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Im Falle einer Stromknappheit wird der Lastabwurfplan von der Regierung nur in absoluten Notfällen (Extremsituationen) aktiviert und nur dann, wenn alle anderen vorherigen Maßnahmen zur Erhöhung des Angebots oder zur Senkung des Stromverbrauchs nicht ausreichen.
Die Energie- und Wirtschaftsminister entscheiden am Vorabend des Tages, an dem eine Knappheit eintreten soll, in welchem Lastabwurfabschnitt der Strom abgestellt werden soll, und zwar vorrangig zu den Verbrauchsspitzenzeiten, um einen allgemeinen Netzausfall zu vermeiden.
Unter Berücksichtigung der Verbrauchsstatistiken wird erwartet, dass die Stromabschaltungen etwa 3 Stunden dauern werden, vorrangig zwischen 17 und 20 Uhr, wenn im Winter der tägliche Spitzenverbrauch erreicht wird. Dies könnte jedoch auch zu anderen Tageszeiten (je nach dem tatsächlichen momentanen Verbrauch) und möglicherweise für längere Zeiträume geschehen, wenn die konkrete Situation dies erfordert.
Wenn die Minister den Medien den vom Lastabwurf betroffenen Abschnitt (oder die Abschnitte in einer Extremsituation) bekannt geben, wird die allgemeine Nummer des Abschnitts (z. B. Abschnitt 8) mitgeteilt.
Rotationsprinzip der Lastabwurfabschnitte
Normalerweise erfolgt ein Lastabwurf immer nur in einem Abschnitt, bei einem größeren Problem könnten es jedoch auch mehr sein. In jedem Fall werden selbst in Gebieten ohne Strom einige vorrangige Nutzer (hauptsächlich allgemeine Krankenhäuser, psychiatrische Kliniken und Notrufzentralen) nicht entlastet oder vorrangig wieder mit Strom versorgt.
Das Verfahren für den manuellen Lastabwurf bei Stromknappheit sieht eine Reihenfolge der zu entlastenden Abschnitte vor, die von Abschnitt 8 bis Abschnitt 2 reicht und dann wieder von 8 bis 2 zurückkehrt. Abschnitt 1 sollte zunächst nicht für den Fall eines manuellen Lastabwurfs aufgrund einer Knappheit verwendet werden. Er ist für automatische Lastabwurf-Situationen reserviert, die auf einen plötzlichen Zwischenfall folgen und das belgische oder europäische Stromnetz gefährden.
Ein Rotationssystem für die Abschnitte ist vorgesehen, wenn der Lastabwurf an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in kurzen Zeiträumen erfolgen muss. Die Abschnitte werden der Reihe nach in absteigender Reihenfolge ihrer Nummerierung abgeschaltet. Wenn wir zum Beispiel annehmen, dass Abschnitt 8 für Montag bestimmt wurde und am Dienstag immer noch die Gefahr einer Verknappung besteht, dann wird Abschnitt 7 als nächster abzuschaltender Abschnitt festgelegt. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn Abschnitt 8 letztlich nicht tatsächlich abgeschaltet werden musste. Und wenn einige Wochen später erneut ein Lastabwurf in Betracht gezogen werden muss, wird dies mit Abschnitt 6 fortgesetzt, dann mit Abschnitt 5 und so weiter ...
Es ist jedoch zu beachten, dass bei mehreren Lastabwurfperioden an einem Tag keine Rotation der Abschnitte von einem Lastabwurf zum nächsten stattfindet. Das Rotationsprinzip gilt nur für verschiedene Tage, da es den lokalen Behörden ansonsten unmöglich wäre, die öffentliche Sicherheit und die Notfallversorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten.
Dieses System der Abschnittsrotation basiert auf Grundsätzen, die jederzeit geändert werden können. Letztlich entscheiden immer noch die Minister, welche Abschnitte zu welchem Zeitpunkt abgeschaltet werden sollen, je nach den tatsächlichen Bedingungen, der Uhrzeit, zu der der Lastabwurf erfolgt, und den genauen Modalitäten.
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