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Kontext der Konsultation
Belgien hat 7 Kernkraftwerke (Doel 1, 2, 3 und 4 sowie Tihange 1, 2 und 3), die zusammen etwa die Hälfte unserer Stromerzeugung ausmachen.
Mit dem Gesetz vom 31. Januar 2003 wurde der Ausstieg aus der Kernenergie für die industrielle Stromerzeugung beschlossen. Ziel war es, alle Kernkraftwerke bis 2025 stillzulegen, und insbesondere Doel 1 und Doel 2 im Jahr 2015. Um jedoch die Versorgungssicherheit jederzeit zu gewährleisten, wurde mit der Gesetzesnovelle vom 28. Juni 2015 beschlossen, die Abschaltung der Kernkraftwerke Doel 1 und Doel 2 um 10 Jahre auf das Jahr 2025 zu verschieben.
In einem Urteil vom 5. März 2020 entschied das Verfassungsgericht, dass diese Entscheidung sowie die Arbeiten, die für den ordnungsgemäßen Betrieb von Doel 1 und 2 während der zusätzlichen 10 Jahre erforderlich sind, einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit öffentlicher Anhörung unterliegen.
Dauer der Beratung
Vom 15. April bis zum 15. Juni 2021.
Dokumentation
Der Umweltverträglichkeitsbericht und eine nichttechnische Zusammenfassung des Berichts sind in deutscher, französischer und niederländischer Sprache verfügbar.
Dokumente, die den Werksteil betreffen
- Umweltverträglichkeitsprüfung: Kernkraftwerk Doel-Laufzeitverlängerung Doel 1 und 2 (PDF, 44.95 MB)
- Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsprüfung (PDF, 1.07 MB)
- Environmental Impact Report (PDF, 18.26 MB)
- Environmental Impact Report Summary (PDF, 4.63 MB)
Dokumente zur strategischen Entscheidung
- Umweltverträglichkeitsprüfung - Umweltverträglichkeitsstudie (PDF, 6.28 MB)
- Nichttechnische Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsprüfung (PDF, 1.76 MB)
- Non-technical summary of the Environmental Assessment (PDF, 1.63 MB)
Öffentliche Konsultation
Die Kommentare und Stellungnahmen wurden innerhalb der für die Konsultation gesetzten Frist an den FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie gesendet.
Die öffentliche Konsultation ist derzeit geschlossen
Die öffentliche Konsultation lässt nun keine neuen Antworten zu. Alle 9.552 registrierten Antworten werden im Rahmen der öffentlichen Untersuchung analysiert. Nach der Analyse der öffentlichen und anderer Konsultationen wird dem Parlament ein Gesetzentwurf vorgelegt. Die Diskussionen zu diesem Gesetzentwurf werden auf der Website der Abgeordnetenkammer verfügbar sein.
Entscheidung und Nachbereitung
Nach der öffentlichen und anderen Konsultationen wird ein Gesetzesentwurf vorgelegt. Die Diskussionen zu diesem Gesetzentwurf werden auf der Website des Abgeordnetenkammer verfügbar sein.