    Letzte Aktualisierung
    1 März 2024