Die „strategische Reserve“ ist ein Mechanismus, der es dem belgischen Übertragungsnetzbetreiber ermöglicht, bei einer nicht vernachlässigbaren Stromknappheit kurzfristig Stromkapazitäten zu aktivieren.

Die jüngsten Marktentwicklungen (z.B. Gas- und Strompreise) haben die Rentabilität von Kraftwerken, insbesondere von Gaskraftwerken, unsicher gemacht. Daher ist ein Mechanismus erforderlich, der aktiviert werden kann, wenn unter bestimmten Umständen kurzfristig ein nicht unerhebliches Verknappungsrisiko festgestellt wird und gleichzeitig Produktionseinheiten aufgrund von Marktbedingungen, die von den privaten Erzeugern als nicht ausreichend günstig angesehen werden, stillgelegt und/oder eingemottet werden.

Die strategische Reserve wird durch das Gesetz vom 26. März 2014 und das Gesetz vom 30. Juli 2018 zur Änderung des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des Strommarktes (Stromgesetz) geregelt.

Ein solcher Mechanismus ist angesichts des Atomausstiegs Belgiens zwischen 2015 und 2025 umso notwendiger. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, müssen die vorübergehend oder endgültig stillgelegten Einheiten und die bereits eingemotteten (d.h. vorübergehend stillgelegten) Einheiten am Verfahren zur Bildung der strategischen Reserve teilnehmen. Angebote zum Nachfragemanagement, die dem Elektrizitätssystem helfen sollen, Verbrauchsspitzen zu bewältigen und damit die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, können an der strategischen Reserve beteiligt werden.

Gemäß Artikel 7quater des Stromgesetzes kann „der Minister […] den Netzbetreiber anweisen, eine strategische Reserve für einen Zeitraum von ein bis drei Jahren, beginnend mit dem ersten Tag der kommenden Winterperiode, zu bilden, und [er] legt den Umfang dieser Reserve in MW fest. […] Die Entscheidung, die Analyse des Netzbetreibers und die Stellungnahme der Generaldirektion Energie werden veröffentlicht …“ (auf der Website des FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie).

Darüber hinaus besagt Artikel 4bis des am 10.09.2018 in Kraft getretenen Stromgesetzes: „§ 1. Zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und der Netzsicherheit muss die dauerhafte oder vorübergehende Abschaltung einer Stromerzeugungsanlage oder die dauerhafte oder vorübergehende strukturelle Verringerung der installierten Leistung um 5 MW oder mehr dem Minister, der Generaldirektion Energie, der Kommission und dem Netzbetreiber spätestens am 31. Juli des Jahres vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Abschaltung oder der strukturellen Verringerung der installierten Leistung mitgeteilt werden. […]
§ 2. […] Die Generaldirektion Energie veröffentlicht auf der Website des FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie eine Tabelle mit einer Zusammenfassung der gemäß den Absätzen 1 und 1a eingegangenen Benachrichtigungen, aus der das Gesamtvolumen der betreffenden Kapazitäten hervorgeht.“

Winterperiode 2019–2020

Der Energieminister entschied am 15. Januar 2019, für den Zeitraum vom 1. November 2019 bis zum 31. März 2020 keine strategische Reserve zu schaffen. Die Entscheidung basiert auf der Analyse des Übertragungsnetzbetreibers Elia und auf der Stellungnahme der Generaldirektion Energie.

Am 30. August 2019 teilte der Minister – vor Ablauf der gesetzlichen Frist für die erneute Überprüfung des Volumens am 1. September – mit, dass die Schaffung einer strategischen Reserve für den Winter 2019–2020 nicht erforderlich ist.

Winterperiode 2018-2019

Auf der Grundlage der aktualisierten Analyse die vom Übertragungsnetzbetreiber Elia für den Zeitraum 2018-2019 durchgeführt wurde, entschied der Energieminister am 29. August 2018, keine strategische Reserve für den Zeitraum vom 1. November 2018 bis 31. März 2019 zu schaffen.

Winterperiode 2017–2018

Auf der Grundlage der Analyse, die vom Übertragungsnetzbetreiber Elia durchgeführt wurde und der von der Generaldirektion Energie übermittelten Stellungnahme für den Zeitraum 2017–2018 entschied der Energieminister am 13. Januar 2017, eine strategische Reserve von 900 MW für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 1. November 2017 zu schaffen.

Winterperiode 2016–2017

Auf der Grundlage der Analyse, die vom Übertragungsnetzbetreiber Elia durchgeführt wurde und der von der Generaldirektion Energie übermittelten Stellungnahme für den Zeitraum 2016–2017 entschied der Energieminister am 15. Januar 2016, keine zusätzliche strategische Reserve für den Winter 2016–2017 zu schaffen.

Winterperiode 2015–2016

Für die Winterperiode 2015-2016 beauftragte der Minister den Netzbetreiber Elia mit der Vergabe eines zusätzlichen Volumens von 2.750 MW, was ein Gesamtvolumen von 3.500 MW einschließlich der bereits in der vorherigen Ausschreibung für die strategische Reserve im Jahr 2014 vertraglich vereinbarten 750 MW für einen Zeitraum von 3 Jahren ergibt. Die erforderlichen zusätzlichen 2750 MW strategischer Reserve werden sowohl aus Erzeugungseinheiten, die ohne diese Maßnahme ab dem 1. November 2015 nicht mehr zur Verfügung stünden, als auch mittels Nachfragemanagement angestrebt. Das Volumen wird für 1 Jahr vergeben, mit Ausnahme eines Teils dieser 2750 MW, nämlich eines Volumens zwischen 300 und 500 MW aus der Produktion, das für 2 Jahre vergeben wird.

Dieses Volumen kann nur revidiert werden, wenn die FANK (Föderalagentur für Nuklearkontrolle) vor dem 30. Juni 2015 über die Reaktivierung der Blöcke Doel 3 und Tihange 2 entscheidet. Falls eine oder beide Einheiten für die Winterperiode 2015–2016 wieder angefahren werden dürfen, kann der Minister beschließen, das erforderliche Volumen der strategischen Reserve nach unten zu korrigieren. In diesem Fall erfolgt keine neue Ausschreibung, sondern das erforderliche Volumen wird aus den Angeboten der aktuellen Ausschreibung ausgewählt. Auch in diesem revidierten Volumen wird ein Teil zwischen 300 und 500 MW aus der Produktion für 2 Jahre vergeben.

Winterperiode 2014–2015

Nach der Mitteilung von Electrabel, in der die Fortsetzung des Testprogramms der Druckbehälter der Kernkraftwerke Doel 3 und Tihange 2 angekündigt wird, erteilt der Staatssekretär für Energie dem Netzbetreiber den Auftrag, ein zusätzliches Volumen an strategischer Reserve zu vergeben.

Letzte Aktualisierung
19 Januar 2024