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    Elia, der Betreiber des belgischen Mittel- und Hochspannungsnetzes, veröffentlicht jedes Jahr im Herbst seinen Ausblick auf den Winter für die Stromversorgung unseres Landes.

    Aufgrund der beruhigenden Analyse von Elia, die auf ein geringes Risiko einer Stromknappheit für den Zeitraum 2020-2021 schließen ließ, und der Stellungnahme der Generaldirektion für Energie, die in die gleiche Richtung ging, wurde für den Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 31. März 2021 keine strategische Reserve gebildet.

    Elia verfolgt Tag für Tag die Entwicklung der Parameter, die für die Stromversorgung Belgiens relevant sind. Sie übermittelt der Regierung regelmäßig aktuelle Lageberichte. 

    Anhand des Elia-Stromindikators können Sie jederzeit überprüfen, wie hoch das Risiko einer Stromknappheit in den nächsten 7 Tagen ist.

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    Inwiefern hat der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine Auswirkungen auf den belgischen Strommarkt?

    Derzeit sind keine direkten Auswirkungen des Konflikts auf die Stromversorgungssicherheit erkennbar oder zu erwarten. Das belgische Stromsystem ist in der Lage, auf mögliche technische Probleme zu reagieren. Es kann auch im Falle eines Einbruchs der Gaslieferungen weiter betrieben werden.

    Aufgrund der Eskalation des Konflikts stiegen die Gaspreise auf den internationalen Gasmärkten stark an. Obwohl auf dem belgischen Markt genügend Erdgas vorhanden ist, wird es zu sehr hohen Preisen verkauft. Dies wird durch die Unsicherheit über mögliche Sanktionen gegen Russland und dessen mögliche Reaktionen darauf noch verstärkt.

    Der Strompreis wird vom letzten Kraftwerk bestimmt, das benötigt wird, um die Nachfrage befriedigen zu können. In der Regel handelt es sich dabei um ein Gaskraftwerk, weil Kernkraftwerke und erneuerbare Energien meistens nicht ausreichen. Der Gaspreis ist daher ein wesentlicher Faktor bei der Bestimmung des Strompreises, da er ein wichtiger Kostenfaktor für Gaskraftwerke ist. Der durch den Konflikt in der Ukraine verursachte starke Anstieg des Erdgaspreises schlägt sich daher im Strompreis nieder.

    Maßnahmen auf 4 Ebenen

    Produktion

    Bildung einer strategischen Reserve

    Um die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit in Belgien zu gewährleisten, wurde bereits 2014 die Einführung eines Mechanismus zur Bildung einer strategischen Reserve in das Gesetz über die Organisation des Strommarktes aufgenommen. Die Aktivierung dieser strategischen Reserve ist möglich, wenn während der Winterperiode (vom 1. November bis zum 31. März des Folgejahres) eine drohende Knappheit eintritt. Dieser Mechanismus wurde von der GD Wettbewerb bis einschließlich Winter 2021-2022 genehmigt.

    Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Strategische Stromreserve.

    Zeitplan für den Atomausstieg

    Der Zeitplan für den Ausstieg aus der Kernenergie wurde geändert, indem die Laufzeiten von Doel 1, Doel 2 und Tihange 1 bis 2025 verlängert wurden. Derzeit wird die Möglichkeit geprüft, Doel 4 und Tihange 3 länger am Netz zu lassen.

    Konsultieren Sie unsere Rubrik Kernenergie

    Importe

    Seit Ende 2014 wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Verbindung der belgischen und niederländischen Stromnetze zu verbessern.

    Im Winter 2016-2017 wurde ein zusätzlicher Transformator an der Nordgrenze des Landes installiert. Dadurch wird die Leistungsfähigkeit des Stromnetzes verbessert und es ist leichter, das Gleichgewicht zwischen den importierten Energieströmen und dem Bedarf zu steuern.

    Elia arbeitet weiterhin an der Entwicklung weiterer technischer Maßnahmen, um unsere Möglichkeiten für Stromimporte aus den Niederlanden zu erhöhen.

    Belgien erfüllte die EU-Verpflichtungen im Bereich der Verbundnetze weitgehend, indem es am 31. Januar 2019 eine Untersee-Verbindungsleitung mit dem Vereinigten Königreich mit einer Kapazität von 1.012 MW in Betrieb nahm und die Austauschkapazität mit Deutschland seit dem 9. November 2020 um 1.000 MW erhöht hat (ALEGrO-Projekt).

    Ausgleichsmärkte

    Neben einer ausreichenden Produktion und dem Import/Export muss unser Stromsystem immer im Gleichgewicht sein. Schwankungen von Angebot und Nachfrage werden ständig gesteuert, damit unser Netz im Gleichgewicht bleibt. Dieses Gleichgewicht wird in Hertz (Hz) ausgedrückt. Das europäische Netz ist bei einer Frequenz von 50 Hz ausgeglichen. Dazu gibt es verschiedene Ausgleichsprodukte mit zugehörigen Zeithorizonten von Sekunden bis Stunden. Sie dienen der Erhöhung oder Verringerung der Frequenz. Die Verantwortung für die Aufrechterhaltung des Gleichgewichts liegt bei der Balance Responsible Party (BRP).

    Weitere Informationen zu den Ausgleichsmärkten finden Sie auf der Website von Elia.

    Maßnahmen zur Reduzierung der Nachfrage

    2021 führte die Generaldirektion Energie des FÖD Wirtschaft eine Studie zur Ermittlung von Maßnahmen zur Eindämmung der Stromnachfrage durch. Diese Maßnahmen können eingesetzt werden, wenn eine Knappheit droht. In dieser Studie wurde die Stromnachfrage in Belgien zu jedem Zeitpunkt (Sommer/Winter, Tag/Nacht, Woche/Wochenende usw.) analysiert. So verfügen wir über zuverlässige Daten über die potenzielle Reduzierung zu verschiedenen Zeiten. Je nach den spezifischen Bedürfnissen und Umständen zum Zeitpunkt einer Krise können wir dann Maßnahmen ergreifen und deren Auswirkungen abschätzen.

    Diese Maßnahmen umfassen:

    • Sensibilisierungsmaßnahmen, die auf freiwilligen Handlungen von Bürgern, Unternehmen und Behörden beruhen
    • einschränkende Maßnahmen, die durch einen Gesetzestext auferlegt werden.

    Diese verschiedenen Maßnahmen lassen sich in vier große Kategorien einteilen:

    1. Bürger und Wohnsektor:
      • Sensibilisierungs- und Verbotsmaßnahmen, um den Verbrauch der Bürger im Alltag zu senken (Elektroheizung, Aufladen von Elektroautos, Haushaltsgeräte, Beleuchtung usw.).
    2. Gebäude:
      • Sensibilisierungs- und Verbotsmaßnahmen zur Senkung des Gebäudeverbrauchs in verschiedenen Bereichen (Beleuchtung, Heizung, Belüftung, IT usw.)
        Alle Gebäude mit privatem oder öffentlichem Charakter sind von diesen Maßnahmen betroffen:
        • Verwaltungsgebäude;
        • Läden und Geschäfte;
        • usw.

      Die Generaldirektion für Energie hat zu diesem Thema ein Dokument verfasst. Es umfasst ein Verfahren zur Senkung des Energieverbrauchs von Nichtwohngebäuden.

    3. Beleuchtung:
      • Sensibilisierungs- und Verbotsmaßnahmen zur Minimierung der Beleuchtung und zur Abschaffung überflüssiger Beleuchtung, einschließlich der Reduzierung/Abschaffung von:
        • Wohnaußenbeleuchtung, dekorativer Beleuchtung usw.;
        • Beleuchtung von Autobahnen und bestimmten Straßen und;
        • Außenbeleuchtung von Gebäuden, öffentlichen Plätzen und Denkmälern (Brunnen, Denkmäler, Museen usw.);
        • Werbeschilder, Weihnachtsbeleuchtung usw.
    4. Schienenverkehr:
      • Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs in Bahnhöfen, Zügen (Heizung usw.) und anderen Infrastrukturen, einschließlich der Verringerung des Zugangebots. Besteht ein erhebliches Risiko eines Lastabwurfs, wird der Zugverkehr an diesem Tag aus Sicherheitsgründen präventiv eingestellt.
    Letzte Aktualisierung
    19 Januar 2024