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    Guy De Praetere

    Adresse: Zeemeeuwenstraat 1 bus 0101, 8670 Koksijde
    Handy: + 32 477 83 61 15
    E-Mail: info@conflictbemiddelingskantoor.be
    Website: www.conflictbemiddelingskantoor.be

    Für welche Probleme

    B2C-Streitigkeiten (zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen) und B2B-Streitigkeiten (zwischen Unternehmern/Freiberuflern), in Bezug auf:

    • allgemeine Handelsstreitigkeiten
    • allgemeine Kundendienstleistungen
    • Finanzdienstleistungen
    • sonstige Waren und Dienstleistungen

    Spezialisierung auf:

    • Finanzdienstleistungen (Banken, Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute, ...)
    • den Dienstleistungssektor (Immobilienvermittlung, juristische Dienstleistungen, Accountants und andere Freiberufler, ...)
    • das Baugewerbe

    Kosten

    Bei einem ersten Kontakt werde ich prüfen, ob Ihr Streitfall gütlich behandelt werden kann oder nicht. Ich werde Ihnen alle zweckdienlichen Informationen über meine etwaigen Ausführungen geben. Mein Tarif wird erst gelten, wenn Sie und die andere Partei mir meinen Auftrag offiziell zugewiesen haben.

    • Erstgespräch zum Kennenlernen (max. 15 Minuten per Telefon): kostenlos
    • Allgemeine Informationen über die Mediation (max. 15 Minuten per Telefon): kostenlos
    • Honorare: Grundtarif 50 Euro/Stunde inkl. MwSt. (von jeder einzelnen Partei zu zahlen) (in dringenden Fällen oder am Wochenende Erhöhung um 50 %)
    • Standortgebühren: kostenlos im Büro
    • Erstellung des Vermittlungsprotokolls: 50 Euro (Festbetrag) (von jeder einzelnen Partei zu zahlen)
    • Etwaige andere Kosten (Dolmetscher, Sachverständige, Kosten für externe Standorte, Briefmarken, Co-Mediation, ...): werden zum Selbstkostenpreis berechnet und vorher mit dem Kunden besprochen.

    Die Rechnung besteht aus Honoraren und (eventuell) anderen Kosten und wird zwischen den Parteien aufgeteilt. Üblicherweise werden Vorschüsse in Form von Provisionen beantragt. Sie haben Anspruch auf einen detaillierten Überblick. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Nichtzahlung kann die Dienstleistung bis zur vollständigen Zahlung ausgesetzt werden und die Rechnung wird ohne weitere Inverzugsetzung um 10% erhöht.

    Die letzte Fassung ist auf der Website www.conflictbemiddelingskantoor.be/be/docs/tarieven zu finden; die endgültigen Tarifbedingungen werden im Vermittlungsprotokoll im Einzelnen festgelegt.

    Finanzielle Unterstützung durch Verfahrenskostenhilfe ist möglich:  http://www.belgium.be/nl/justitie/slachtoffer/rechtsbijstand/kosten/

    Sprachen

    Sprachen, in denen die Mediation durchgeführt werden kann:

    • Niederländisch

    Territoriale Zuständigkeit

    • Provinz Ostflandern
    • Provinz Westflandern
    • Provinz Antwerpen
    • Provinz Limburg
    • Provinz Flämisch-Brabant und Brüssel

    Bedingungen für die Inanspruchnahme

    • Sie sind 18 Jahre alt und können als natürliche oder juristische Person als Partei der Mediation auftreten.
    • Sie haben sich bereits mit der anderen Partei in Verbindung gesetzt, um Ihr Problem zu schildern, und es besteht auf beiden Seiten die Bereitschaft, zu versuchen, den Konflikt durch Mediation zu lösen.
    • Sie erklären sich mit unserer Datenschutzpolitik einverstanden (die auf unserer Website eingesehen werden kann).

    Wie läuft das Verfahren ab?

    Guy De Praetere ist von der Föderalen Vermittlungskommission als Mediator in Handelsangelegenheiten anerkannt.

    Ein anerkannter Mediator ist neutral, unparteiisch und unabhängig. Für ihn sind beide Parteien gleichwertig und die Ansichten beider Seiten sind gleich wichtig. Er fungiert als ausgleichende Brücke, um die Kommunikation zwischen den Parteien in einer ruhigen Atmosphäre zu erleichtern und eine maßgeschneiderte Vereinbarung zu erreichen, die die Anliegen und Interessen jeder Partei widerspiegelt.

    Die Gespräche sind streng vertraulich. Es steht jeder Partei völlig frei, die Mediation zu beginnen und zu beenden.

    Eine beglaubigte, von einem anerkannten Mediator erstellte gegenseitige Vereinbarung, hat die gleichen Wirkungen wie ein Urteil.

    Besuchen Sie auch unsere Website www.conflictbemiddelingskantoor.be/hoe-verloopt-uw-bemiddeling.

    Vermittlungsprotokoll

    Gemäß dem Verhaltenskodex der Föderalen Vermittlungskommission wird nach dem kurzen informativen Einführungsgespräch, aber vor Beginn der Mediation, ein Vermittlungsprotokoll erstellt, das die erforderlichen Angaben wie die Kontaktdaten der Parteien, die Beschreibung des Konflikts, die Rechnungsstellung usw. enthält.

    Dieses Protokoll ist urheberrechtlich geschützt.

    Einen Vermittlungsantrag einreichen
    via Belmed

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    Letzte Aktualisierung
    1 März 2024