In Belgien müssen Unternehmen, die regelmäßig einen oder mehrere Kunden in Belgien mit Erdgas versorgen und deren ständiger Verbrauch pro Lieferstelle mindestens eine Million Kubikmeter pro Jahr beträgt, eine föderale Versorgungslizenz beantragen. Diese Lizenz ist verpflichtend und wird vom Föderalen Minister für Energie erteilt, es sei denn, die Lieferung erfolgt durch ein Verteilungsunternehmen innerhalb seines eigenen Verteilungsnetzes.
Wie beantragen Sie als Unternehmen eine förderale Versorgungslizenz?
Um eine föderale Versorgungslizenz zu beantragen, müssen Sie eine Antragsakte erstellen und bei der Elektrizitäts- und Gasregulierungskommission (CREG) einreichen. Die CREG prüft, ob Ihr Antrag die gesetzlichen Kriterien erfüllt, und gibt ihre Stellungnahme an den föderalen Minister für Energie ab, der die endgültige Entscheidung trifft.
Zur Vereinfachung des Verfahrens stellt die CREG einen Leitfaden für die Erstellung und Einreichung der Antragsakte zur Verfügung.
Die Kriterien und das Verfahren für die Erteilung einer föderalen Versorgungslizenz werden durch den Königlichen Erlass vom 12. Juni 2001 festgelegt, der die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Erdgas und die Bedingungen für die Erteilung von Versorgungslizenzen regelt.
Gasversorgung über das Verteilungsnetz
Je nach Region gelten unterschiedliche Regeln für die Gaslieferung über das Verteilungsnetz. Konsultieren Sie die Websites der regionalen Regulierungsbehörden: