Stromunfälle mit elektrischen Anlagen

Jeder Stromunfall muss der Generaldirektion für Energie des FÖD Wirtschaft gemeldet werden, wenn er Personen betrifft und direkt oder indirekt auf das Vorhandensein von elektrischen Anlagen zurückzuführen ist, die dienen für

  • die Erzeugung von elektrischer Energie
  • die Umformung von elektrischer Energie
  • den Transport von elektrischer Energie
  • die Verteilung von elektrischer Energie
  • die Nutzung von elektrischer Energie

Diese Verpflichtung betrifft elektrische Anlagen, die unter die drei Bücher der Allgemeinen Vorschriften für elektrische Anlagen fallen, die durch den Königlichen Erlass vom 8. September 2019 genehmigt wurden:

  • Buch 1 - Niederspannungs- und Kleinspannungsanlagen;
  • Buch 2 - Hochspannungsanlagen;
  • Buch 3 - Anlagen für die Übertragung und Verteilung von elektrischer Energie.

Wie meldet man einen Stromunfall?

Um einen Unfall zu melden, füllen Sie das Formular „Unfallmeldung“ (DOCX, 37.53 KB)aus und senden Sie es:

  • schriftlich an:
    FÖD Wirtschaft
    Generaldirektion für Energie
     Überwachung von Infrastrukturen und Energieprodukten
     Boulevard du Roi Albert II 16
    1000 Brüssel

Stromunfälle mit elektrischen Anlagen am Arbeitsplatz

Jeder Stromunfall mit elektrischen Anlagen am Arbeitsplatz muss auch dem FÖD Beschäftigung und Arbeit gemeldet werden.

Beziehen Sie sich in diesem Fall auf die Anforderungen des Kodexes zum Wohlbefinden bei der Arbeit.

Letzte Aktualisierung
9 Juli 2024