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Adresse: Quai Marché au poisson – 24 – 7500 TOURNAI
Tel.: + 32 69 84 23 71
Handy: + 32 470 28 22 46
E-Mail: Schaheys.dominique@skynet.be
Website: www.solutionmediation.be (nur auf Französisch verfügbar)
Für welche Probleme
Alle geschäftlichen Streitigkeiten zwischen einem Verkäufer und einem Verbraucher oder zwischen Verkäufern und in Bezug auf
- Allgemeine Verbraucherdienstleistungen
- Konsumgüter
- Freizeitdienstleistungen
- Transportdienstleistungen
- Dienstleistungen in Altenheimen und häuslicher Pflege
Kosten
Bei einem ersten Kontakt werde ich prüfen, ob Ihr Streitfall gütlich behandelt werden kann oder nicht. Ich werde Ihnen alle zweckdienlichen Informationen über meine etwaigen Ausführungen geben. Mein Tarif wird erst gelten, wenn Sie und die andere Partei mir meinen Auftrag offiziell zugewiesen haben.
Die Mediation kostet 150 EUR/Stunde inkl. MwSt. (Mehrwertsteuerbefreiung – Sonderregelung für Kleinunternehmen), die zwischen den Parteien aufgeteilt werden (meist zu gleichen Teilen), zuzüglich einer Pauschalgebühr von 10 % der Honorare mit einem Mindestbetrag von 60,50 EUR inkl. MwSt. (50 EUR + 21 %); hinzu kommen etwaige Reisekosten in Höhe von 1,03 EUR inkl. MwSt. (0,85 EUR + 21 %MwSt). etwaige Auslagen (Beitrag eines Sachverständigen usw.) werden zum Kostenpreis abgewälzt.
Siehe Mediation Protokoll (nur auf Französisch verfügbar)
Sprachen
Sprachen, in denen das Vermittlungsverfahren abgewickelt werden kann :
- Französisch
Territoriale Zuständigkeit
- Provinz Hennegau
Bedingungen Für Die Inanspruchnahme
Sie sind direkt von der Streitigkeit betroffen und haben die Möglichkeit, in die Mediation einzugreifen; Sie haben versucht, eine gütliche Lösung mit der anderen Partei zu finden, die nicht erfolgreich war.
Wie Läuft das Verfahren Ab
Die Mediationsplattform arbeitet nur mit zugelassenen Mediatoren, die die
eigene Berufsethik ihrer Funktion.
Der Ombudsmann ist neutral; er wird von den Vertragsparteien einvernehmlich ausgewählt.
Die Mediation ist freiwillig und vertraulich, mit Ausnahme des Protokolls und etwaiger Vereinbarungen, die von den Parteien am Ende des Verfahrens unterzeichnet werden.
Der Bürgerbeauftragte kann nicht vor Gericht aussagen.
Das Abkommen der Vertragsparteien wird von den Vertragsparteien und dem Mediator unterzeichnet. es kann vom Gericht bestätigt werden, wenn die Parteien dies wünschen; das Abkommen wird dann die Kraft eines Urteils haben.
Im Falle eines Scheiterns der Mediation können die Parteien vor Gericht vorgehen.
Vermittlungsprotokoll
Protocole en matière civile et commerciale (nur auf Französisch verfügbar)
Einen Vermittlungsantrag einreichen
via Belmed