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    Adresse:
    Industrielaan 3341/b1
    3800 Sint-Truiden

    Tel.: +32 11 67 28 58 
    Fax: +32 11 67 49 35 
    Handy: +32 477 28 38 61 
    E-Mail : dominique@3800.be

    Einen Vermittlungsantrag einreichen
    via Belmed

    Für welche Probleme

    Streitigkeiten in Bezug auf:

       Allgemeine Dienstleistungen für Verbraucher

    • Neubau
    • Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen
    • Reinigungsleistungen rund ums Haus
    • Hilfs-, Such- und Vermittlungsleistungen

       Finanzdienstleistungen und Versicherungen

    • Schadenversicherung – Wohnung und Immobilien

       Verkehrsdienstleistungen

    • Dienstleistungen in Bezug auf Verkehrsinfrastruktur

    Kosten

    Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen werden die Kosten auf alle um Vermittlung ersuchende Parteien gleich verteilt:

    • Die erste Vermittlungssession kostet 800,00 Euro (661,17 Euro + 21% MwSt.), zu verteilen auf die Parteien. Diese Pauschale umfasst sowohl die Vorbereitung der Sache und die Session mit dem Vermittler als auch die Fahrtkosten hin und zurück bis 100 km. Für komplexe Vermittlungen, die „Sondierungsgespräche“ mit jedem einzelnen Akteur erfordern, beträgt der erste Vorschuss 1.200,00 Euro (991,74 Euro + 21% MwSt.).
    • Die Parteien übermitteln dem Vermittler alle benötigten Unterlagen und Informationen. Vorher wird ein Vorschlag des Protokolls mit einer Übersicht der Kosten zugeschickt, und die Akteure werden gebeten, auf höchstens eine halbe A4-Seite den Konflikt zu beschreiben.
    • Beträgt die Fahrt für die erste Session mehr als 100 km, dann wird jeder zusätzliche Kilometer zu 1,21 Euro/km (inkl. 21% MwSt.) in Rechnung gestellt (inkl. Fahrzeit).
    • Wenn eine zweite Session nötig ist, wird sie auf der Basis von 150,00 Euro (123,97 Euro + 21% MwSt.) pro Stunde berechnet.
    • Für zusätzliche Sessionen werden Fahrtkosten, inkl. Fahrzeit, zu 1,21 Euro/km (1 Euro + 21% MwSt.) in Rechnung gestellt.

    Diese Beträge gelten für jede Handlung vor, während oder nach dem Vermittlungstreffen.

    Im Falle einer technischen Vermittlung ist der Tarif identisch, wenn die technischen oder sachverständigen Handlungen (vorangehende technische Feststellungen, Messungen oder sonstige Expertenhandlungen) von beschränkter Dauer sind.

    Vielleicht werden noch zusätzliche Expertenhandlungen nötig sein oder wird man weitere (externe) Gutachten einholen müssen (z.B. Taxator). Dann wird eine Leistungsbeschreibung angefertigt. Die Kosten werden die Parteien verhältnisgleich vorauszahlen.

    Finanzielle Hilfe kann in Form von Prozesskostenhilfe gewährt werden. (Link nur auf FranzösischExterner Link und NiederländischExterner Link verfügbar)

    Sprachen

    Sprachen, in denen das Vermittlungsverfahren abgewickelt werden kann:

    • Niederländisch

    Territoriale Zuständigkeit

    • Flandern

    • Brüssel und Wallonien (wenn auf Niederländisch)

    Zulassungsbedingungen

    • Die Akteure müssen freiwillig mit der Vermittlung anfangen;

    • sie müssen sich ausreichend bemühen (Engagement), um zusammen eine Lösung für den Konflikt anzustreben;

    • sie müssen dazu bevollmächtigt sein, einen Vergleich zu schließen;

    • sie müssen sich einander gegenüber respektvoll, offen und verständnisvoll verhalten;

    • sie müssen den vertraulichen Charakter der Vermittlung respektieren und sich dazu verpflichten, indem sie das Protokoll unterschreiben.

    Wie läuft das Verfahren ab

    Während der ersten Telefonate mit den Akteuren (ggf. juristischen Beratern) versuche ich den Kontext zu beurteilen. Worum handelt es sich? Welcher ist der Gegenstand der Vermittlung?

    Dann schickte ich den Parteien die Übernahme des Auftrags, zusammen mit dem Grundtext des Protokolls und einem Vorschlag der zu zahlenden Vorschüsse (jede Partei 50%), und bitte sie, sich mit diesem Vorschlag einverstanden zu erklären oder im gegenseitigen Einvernehmen einen alternativen Vorschlag zu unterbreiten. Zudem gebe ich Hausaufgaben auf: Es betrifft einen Konfliktfragebogen, der Motivation, Beziehung, Kenntnisse, usw. zu ergründen versucht. Er bildet auch den ersten Anstoß zu der so wichtigen Vorbereitung durch die Akteure selbst. Außerdem bitte ich die Parteien, auf höchstens eine halbe A4-Seite den Konflikt zu beschreiben und mir diese Beschreibung vor der ersten Session zu übermitteln, möglicherweise zusammen mit allen relevanten Unterlagen.

    Auf Grund dieser Informationen versuche ich herauszufinden, inwieweit und ob dieser Konflikt vermittelbar ist.

    Die erste Session wird nach Zahlung der Vorschüsse angesetzt, und es werden konkrete Vereinbarungen über Zeitpunkt und Ort getroffen. Manchmal werde ich auch gebeten, vorher eine technische Inspektion durchzuführen (z.B. im Rahmen einer evaluativen Mediation). Obwohl das delikat ist für die Vermittlung an sich, erhalte ich meistens diese Bitte aufgrund meiner beruflichen Fähigkeit bei Baustreitigkeiten.

    Die Vermittlungssession selber sieht wie folgt aus: 
    Empfang, Höflickheitsgepflogenheiten, ein Getränk anbieten, Platz am Tisch anweisen. 
    Zunächst frage ich, ob jeder seine Hausaufgaben gemacht hat, und ob man einigermaßen weiß, was dieser Auftrag für einen jeden beinhaltet, ob es noch Fragen gibt zum Protokoll, … 
    Dann wird der Inhalt des Protokolls immerhin gedeutet, insbesondere die Zulassungsbedingungen werden erklärt. 
    Zum Schluss der Einführung umschreiben wir zusammen den Konflikt, der Gegenstand des Protokolls ist.

    Erst dann erkläre ich die Sitzung für eröffnet, ich stelle kurz den Ablauf vor und frage, ob jemand damit anfangen möchte, seine Beschwerden zu äußern. Dann ist es Sache, zu versuchen, die Gespräche zu lenken, damit sich die Akteure nicht vergaloppieren, sondern dass sie sich stetig in Richtung des einzigen Ziels entwickeln, d.h. dass sie zu einer Win-win-Lösung für alle Akteure gelangen.

    Sollten wir trotzdem in eine Sackgasse geraten, so bringt ein Einzelgespräch („Caucus“) bzw. bringen mehrere Einzelgespräche die Kommunikation hoffentlich wieder in Gang.

    Falls wir den Verhandlungsprozess letztendlich mit einer Einigung abschließen können, bitte ich die juristischen Berater (falls anwesend), den Vergleich zu formulieren, wenn möglich vor Ort, anderenfalls im gegenseitigen Einvernehmen, und ihn allen Akteuren zur Unterzeichnung vorzulegen.

    Vermittlungsprotokoll

    Vermittluntsprotokoll herunterladen. (DOCX, 267.54 KB) (nur auf Niederländisch verfügbar)

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    Letzte Aktualisierung
    1 März 2024