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Adresse :
City AtriumRue du Progrès 50
1210 Brüssel
Tel.: +32 2 277 61 80
Fax: +32 2 277 91 00
E-Mail: litiges-voyages@clv-gr.be
Website: auf Französisch oder auf Niederländisch
Einen Vermittlungsantrag einreichen via Belmed
Einen Vermittlungsantrag einreichen via Belmed
Für welche Probleme
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Die Kommission für Streitsachen in Bezug auf Reisen ist für bestimmte Streitigkeiten zwischen einem Reisenden und einem Reiseveranstalter (Tour-Operator) und/oder einem Reisevermittler (Reisebüro) zuständig.
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Die Kommission ist nicht zuständig, wenn sich die Beschwerde auf Körperschäden, außervertragliche Streitigkeiten, auf eine Reise- oder Reiseunfallversicherung, die nicht mit einbegriffen war, usw. bezieht.
Sprachen
Sprache(n) des Verfahrens:
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Niederländisch
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Französisch
Obligatorische Bedingungen für die Inanspruchnahme
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der Reiseveranstalter (Tour-Operator) und/oder der Reisevermittler (das Reisebüro) muss in der ZDU (auf Französisch oder auf Niederländisch) registriert sein (die Zentrale Datenbank der Unternehmen ist die Datenbank der Unternehmen, die in Belgien tätig sind);
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die allgemeinen Reisebedingungen in der Broschüre des Reiseveranstalters (Tour-Operators) und/oder auf dem Bestellschein des Reisevermittlers (Reisebüros) müssen den allgemeinen Reisebedingungen der Kommission für Streitsachen in Bezug auf Reisen VoG entsprechen (auf Französisch oder auf Niederländisch);
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sie müssen versucht haben, mit dem Reiseveranstalter und/oder mit dem Reisevermittler zu einer gütlichen Einigung zu gelangen und
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sie müssen bestimmte Fristen einhalten (Informationsbroschüre: auf Französisch oder auf Niederländisch).
Wie läuft das Verfahren ab?
Die Kommission für Streitsachen in Bezug auf Reisen besteht aus zwei Zellen:
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Zell Versöhnung, mit der Absicht zu versuchen Streitigkeiten zum frühestmöglichen Stadium gütlich beizulegen ;
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Zell Arbitration, die Streitigkeiten zwischen Reisenden auf der einen Seite und Reiseveranstalter und/oder Reisevermittler auf der anderen Seite zu regeln soll.
Zell Versöhnung
Nachdem die Parteien die Schlichtungsvereinbarung unterzeichnet haben, wird ein Schlichter benannt. Er wird die Parteien aktiv unterstützen, um eine Lösung zu erreichen, die er aber nicht auferlegen wird.
Falls die Schlichtung scheitert, können die Parteien immer noch ein Schiedsverfahren oder eine Klage in der Herstellung vor dem Gericht starten.
Die Informationsbroschure können Sie herunterladen (auf Niederländisch oder auf Französisch) oder bei der Kommission beantragen.
Formular
Die Schlichtungsvereinbarung können Sie herunterladen (auf Niederländisch oder auf Französisch) oder bei der Kommission beantragen. Kopien aller relevanten Dokumente werden vorzugsweise befestigt.
Regelung
Das Verfahren können Sie herunterladen (auf Niederländisch und auf Französisch)oder bei der Kommission beantragen.
Kosten
Die Kosten betragen 60 € inklusive MwSt für den Reisenden, und 75 € MwSt exklusive für den Reiseveranstalter und/oder Reisevermittler.
Zell Arbitration
Ein Schiedsgericht in dem die Fachleute aus der Branche und die Verbraucher ausgewogen vertretet sind, wird den Streit untersuchen und eine verbindliche und endgültige Entscheidung treffen.
Die Informationsbroschure können Sie herunterladen (auf Niederländisch oder auf Französisch)oder bei der Kommission beantragen.
Formular
Die Vereinbarung können Sie herunterladen (auf Niederländisch oder auf Französich) oder bei der Kommission beantragen. Kopien aller relevanten Unterlagen beizufügen.
Regelung
Das Verfahren können Sie herunterladen (auf Niederländisch oder auf Französisch) oder bei der Kommission beantragten.
Kosten
Die Gebühren sind
- Anfrage von weniger als oder gleich 1.000 Euro: 60 Euro
- Anfrage für mehr als 1.000 Euro: 90 Euro
Dieser Betrag wird nicht zurückerstattet.