Im Folgenden finden Sie einige Vergleiche die die Schlichtungskommission für den Bausektor herbeigeführt hat.

Die Beschwerden

Im März 2009 haben sich die Eigentümer eines Neubaus über schwere Feuchtigkeit in ihrer Wohnung beschwert : starke Kondensation, sowohl an den Fenstern als auch an den Wänden, und sogar Wasserlachen auf dem Boden. Zudem hat sich auf Kleidung, Bettwäsche, ... Schimmel gebildet. Das Wissenschaftliche und Technische Bauzentrum (WTB) hat bei einer Außentemperatur von 10 bis 12° einen Feuchtigkeitsgehalt von 90% gemessen.

Es wurde ein Vermesser/Taxator hinzugezogen, der auch als Sachverständiger aufgetreten ist. Er hat geraten, die Wohnung während einiger Monate richtig zu "lüften" oder "trocken zu heizen". Er war der Meinung, dass die Feuchtigkeit nichts mit dem schwarzen Fassadenziegel zu tun hatte (obwohl der eigentlich nicht geeignet war, weil er zu viel Feuchtigkeit hält). Grund des Problems war seiner Meinung nach die Lebensweise der Bewohner, die zu wenig lüften und heizen.

Das Problem wurde offenbar nie gelöst, und die Eigentümer haben am 16. Januar 2012 das nachfolgende Schreiben an das Bauunternehmen gerichtet.

" Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben setzen wir Sie endgültig in Verzug. Nach mehreren Versuchen sind die festgestellten Probleme (siehe Verweigerung der endgültigen Bauabnahme) immer noch nicht alle gelöst.
Jedes Jahr im Winter, bei starkem, andauerndem Regen und Wind sickert immer Wasser ein (siehe Bilder in der Anlage, genommen nach den schweren Regenfällen Anfang des Jahres - 09/01) : über dem Küchenfenster (am Anschluss der Mauer der Dachterrasse an der hinteren Fassade) und unter dem Fenster im Treppenhaus, in der Fassade (siehe Bilder in der Anlage).

An dieser Stelle wiederholen wir noch einmal die Mängel an der Wohnung, auf die wir schon in unseren vorherigen Schreiben hingewiesen haben :

  • Kondensation an den Fenstern in kalten Perioden;
  • ständige Feuchtigkeit im Keller;
  • Mauerfraß an der hinteren Fassade, obwohl Silikon aufgetragen wurde, um diese Fassade wasserdicht zu machen;
  • ständige Feuchtigkeit unter dem und um das Garagentor;
  • einsickerndes Wasser bei schwerem Regen an dem langen schmalen Fenster im Wohnzimmer;
  • Farbflecke auf den Stützpfeilern des Carports (infolge von Anpassungsarbeiten).

Unseres Erachtens haben wir schon mehr als genug Geduld gehabt. Wir diesem Schreiben keine Folge geleistet, so werden wir die Akte denn auch unserem Rechtsanwalt anvertrauen müssen.

Schlichtungsverfahren

In dem Werkvertrag, den die Parteien am 9. April 2005 abgeschlossen hatten, bestimmt Artikel 10 Folgendes :

"Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Falle Streitigkeit zwischen den Parteien, die sich nicht im gegenseitigen Einvernehmen lösen lässt, zunächst die Schlichtungskommission der "Bouwunie" (vorher Nacebo) und des Verbraucherverbands "Test-Achats/Test-Aankoop" in Auspruch genommen wird, bevor er sich ans Gericht wendet. Der Unternehmer erklärt, dass er die Entscheidung dieser Kommission einhalten wird."

Am 5. März 2012 richten die Eigentümer der Wohnung ein Schreiben an die Schlichtungskommission für den Bausektor mit der Bitte, ein Verfahren einzuleiten. Sie reichen das "Beschwerdeformular" (das auf der Website der Schlichtungskommission heruntergeladen werden kann) ein, und geben als Gegenstand der Beschwerde Folgendes an : "Einsickerndes Wasser über dem Küchenfenster und im Treppenhaus zum Keller".

Am 15. März 2012 wird das Beschwerdeformular an das Bauunternehmen E&D weitergeleitet, das gebeten wird, seine Verteidigung in dem ihm zugeschickten Fragebogen zu formulieren.

Am 27. März 2012, nach Erhalt des ausgefüllten Fragebogens, lädt die Kommission die beiden Parteien zur Sitzung vom 19. April 2012 ein.

Während der Sitzung vom 19. April 2012 wird der Sachverständige D. damit beauftragt, die Feuchtigkeitsprobleme zu untersuchen, ein Gutachten über eventuelle Fehler durch den Unternehmer oder den Architekten abzugeben, die Reparaturarbeiten zu beschreiben und deren Preis zu schätzen, den Nutzungsverlust zu berechnen und natürlich die Schlichtung herbeizuführen.

Schlichtung

Am 16. Mai 2012 treffen sich der Sachverständige und die Parteien; Es kommt zu einer Schlichtung.

Der Sachverständige erstellt ein Schlichtungsprotokoll, in dem der nachfolgende Vergleich vermerkt wird :

Partei E&D verrichtet die untenstehenden Arbeiten :

  1. Schlafzimmer der Eltern im 1. Stock : Es gibt einen Feuchtfleck (Kapillarfeuchtigkeit) über dem Parkett. Der Unternehmer entfernt die Putzwand und die Isolation, und führt unter Aufsicht des Architekten die nötigen Reparaturarbeiten durch.

  2. Küche : Die Außenfassade wird geöffnet, um die Wasserdichtheit am Anschluss mit der Terrassenmauer zu prüfen - Der Architekt verfolgt die Arbeiten.

  3. Fassade - Kellertreppe : Die Erde vor der Fassade muss weggegraben werden und die Wasserdichtheit zwischen der Betonmauer und den Fassadenziegeln muss unter Aufsicht des Architekten repariert werden.

  4. Kondensation an den Fenstern : Es gibt eine Wärmebrücke in den Fensterprofilen. Rund um die Fenster werden die Hohlräume mit PUR abgedichtet. Die Fassade, die dem Regen am stärksten ausgesetzt ist, muss mit Silikon abgedichtet werden.

  5. Die Reparaturarbeiten werden noch vor Beginn der Ferien im Bausektor erledigt.

Kosten

200 Euro + MwSt. pro Partei.

Letzte Aktualisierung
16 April 2018