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Der Lastabwurfplan dient der Festlegung der Umstände und Bedingungen, unter denen der Betreiber des Stromübertragungsnetzes einen Lastabwurf vornehmen kann, der mit dem Lastabwurf verbundenen Zuständigkeiten und Entscheidungsverfahren, der operativen Modalitäten und der Prioritätsregeln für die erneute Versorgung der Netze.
Um die Kommunikation und das Verständnis in der Öffentlichkeit zu erleichtern, verwenden wir den Begriff „Lastabwurfplan“, um die konkrete Umsetzung des in diesem Erlass vorgesehenen Lastabwurfs zu bezeichnen, d. h. die praktischen Modalitäten des Lastabwurfs. Tatsächlich bezieht sich der Begriff „Lastabwurfplan“ rechtlich auf den Inhalt des ministeriellen Erlasses vom 3. Juni 2005, der den Lastabwurfplan für das Stromübertragungsnetz festlegt.
Der Betreiber des Stromübertragungsnetzes, Elia, hat einen globalen Plan für Lastabwürfe aufgestellt, der bei einem Zwischenfall im Hochspannungsnetz automatisch oder bei Stromknappheit manuell aktiviert werden kann. In jedem Fall soll mit einem Lastabwurf verhindert werden, dass ein großes Ungleichgewicht im Netz zu einem allgemeinen Ausfall der Stromversorgung des Landes führt (Blackout).
Ein Lastabwurf erfolgt abschnittsweise
Um einen Lastabwurf vorzunehmen, müssen einige Umspannwerke abgeschaltet werden. Der Lastabwurf wird nach Gruppen von Umspannwerken durchgeführt, die jeweils einen „Lastabwurfabschnitt“ bilden.
In Belgien gibt es 8 Abschnitte mit einer Leistung von jeweils zwischen 500 und 750 MW. Dies entspricht etwa 40 % der Gesamtkapazität des Netzes.
Der Lastabwurfplan gewährleistet dauerhaft sowohl:
- die Menge an entlastbarer Leistung, die zu jeder Zeit des Jahres benötigt wird (unter Berücksichtigung des schwankenden Verbrauchs)
- eine Leistung von 5.000 MW für den Spitzenbedarf in der Winterperiode.
Es garantiert auch die Einhaltung einer Reihe von europäischen gesetzlichen Verpflichtungen (ENTSO-E und Network Codes). Beachten Sie jedoch, dass diese Werte nicht die erneute Versorgung vorrangiger Kunden berücksichtigen.
Die 8 Lastabwurfabschnitte sind nicht in regionale oder lokale geografische Gebiete gegliedert. Ein Abschnitt umfasst also Gemeinden in verschiedenen Regionen des Landes. Ebenso kann eine Gemeinde oder sogar eine Straße manchmal von mehreren Verteilerstationen, die zu unterschiedlichen Lastabwurfabschnitten gehören, versorgt werden. Und diese Situation ist nicht starr: Sie kann sich manchmal (marginal) aufgrund von punktuellen Faktoren, wie z. B. Arbeiten am lokalen Verteilernetz, ändern.
Elia legte die entlastbaren Umspannwerke in jedem Abschnitt fest und achtete dabei besonders auf den gesetzlichen Grundsatz der Proportionalität zum Verbrauch in den verschiedenen geografischen Stromgebieten. Elia achtete auch darauf, die Auswirkungen auf die Versorgung so gering wie möglich zu halten:
- urbane Zentren von Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern,
- Hauptstädte der Provinzen,
- wichtige Häfen und Flughäfen.
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Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite Wann wird der Lastabwurfplan aktiviert?