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    Adresse:
    Avenue des Dessus-de-Lives, 2
    5101 Loyers 

    Handy: +32 474 46 79 17  
    E-Mail : ivr@cebegeco.be
    Website: www.cebegeco.be (auf Französisch und Niederländisch)

    Einen Vermittlungsantrag einreichen
    via Belmed

    Für welche Probleme?

    Jede Handelsstreitigkeit in Bezug auf Verbrauchsgüter oder allgemeine Dienste an den Verbraucher.

    Kosten

    Bei einem ersten Kontakt werde ich prüfen, ob Ihr Streitfall gütlich behandelt werden kann oder nicht. Ich werde Ihnen alle zweckdienlichen Informationen über meine etwaigen Ausführungen geben. Mein Tarif wird erst gelten, wenn Sie und die andere Partei mir meinen Auftrag offiziell zugewiesen haben.

    Honorare und Kosten gehen gemäß Art. 1731 § 1 des Gesetzes vom 21. Februar 2005 (zu gleichen Teilen oder anderweitig) zu Lasten der Parteien: 121 Euro/Stunde inkl. MwSt. (100 Euro/Stunde exkl. MwSt.).

    Finanzielle Unterstützung ist möglich über Rechtsschutz (nur auf Französisch und Niederländisch).

    Sprachen

    Sprache(n) des Verfahrens:

    • Französisch

    • Niederländisch

    • Deutsch

    Territoriale Zuständigkeit

    • Die Region der Hauptstadt Brüssel
    • Die Wallonische Region:
      • Die Provinz Wallonisch-Brabant
      • Die Provinz Hennegau
      • Die Provinz Lüttich
      • Die Provinz Namur
      • Die Provinz Luxemburg

    Obligatorische Bedingungen für die Inanspruchnahme

    • Sie müssen versucht haben, den Streit direkt mit der Privatperson oder mit dem Unternehmen zu klären, ohne eine Einigung erzielt zu haben;

    • Sie können entweder als Privatperson oder als Unternehmer vorgehen (natürliche Person oder juristische Person).

    Wie läuft das Verfahren ab?

    Der Cebegeco-Vermittler wurde in Anwendung des Gesetzes vom 21. Februar 2005 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches in Bezug auf die Vermittlung vom FÖD Justiz anerkannt. Er beachtet die berufsethischen Grundsätze, die seiner beruflichen Tätigkeit inhärent sind. Der Vermittler ist neutral und wird von den beiden Parteien akzeptiert. Er darf nicht vor Gericht aussagen und leitet keinen einzigen Bericht an den Richter weiter. Der Inhalt aller Gespräche ist strikt vertraulich, mit eventueller Ausnahme des von den beiden Parteien unterschriebenen Vereinbarungsprotokolls.

    Der Vermittler leitet die Diskussion, umrahmt den Konflikt, identifiziert und klärt die Wahl. Ohne eine Lösung aufzuerlegen, ermöglicht er es den Parteien, ihre Standpunkte in einer konstruktiven Kommunikation auszutauschen. Er fördert Dialog und Reflexion in einer Atmosphäre des Vertrauens, des Zuhörens und der gegenseitigen Achtung, die die Kreativität zugutekommt. Zum Schluss ermöglicht er es, unter Berücksichtigung der Vorschriften und der Interessen eines jeden zu einem Vergleich zu gelangen.

    Formular

    Vermittlungsprotokoll (herunterladen) (nur auf Französisch und Niederländisch)

    Regelung

    Siehe obengenanntes Formular.

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    Letzte Aktualisierung
    19 Dezember 2022