Cameleon - Gaswechsel

In unserem Land verbrauchen mehr als 3 Millionen Haushalte und Unternehmen Erdgas aus dem Verteilnetz, hauptsächlich zum Heizen, für Warmwasser, und zum Kochen.

Im Jahr 2017 verbrauchte die Hälfte dieser Nutzer Schwachgas, das aus dem Norden der Niederlande (Groningen – Slochteren) importiert wurde.

Damit ist jetzt Schluss: Seit September 2024 wird ganz Belgien mit versorgt.

Warum wurde von Schwachgas auf Starkgas umgestellt?

Die Reserven des Groninger Erdgasfeldes gingen zur Neige, was zu Erdbewegungen in der Region führte. Aus diesem Grund haben die niederländischen Behörden beschlossen, ihre Gasexporte allmählich zu reduzieren und bis spätestens 2030 vollständig einzustellen.

Belgien musste daher dem Wegfall dieser Gasversorgungsquelle zuvorkommen und Schwachgas durch eine andere Gasart, nämlich Starkgas, ersetzen, das beispielsweise aus anderen Ländern wie Norwegen, dem Vereinigten Königreich oder Katar stammt.

Mit anderen Worten: Die Transport- und Verteilnetze mussten angepasst werden, um sicherzustellen, dass Haushalte und Unternehmen, die zuvor Schwachgas verbrauchten, nun mit Starkgas versorgt werden konnten.

Deshalb wurde ab 2018 ein umfassender Plan zur schrittweisen Umstellung der betroffenen Regionen eingeführt. Die Umstellung von Schwachgas auf Starkgas war ursprünglich bis 2029 geplant. Doch dank der Optimierung des Zeitplans fanden die letzten Umstellungen im September 2024 statt.

Wer wurde von der Umstellung von Schwachgas auf Starkgas betroffen?

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Die Bereiche in Blau sind von der
Umstellung von Schwachgas auf
Starkgas betroffen

Die im Jahr 2017 gestartete Umstellungskampagne betraf 1,6 Millionen Privatpersonen und Unternehmen. Die betroffenen Regionen sind:

  • Brüssel
  • Provinz Antwerpen,
  • Provinz Limburg (westlicher Teil),
  • Provinz Flämisch-Brabant,
  • Ein Teil der Provinz Wallonisch-Brabant,
  • Ein Teil der Provinz Lüttich (Hannut und Waremme),
  • Ein Teil der Provinz Hennegau
  • Ein Teil der Provinz Namur

Auf der Karte sehen Sie, welche Bereiche (in Blau) von der Umstellung von Schwachgas auf Starkgas betroffen sind.

Welche Auswirkungen hat die Umstellung von Schwachgas auf Starkgas?

Da sich die Zusammensetzung von Starkgas von der des Schwachgases unterscheidet, betrifft die Umstellung folgende Bereiche:

  • Die Infrastruktur für den Gastransport durch unser Land,
  • Das Gasverteilnetz,
  • Gasbetriebene Geräte, die überprüft und ggf. eingestellt werden sollten.

Die Umstellung hat keinen Einfluss auf Ihre Gasrechnung. Sie zahlen nämlich pro Energieeinheit (kWh), die Sie verbrauchen. Die Berechnung auf Ihrer Rechnung sieht jetzt zwar anders aus, aber Sie zahlen weiterhin denselben Betrag für Ihr Gas wie zuvor bei gleichem Energieverbrauch.

Was passiert mit Ihren Geräten?

In Privathaushalten werden die folgenden mit Erdgas betriebenen Geräte am häufigsten verwendet:

  • Heizungen,
  • Kleine und große Warmwasserbereiter
  • Herde und Kochfelder
  • Heizöfen
  • Konvektoren
  • Dekokamine  

Die Umstellung auf Starkgas betraf weder Geräte, die mit Flaschengas (Propan oder Butan) betrieben werden, noch Fahrzeuge, die mit Gas (LPG, CNG) betrieben werden. 

Alle Erdgasnutzer in den betroffenen Gemeinden wurden von ihrem Verteilnetzbetreiber und/oder ihrem Versorger vor der tatsächlichen Umstellung ihrer Gemeinde benachrichtigt. Sie wurden aufgefordert, alle ihre mit Erdgas betriebenen Geräte von einem anerkannten Techniker überprüfen und gegebenenfalls einstellen zu lassen. Dadurch konnten sie sicher sein, dass ihre Geräte mit Starkgas weiterhin ordnungsgemäß und sicher funktionieren würden.

Wenn Sie von der Umstellung auf Starkgas betroffen sind und diese Überprüfung noch nicht von einem anerkannten Techniker durchgeführt wurde, empfehlen wir, dies umgehend nachzuholen. Für diese Überprüfung sind Sie verantwortlich.

Warum ist die Überprüfung Ihrer Gasgeräte unerlässlich?

Wenn Sie Ihre mit Gas betriebenen Geräte nicht überprüfen lassen, kann dies nach der Umstellung auf Starkgas ein Risiko darstellen. Dies könnte nämlich dazu führen, dass Ihre Gasgeräte nicht mehr optimal funktionieren. Es kann etwa vorkommen, dass sie mehr Kohlenmonoxid produzieren, mehr Gas verbrauchen oder schneller Schaden nehmen. 

Ein schlecht funktionierendes Gerät ist teurer, Umweltschädlich und kann unter Umständen Ihre Gesundheit gefährden. Denken Sie daran, dass in den meisten Fällen die Räumlichkeiten, in denen sich Gasgeräte befinden, über eine ausreichende Belüftung verfügen müssen. Die verschiedenen diesbezüglichen Sicherheitsstandards müssen eingehalten werden.

Darüber hinaus sind einige Gasgeräte nicht mit Starkgas kompatibel. 

  • Gasgeräte aus dem Jahr 1978 und danach
    sind in der Regel mit Starkgas kompatibel, müssen jedoch manchmal angepasst werden, um ordnungsgemäß und sicher zu funktionieren.
     
  • Gasgeräte, die vor 1978 hergestellt wurden,
    sind in der Regel nicht kompatibel und müssen daher wahrscheinlich ersetzt werden.
     
  • Im Ausland gekaufte Gasgeräte
    entsprechen wahrscheinlich nicht den in Belgien geltenden gesetzlichen Normen.
    Sie müssen ersetzt oder in Einklang mit den belgischen Rechtsvorschriften gebracht werden, wenn dies technisch möglich ist, das Alter des Geräts dies noch zulässt und darüber hinaus die Betriebssicherheit gewährleistet werden kann. Nur der Hersteller kann eine fachmännische Stellungnahme dazu abgeben.

Die Überprüfung Ihrer Gasgeräte muss von einer zugelassenen technischen Fachkraft vorgenommen werden, d. h. von einer Fachkraft, die sich mit dem Thema auskennt. Es gibt drei Arten von zugelassenen technischen Fachkräften:

  • Eine in Ihrer Region zugelassene technische Fachkraft im Rahmen der verpflichtenden regelmäßigen Kontrolle der Heizkessel (GI- oder GII-Techniker/innen); 
  • Eine technische Fachkraft des Herstellers Ihres Geräts;
  • Eine technische Fachkraft des vom Herstellers Ihres Geräts benannten Vertragshändlers. 

Es ist daher von größter Wichtigkeit, dass Sie alle Ihre mit Gas betriebene Geräte von einer zugelassenen technischen Fachkraft überprüfen lassen, falls dies noch nicht geschehen ist. Diese kann auch kontrollieren, ob alle Bedingungen für Ihre Sicherheit erfüllt sind.

Bitten Sie die Fachkraft um einen Bericht über den Inspektionsbesuch, in dem die überprüften Gasgeräte und die vorgenommenen Anpassungen aufgeführt sind. So behalten Sie eine schriftliche Aufzeichnung über ihren Besuch und die durchgeführten Eingriffe. Beachten Sie bitte, dass dieses Dokument nur für Ihre private Verwendung bestimmt ist und nicht an Behörden weitergegeben werden muss.

Letzte Aktualisierung
19 Dezember 2024