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    Adresse :
    Avenue J. Marvel 20A
    5032 Corroy-le-Château 

    Handy: +32 475 79 66 86 
    E-Mail: info@lemediateur.be
    Webssite: www.lemediateur.be (nur auf Französisch verfugbar) 

    Einen Vermittlungsantrag einreichen
    via Belmed

    Für welche Probleme 

    Jede Streitigkeit in Bezug auf Verbrauchsgüter oder allgemeine Dienste an den Verbraucher.

    • Verbrauchsgüter

    • Allgemeine Dienste an den Verbraucher

    • Finanzdienstleistungen

    • Verkehrsdienstleistungen

    • Dienstleistungen im Freizeitbereich

    • Gesundheit

    Kosten

    Bei einem ersten Kontakt werde ich prüfen, ob Ihr Streitfall gütlich behandelt werden kann oder nicht. Ich werde Ihnen alle zweckdienlichen Informationen über meine etwaigen Ausführungen geben. Mein Tarif wird erst gelten, wenn Sie und die andere Partei mir meinen Auftrag offiziell zugewiesen haben.

    Honorare und Kosten gehen (zu gleichen Teilen oder anderweitig, zu bestimmen) zu Lasten der Parteien: Pauschalbetrag oder 121 Euro/Stunde inkl. MwSt. für alle Arbeiten – Kosten: Pauschalbetrag in Höhe von 15% der Honorare (Telefon, Mail, ausdrucken, …).

    Finanzielle Unterstützung ist möglich über Rechtsschutz (nur auf Französisch und Niederländisch).

    Sprachen

    Sprache(n) des Verfahrens: FR oder EN

    Territoriale Zuständigkeit

    • Die Region der Hauptstadt Brüssel

    • Die Provinz Wallonisch-Brabant

    Bedingungen für die Inanspruchnahme 

    • Sie müssen versucht haben, den Streit direkt mit der Privatperson oder mit dem Unternehmen gütlich zu klären, ohne eine Einigung erzielt zu haben;

    • Sie können entweder als Privatperson oder als Unternehmer vorgehen (natürliche Person oder juristische Person).

    Wie lauft das Verfahren ab

    Der Trialogues-Vermittler wurde in Anwendung des Gesetzes vom 21. Februar 2005 in Bezug auf die Vermittlung von der Föderalen Kommission für Mediation (FÖD Justiz) anerkannt.

    Seine wichtigste Aufgabe ist es, einen Raum zu kreieren, wo die Parteien ihre Freiheiten und ihre Aktionskapazitäten bei ihrer Konfliktverwaltung bewahren können.

    Der Vermittler ist neutral und muss von den beiden Parteien akzeptiert werden. Er darf nicht vor Gericht aussagen. Der Inhalt aller Vermittlungsgespräche ist vertraulich, mit Ausnahme des Protokolls und des eventuellen, von den Parteien unterschriebenen Vergleichsprotokolls.

    Ohne dass er eine Lösung auferlegt, ermöglicht der Vermittler es den Parteien, ihre Standpunkte in einer konstruktiven und gesicherten Kommunikation auszutauschen. Er fördert Dialog und Reflexion in einer Atmosphäre der gegenseitigen Achtung und des Zuhörens. Er ermöglicht es, unter Berücksichtigung der Vorschriften und der Interessen eines jeden zu einem Vergleich zu gelangen. Das Vermittlungsverfahren ist in vielen Bereichen geeignet.

    Vermittlungsprotokoll 

    Vermittlungsprotokoll herunterladen (nur auf Französisch )

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    Letzte Aktualisierung
    1 März 2024