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Rue du Tivoli 12, boîte 32
5002 Saint-Servais
Handy: +32 498 845 929
Fax: +32 81 21 67 42
E-Mail : pn@nexos.be
Website: http://tinyurl.com/y7y4naqo (nur auf Französisch verfügbar)
Einen Vermittlungsantrag einreichen
via Belmed
Für welche Probleme ?
Jede zivile, kaufmännische oder soziale Streitigkeit in Bezug auf:
- Verbrauchsgüter,
- allgemeine Dienste an den Verbraucher,
- Postdienste und elektronische Kommunikation,
- Verkehrsdienstleistungen,
- Dienstleistungen im Freizeitbereich ,
- Energie und Wasser,
- Gesundheit und
- Bildung und Erziehung.
Kosten
Bei einem ersten Kontakt werde ich prüfen, ob Ihr Streitfall gütlich behandelt werden kann oder nicht. Ich werde Ihnen alle zweckdienlichen Informationen über meine etwaigen Ausführungen geben. Mein Tarif wird erst gelten, wenn Sie und die andere Partei mir meinen Auftrag offiziell zugewiesen haben.
Honorare
Der Tarif wird je nach dem Betrag der Streitigkeit bestimmt. Alle Beträge sind in Euro.
Betreffende Beträge |
Pauschalbetrag, halber Tag (inkl. MwSt.) (max. 3,5 St.) |
Pauschalbetrag, ganzer Tag (inkl. MwSt.) (max. 7St.) |
Stundentarif (inkl. MwSt.) |
---|---|---|---|
< 10.000 |
454 |
908 |
151 |
10.001 – 40.000 |
605 |
1.210 |
182 |
40.001 – 125.000 |
908 |
1.513 |
218 |
125.001 – 250.000 |
1.210 |
1.815 |
242 |
> 250.000 |
zu vereinbaren |
zu vereinbaren |
zu vereinbaren |
Sonstige Kosten
Neben dem vom Vermittler angerechneten Honorar werden die Fahrtkosten zu 0,484 Euro pro km (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt. Alle anderen Kosten (Telefon, Verwaltung, Fotokopien, Miete für Räumlichkeiten, usw.) gehen zu Lasten der Parteien.
Zur Berechnung der Honorare wird die Zeit in Rechnung gestellt, die vor, während und nach dem Vermittlungstreffen auf die unterschiedlichen Schritte und Aufgaben (Briefe, Berichte, Gespräche, Telefonate, usw.) verwendet wurde.
Finanzielle Hilfe kann in Form von Prozesskostenhilfe gewährt werden (nur auf Französisch oder Niederländisch verfügbar).
Sprachen
Sprache des Verfahrens:
-
Französisch
Territoriale Zuständigkeit
-
Wallonien
-
Brüssel
Bedingungen für die Inanspruchnahme
- Sie müssen versucht haben, sich mit der anderen Partei oder mit dem Unternehmen in Verbindung zu setzen, vergeblich;
- Sie können entweder als Privatperson oder als Unternehmer vorgehen (natürliche Person oder juristische Person).
Wie läuft das Verfahren ab?
- Der Vermittler Patrick Namotte wurde gemäß dem Gesetz vom 21. Februar 2005 vom FÖD Justiz als Vermittler in zivilen, kaufmännischen und sozialen Angelegenheiten anerkannt.
- Der Vermittler hilft den Parteien in einem vertraulichen Rahmen auf dem Verhandlungsweg zu einer gütlichen Lösung zu gelangen. Der Vermittler macht sich Notizen zu den Einigungen, die während dieser Diskussionen erreicht wurden; Wenn sich die Parteien auf einen Kompromiss einigen, schreibt er den erreichten Vergleich nieder. Mit anderen Worten, der Vermittler entscheidet die Debatte nicht und gibt kein Urteil ab: Er leitet die Diskussion und schreibt den erreichten Vergleich nieder.
- Ziel eines Vermittlungsverfahrens ist es, dass für alle Parteien eine zufriedenstellende Lösung erreicht wird. Das Verfahren besteht darin, die Parteien dazu zu bringen, den Dialog wieder aufzunehmen, sie für die Suche nach einer Lösung verantwortlich zu machen, und zu Lösungen zu gelangen (manchmal originell, aber immer zufriedenstellend).
- Das Vermittlungsverfahren wird nicht vor Gericht geführt, es läuft an einem von den Parteien bestimmten Ort und nach dem von ihnen vereinbarten Rhythmus ab.
Vermittlungsprotokoll
-
Das Vermittlungsprotokoll ist verfügbar auf der Website (nur auf Französisch verfügbar).