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    Adresse:

    Kasteelstraat 1A Bus 10
    1700 Dilbeek

    Tel.: + 32 2 478 47 58
    Fax: + 32 2 478 37 66
    E-Mail : info@gcmeubelen.be
    Website: https://navem.be/contact/

    Für welche Probleme

    Streitsachen in Bezug auf:

    • die Möbelbranche

    Kosten

    • Die klagende Partei muss ein so genanntes „Klagegeld“ bezahlen. Dieses Klagegeld beträgt 100 Euro (inkl. MwSt.).
    • Entscheidet das Schiedskollegium zugunsten der klagenden Partei, so wird diese dafür von der verlierenden Partei entschädigt.
    • Wenn das Schiedskollegium einen Sachverständigen bestellt, der einen Vorschuss verlangt, bevor er den Auftrag ausführt, so geht dieser Vorschuss zu Lasten: 
      • der Partei, die um Expertise gebeten hat, oder
      • der klagenden Partei, wenn keine der beiden Parteien um Expertise gebeten hat.
    • Das Klagegeld und die Sachverständigenkosten gehen letztendlich zu Lasten der verlierenden Partei.

    Sprachen

    Sprachen, in denen das Vermittlungsverfahren abgewickelt werden kann:

    • Niederländisch
    • Französisch

    Territoriale Zuständigkeit

    • Belgien

    Zulassungsbedingungen

    1. Der Händler muss die allgemeinen Bedingungen der Kommission für Streitsachen in Bezug auf Möbel beachten. Die allgemeinen Bedingungen des Möbelhändlers sind auf der Rückseite des Bestellscheins aufgeführt. Artikel 20 betrifft die Kommission für Streitsachen;
    2. Sie müssen versucht haben, den Streit direkt mit dem Unternehmen zu klären, ohne eine Einigung erzielt zu haben;
    3. Es ist WENIGSTENS einen Monat her, dass der Streit entstanden ist.

    Wie funktioniert es

    Ordnung

    Letzte Aktualisierung
    15 Mai 2023